Die Leistungen des Arbeitsrechtsschutzes auf einen Blick
Der Arbeitsrechtsschutz beziehungsweise der Berufsrechtsschutz ist ein Baustein der privaten Rechtsschutzversicherung. Mit einer privaten Rechtsschutzversicherung haben Sie Versicherungsschutz für Ihre privaten Angelegenheiten (also nicht als Selbständiger oder freiberuflich Tätiger). Mit dem Extrabaustein Arbeitsrechtsschutz weitet sich der Versicherungsschutz auf Ihre berufliche, nichtselbständige Tätigkeit (zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter oder Richter) aus.
Folgende arbeitsrechtliche Fälle sichert die Arbeitsrechtsschutzversicherung in der Regel ab:
+ Abmahnungen
+ unrechtmäßige Kündigungen
+ Abfindungen
+ Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz
+ Vergütung von geleisteten Überstunden
+ Streitigkeiten zum Thema Arbeitspapiere wie Arbeitszeugnisse
+ Streitigkeiten aufgrund von Mutter- und Jugendschutz
+ Ausgebliebene Gehälter sowie Weihnachts- und Urlaubsgeld
Der Arbeitsrechtsschutz enthält in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:
die gesetzlichen Anwaltsgebühren
Gerichtskosten
Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss
Kosten für Mediationsverfahren
Ist eine Arbeitsrechtsschutzversicherung sinnvoll für mich?
Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen häufiger vor als gedacht. Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Arbeitsgerichte in Deutschland allein im Jahr 2019 mehr als 320.000 Urteilsverfahren im Arbeitsrecht abgearbeitet haben. Große Konzerne haben gegenüber Arbeitnehmern ohne eine Rechtsschutzversicherung einen großen finanziellen Vorteil. Der Arbeitsrechtsschutz unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte einzuklagen, wenn es im Beruf notwendig wird. Besonders wenn Sie in Krisenbranchen arbeiten oder ein schwieriges Verhältnis zu Ihrem Arbeitgeber haben.
Gut zu wissen: Wenn Sie aus beruflichen Gründen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, um sich vor einer Kündigung oder Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber zu schützen, können Sie den gesamten Betrag als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Wenn Sie eine private Rechtsschutzversicherung besitzen und der Arbeits- oder Berufsrechtsschutz nur ein Extrabaustein des Tarifs ist, können Sie immer noch den Anteil des Beitrags, der auf den Arbeitsrechtsschutz entfällt, steuerlich geltend machen. Wenden Sie sich an Ihre Versicherung, um den Anteil der Arbeitsrechtsschutzversicherung von dem gesamten Betrag, den Sie für Ihren Rechtsschutz bezahlen, zu berechnen.
Quellen: Die Versicherer Das Verbraucherportal des GDV, Arbeitsrecht im Betrieb