Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Mit Firmenunterstützung für die Rente sparen
Es gibt nur wenige Branchen und Berufsfelder, die nicht vom Fachkräftemangel betroffen sind. Sind sie Geschäftsführer, Inhaber oder für den Personalbereich verantwortlich, wissen, dass dies insbesondere kleine und mittelständische Firmen vor große Herausforderungen stellt. So sollten verdiente Kollegen in der Firma gehalten werden. Gleichzeitig ist es wichtig, qualifizierte Mitarbeiter anzuwerben, um die personellen Ressourcen zukunftssicher aufzustellen.. Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) haben Sie ein starkes Werkzeug, das Sie dabei unterstützt. Zusammen mit der Top-Beratung Ihrer Allianz Kai Gillessen bieten Sie Ihrer Belegschaft ein attraktives Paket für die Rentenvorsorge. Damit etablieren Sie nicht nur eine zukunftsorientierte Mitarbeiterbindung, sondern gewinnen auch im Wettbewerb um Top-Talente. Lassen Sie sich von uns umfassend und fair zur Betriebsrente beraten.
Entscheidend ist, dass Sie die passende Art der betrieblichen Rentenversicherung für sich wählen. So können Sie beispielsweise eine Direktversicherung über Einzel- oder Gruppenverträge anbieten, bei der die Beiträge direkt über die Lohnabrechnung jedes Angestellten eingezogen werden. Alternativ wählen Sie die Finanzierung über eine Unterstützungskasse oder schließen branchenspezifische Rahmenverträge ab, wie zum Beispiel mit dem Presseversorgungswerk oder der Metall- oder KlinikRente. Diese Versorgungsverbände werden dann zu Ihrem direkten Vertragspartner. Auf Wunsch präsentieren wir Ihrer Belegschaft diese Optionen gerne im Rahmen eines persönlichen Termins in Ihrem Betrieb.
Ein besonderer Vorteil der bAV: Als Arbeitgeber können Sie 30 Prozent Ihres Beitrags direkt mit der Lohnsteuer verrechnen und die restliche Summe als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen – ganz gleich, für welchen Durchführungsweg Sie sich letztlich entscheiden.
Auch für den Arbeitnehmer ist die Altersvorsorge über die Firma ein rentables Modell, Arbeitnehmer sparen dabei monatlich rund 20 Prozent der Sozialabgaben bis zu einem bestimmten Maximalbetrag. Zudem ist die Einzahlung in die bAV bis zu einem monatlichen Höchstbetrag steuerfrei. Erst in der Auszahlungsphase im Rentenalter werden die Erträge besteuert. Wichtig für Sie: Unternehmen sind verpflichtet, mindestens 15 Prozent des Beitrags zur bAV pro Mitarbeiter zu übernehmen – so will es das Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Auch für Freiberufler halten wir spezielle Lösungen bereit. Die Kalkulation der Aufwände für die betriebliche Rente aus Arbeitnehmersicht lässt sich vorab mit unserem Rechner zur betrieblichen Altersvorsorge erstellen. Die Details besprechen wir dann gerne telefonisch oder in einem Online-Termin. Auch ein persönliches Treffen in unseren Büroräumen in Leer ist möglich. Das Team Ihrer Allianz Kai Gillessen ist in der gesamten Region Weser-Ems, zum Beispiel in Oldenburg, Aurich und Emden für Sie da.