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Aktuell haben wir keine Mitarbeiter hinterlegt. Gern können Sie uns aber eine Nachricht senden.
Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Ständige Schulungen garantieren, dass Sie auf konstant hohem fachlichen Niveau beraten werden.
Theresa
Dohn
Bevollmächtigte für das Firmengeschäft
Als Spezialagentur für Firmenkunden berät die Allianz Vertretung Lennart Christoph Joos insbesondere Ärzte , Rechtsanwälte , Steuerberater , Unternehmensberater und GmbH Geschäftsführer aber auch Verbände , Vereine und Stiftungen.
Unsere Schwerpunkte sind:
- Betriebshaftpflicht
- D & O und Vermögensschadenhaftpflicht
- Versicherungen für den Fall einer Betriebsschließung
- Versicherungen für Wohngebäude und Geschäftsgebäude
- Inhaltsversicherung , Elektronikversicherung , Praxisversicherung
- Ertragsausfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Betriebliche und private Altersvorsorge
- Betriebliche und private Krankenversicherung.
Die Allianz Vertretung Lennart Christoph Joos mit Sitz in München ist deutschlandweit tätig, außerhalb Bayerns insbesondere auch in Berlin , Köln , Düsseldorf , Frankfurt am Main und Stuttgart.
Lennart Christoph Joos war selbst als Rechtsanwalt tätig und verantwortete das Risikomanagement in Rechts- und Versicherungsabteilungen namhafter internationaler Unternehmen.
In seiner Agentur stehen Ihnen fachkundige Ansprechpartner für persönliche Gespräche bereit. Nach Übereinkunft besuchen wir Sie aber auch auswärts, insbesondere in Ihren Betrieben.
Gerne begleiten wir Start-up Unternehmen mit individuellen Angeboten, die optimal auf die Situation der Gründung zugeschnitten sind.
Ihren persönlichen Termin erhalten Sie unter der Nummer 004908995995959 oder per E-Mail an lennart.joos@allianz.de. Sprechen Sie mit uns!
Sie haben eine innovative Geschäftsidee und beschäftigen sich mit dem Thema: Unternehmensgründung? Sie sind von Risiken im Bereich IT oder Online-Handel betroffen und sei es nur über Ihren Auftritt über die Homepage?
Dann würden wir Sie gern bei der Entscheidung unterstützen, welcher Versicherungsschutz in einer Zeit, in der Versicherungsbeiträge eine besonders hohe Belastung für das begrenzte Budget darstellen, wirklich notwendig ist.
Insbesondere sichern wir Sie gegen die unbeschränkte persönliche Haftung ab, die sich aus § 43 GmbHG für Geschäftsführer und Gesellschafts-Aufsichtsräte oder aus § 93 AktG für Vorstände und Aufsichtsräte ergeben kann.
Gegen diese Durchgriffshaftung in Ihr Privatvermögen hilft die D&O-Versicherung. Diese Directors-and-Officers-Versicherung, auch Manager-Haftpflichtversicherung genannt, ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die eine Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen umfasst.
Solche Ansprüche können nicht nur von Mitgesellschaftern und Miteigentümern, sondern insbesondere vom Finanzamt, Sozialversicherungsträgern und Insolvenzverwaltern erhoben werden. Häufig werden auch von Wettbewerbern Forderungen gestellt, deren Abwehr Ihre Zeit und Ihr Vermögen in erheblichem Maße belastet.
Lassen Sie sich von uns zu Ihren individuellen Bedürfnissen und Rahmenbedingungen beraten und machen Sie Gebrauch von bis zu 50% Gründerrabatt.
Der Beratungsbedarf hinsichtlich Versicherungen bei der Führung von Vereinen, Stiftungen und bei der ehrenamtlichen Mitarbeit ist deutlich gewachsen.
Viele ehrenamtliche Vorstandsmitglieder wissen nicht, dass sie bei dieser Tätigkeit privat haften können. Aufklärung ist hier besonders wichtig, um ehrenamtlich Tätige vor erheblichen privaten Einbußen zu bewahren, die deshalb besonders tragisch sind, weil ja ohne eigene Vorteile zum Wohl des Vereins Freizeit und Geld aufgewendet wird.
Entgegen mancher Darstellungen ist mit der Einführung des § 31a BGB kein Ausschluss des Haftungsrisikos ehrenamtlich tätiger Vorstandsmitglieder eines Vereins verbunden. Da ehrenamtliche Vorstandsmitglieder von eingetragenen oder auch nicht eingetragenen Vereinen Verantwortung für die ordnungsgemäße Leitung und Führung des Vereins tragen, sind sie, wie hauptberufliche Vorstandsmitglieder, persönlichen Haftungsrisiken ausgesetzt.
Dies kann der Fall sein, wenn Verkehrssicherungspflichten auf dem Vereinsgelände verletzt werden, Spendenbescheinigungen oder Zuwendungsbestätigungen fehlerhaft erstellt werden, Mitgliedsbeiträge nicht rechtzeitig eingefordert werden, Zuschüsse nicht ordnungsgemäß verwendet werden, Aufzeichnungspflichten verletzt werden und Finanzmittel zur Bezahlung von Steuern nicht rechtzeitig vorhanden sind.
Gern beraten wir sie, wie Sie diese Risiken über einen entsprechenden Versicherungsvertrag ohne hohe Kosten bewältigen.
Ihr Betriebsvermögen ist von Null- oder Negativzinsen betroffen? Sie möchten freie Liquidität mit einer höheren Ertragsperspektive anlegen oder systematisch Rücklagen aufbauen? Mit unseren Kapitalanlagekonzepten bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihr Betriebsvermögen, die zu Ihrer Unternehmenssituation passen.