Geschäftsführer haften privat. Zwei Verträge, die viele verwechseln
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, eine unbequeme Wahrheit vorweg: Sie haften mit Ihrem Privatvermögen, auch wenn Sie alles richtig machen wollten.
Der häufigste Auslöser ist nicht die große Fehlentscheidung, sondern eine ganz gewöhnliche Kette. Ein Mitarbeiter klickt eine Bewerbung an, das System wird verschlüsselt, Kundendaten landen im Darknet. Wochen später sitzt der Mitgesellschafter im Termin und stellt eine Frage, die alles verändert: Warum wurde das Team nicht nachweisbar geschult? Ab diesem Moment geht es nicht mehr um die Firma. Es geht um Sie persönlich, um Ihr Haus, um Ihre Ersparnisse.
Was viele verwechseln, ist der Unterschied zwischen zwei Verträgen. Die Vermögensschadenhaftpflicht greift bei reinen Vermögensschäden gegenüber Dritten, also wenn durch einen Beratungs- oder Bearbeitungsfehler bei einem Kunden ein finanzieller Schaden entsteht. Die D&O schützt Sie in Ihrer Funktion als Organ, wenn die eigene Gesellschaft, ein Gesellschafter oder ein Insolvenzverwalter Sie persönlich in Anspruch nimmt. Das ist der eigentlich brisante Fall, denn hier sitzt der Kläger auf der anderen Seite Ihres eigenen Schreibtischs.
Was die Besten anders machen: Sie dokumentieren Entscheidungen, Schulungen und Freigaben so, dass sie im Streitfall etwas in der Hand haben. Papier schützt hier mehr als jede Beteuerung im Nachgang.
Ehrliche Einschränkung: Beide Verträge ersetzen keine saubere Geschäftsführung. Sie fangen den Rest ab, den man trotz aller Sorgfalt nicht ausschließen kann.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre bestehende Police im Ernstfall trägt: Rufen Sie mich an, dann sehen wir uns Ihre Deckung gemeinsam an.