Betriebliche Altersvorsorge (bAV) – Mit dem Chef fürs Alter vorsorgen
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine wichtige Altersversorgung und lohnt sich um die Rentenlücke zu schließen. Altersvorsorge (bAV), auch Betriebsrente genannt, können Sie sich ein finanzielles Polster für das Alter aufbauen, denn die gesetzliche Rente alleine wird nicht mehr ausreichen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet seinen Mitarbeitern diese Vorsorge anzubieten. Ihr Arbeitgeber kümmert sich um die Formalitäten und entscheidet sich dazu, welcher Durchführungsweg genutzt wird. Die meisten Unternehmen sorgen durch Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds betrieblich vor. Bei einer bAV fließen Ihre Beiträge zu 100% unversteuert und sozialabgabefrei in Ihre betriebliche Altersvorsorge.
Wer kann eine bAV nutzen? Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Das heißt, jeder Arbeitnehmer (und Auszubildende).
Was ist eine Entgeltumwandlung und wie funktioniert sie? Die beste Lösung für den Arbeitnehmer ist, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente alleine finanziert. Doch das ist nicht für jeden Arbeitgeber möglich. In diesem Fall haben Sie, als Arbeitnehmer, die Möglichkeit selber vorzusorgen mit der Entgeltumwandlung oder auch Gehaltsumwandlung genannt. Sie zahlen einen bestimmten Teil ihres Bruttogehalts oder Sonderzahlungen (zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld) in eine betriebliche Altersversorgung ein und sparen Lohnsteuer und Sozialabgaben. Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze können sozialabgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge fließen. (Beitragsbemessungsgrenze: 3.216 Euro (€) jährlich (Stand: Jahr 2019))
Was passiert wenn Sie den Arbeitgeber wechseln? Wichtig, Ihre angesparten Beiträge gehen nicht verloren, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. Wenn Ihr Chef den aktuellen Vertrag nicht weiterführen möchte, dann können Sie, als Arbeitnehmer, sich dazu entscheiden, die betriebliche Altersvorsorge privat weiter zu besparen.
Wie wird die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt? Die Arbeitnehmer erhalten die Betriebsrente (bAV) zusätzlich zur gesetzlichen Rente ab Rentenbeginn. Sie können sich zwischen einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung entscheiden, wobei beide verschiedene Vorteile aufweisen.
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Ihr Team der Allianz Generalvertretung Kothe& Ritter