KFZ Versicherung Vergleich / Kündigung / EVB anfordern
Sie möchten Ihren Versicherungsbeitrag selber berechnen? Oder den Versicherungsumfang überpüfen. Lohnt sich die Vollkasko oder reicht die Teilkasko? Dann rechnen Sie hier einmal nach. Wenn Sie nicht weiterkommen senden Sie uns eine Nachricht. Dann rechnen wir für Sie und senden Ihnen einen Vorschlag.
EVB ist die elektronische Versicherungsbestätigung.
Wer keine eVB-Nummer bei der Zulassungsbehörde vorlegt, kann auch kein Fahrzeug zulassen oder ummelden. Die EVB ist der Nachfolger der früheren Deckungskarte. Sie bekommen die EVB bei uns per SMS oder Email.
Senden Sie uns Nachricht oder rufen uns an. Wenn Sie uns nicht direkt erreichen können Sie auch bei der Zentrale eine EVB bestellen. Gehen Sie dazu einfach auf den angezeigten Online-Rechner. Am Ende können Sie diese anfordern.
Kündigung: Wie kann ich meine Kfz-Versicherung kündigen?
Bei der Abmeldung eines Pkw wird keine Kündigung benötigt. Auch bei einem Fahrzeugwechsel können Sie jederzeit Ihren Versicherer wechseln.
Nur wenn Sie den Versicherer wechseln möchten dann geht dies nur zur Hauptfälligkeit. Häufig der 01.Januar des nächsten Jahres. Sie können dann bis zum 30.November, also 1 Monat vor der Hauptfälligkeit eine Kündigung an den Versicherer senden. Bei einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Hier läuft die Frist von 4 Wochen, sobald Ihnen die Beitragserhöhung mitgeteilt wurde. Also aufpassen, sonst geht Geld verloren.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für fast alle Fahrzeuge Pflicht. Es finden sich viele Versicherer auf dem deutschen Markt. Bei der Höhe des Versicherungsbeitrags und auch bei der Leistung gibt es sehr große Unterschiede. Wer seine Versicherung wechselt kann von einer großen Beitragsersparnis profitieren. Aber muss darauf achten sich nicht schlechter zu stellen.
Ob sich die Kündigung für Sie lohnt sagen wir Ihnen gern, wenn Sie uns Ihre letzte Rechnung senden.