Berufsunfähigkeitsversicherung – Vorsorge für den Ernstfall
Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig: Eine schwere Erkrankung sorgt dafür, dass Sie komplett oder zumindest eine Zeit lang Ihrem Job nicht mehr nachgehen können. In immer mehr Berufen gibt es zudem stressbedingte Ausfälle. Wann hat man Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente und wie hoch fällt diese überhaupt aus? Dies kommt in den Beratungsgesprächen zur Berufsunfähigkeitsversicherung immer wieder zur Sprache. Wir nehmen uns Zeit und erläutern Ihnen, warum die Einkommensvorsorge so enorm wichtig ist.
Über eine Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie Ihr Einkommen absichern. Die Erwerbsminderungsrente deckt lediglich einen kleinen Teil der Kosten, die Sie allein für Ihren Lebensunterhalt monatlich stemmen müssen. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei einem Bürojob sinnvoll. Inzwischen stellen wir fest, dass vor allem die jüngere Generation Mitte 20 sich den Risiken einer Berufsunfähigkeit bewusst ist. Bei älteren Arbeitnehmer sprechen wir die Einkommensvorsorge regelmäßig an, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen. Prinzipiell gilt: Je jünger Sie sind, wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto besser sehen die Konditionen für Sie aus. Da neben dem Eintrittsalter auch Gesundheitsfragen eine zentrale Rolle spielen und einen hohen Einfluss auf die Prämie haben, zahlt sich ein früher Eintritt aus. Für Schüler und Absolventen gibt es ein spezielles Produkt, in dem ab dem 7. Monat Krankschreibung ein Krankengeld gezahlt wird. So ist die Berufsunfähigkeitsversicherung auch für Studenten und Azubis möglich. Ein weiterer wichtiger Punkt, der Einfluss auf die Prämie nimmt, ist der Beruf, den Sie ausüben. Bei Handwerkern fällt diese im Vergleich zu einem Bürojob deutlich höher aus, da ein Handwerker einer höheren Risikogruppe angehört.
Tritt der Ernstfall ein, können Sie sich auf die Berufsunfähigkeitsrente und die Leistungen der BU-Versicherung der Allianz verlassen. Bereits ab dem siebten Monat wird die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt – ganz unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit eintritt. Tritt keine Berufsunfähigkeit ein, wird die Zahlung der BU-Rente eingestellt, die geleisteten Zahlungen aber nicht zurückgefordert. Zudem werden Sie auf keine andere Tätigkeit verwiesen, sollte die Berufsunfähigkeit für Ihren bisherigen Beruf eintreten.
Ein ganz besonderes Produkt im Feld der Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist die Allianz KinderPolice. Diese können Sie bereits mit dem 7. Lebensmonat abschließen. Zunächst beinhaltet sie eine Absicherung im Pflegefall. Mit Eintritt des 18. oder 21. Lebensjahres lässt sich diese Pflegeabsicherung problemlos in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umwandeln. Ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung. Diese wird bei Abschluss der KinderPolice durchgeführt und entsprechend auf die BU übertragen. Gern stellen wir Ihnen dieses Produkt bei einem Gespräch in unseren Agenturräumen in Bebra näher vor. Kommen Sie bei uns vorbei, wenn Sie Ihr Einkommen sichern möchten: Wir sind Ihre Experten für Versicherung und Vorsorge in Bebra und Umgebung.