GGF-/ und Vorstandsversorgung in GmbH und AG
Die Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung: Versorgungskonzept in zwei Stufen für eine sichere Zukunft
Als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind Sie durch Ihren Geschäftsführervertrag auch Arbeitnehmer. Damit haben Sie die Möglichkeit, sich eine Altersversorgung über Ihr Unternehmen aufzubauen. Sie können so die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung für sich nutzen. Und das mit einer Versorgungsstrategie, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Nutzen Sie Ihre gute Ausgangsposition als Gesellschafter-Geschäftsführer: Ausgehend von Ihren Versorgungsbedürfnissen gestalten Sie mit unserem Zwei-Stufen-Modell Ihre optimale Versorgung.
Erste Stufe: Eine Direktversicherung, die wir als Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht anbieten. Die Vorteile der Direktversicherung können mit unterschiedlichen Anlagekonzepten kombiniert werden und der steuerlich abzugsfähige Höchstbeitrag ist begrenzt.
Zweite Stufe: Die zweite und für eine ausreichende Versorgung wesentliche Stufe ist eine Versorgung über eine überbetriebliche Unterstützungskasse oder über eine Direktzusage, sofern Sie Ihre Versorgung direkt über Ihr Unternehmen gestalten möchten. Hier existiert keine Begrenzung des steuerlich abzugsfähigen Höchstbeitrages, jedoch müssen bestimmte, durch die Finanzverwaltung definierte Regeln zum Erhalt der Betriebskostenabzugsfähigkeit beachtet werden, bei deren Einhaltung wir im Rahmen unserer Beratung behilflich sind.
Zur Finanzierung der zugesagten Versorgungsleistungen werden bei beiden Möglichkeiten Rückdeckungsversicherungen bei der Allianz Lebensversicherung eingerichtet. Den Versicherungsumfang legen Sie nach kaufmännischer Abwägung selbst fest.
- Da Sie Ihre Altersversorgung über Ihre GmbH finanzieren, sind die Aufwendungen hierfür in voller Höhe Betriebsausgaben
- Der finanzielle Aufbau Ihrer Altersversorgung ist für Sie steuerfrei. Erst die späteren Leistungen sind individuell nachgelagert, privat zu versteuern
- Die Versorgung kann nach Ihren persönlichen Bedürfnissen gestaltet werden und auch eine Hinterbliebenen- beziehungsweise Invaliditätsversorgung umfassen
- Statt nur Rentenleistungen ist im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung auch immer eine Kapitalzahlung möglich
- Wir bieten Ihnen betriebliche Versorgungskonzepte für ihre individuellen Bedürfnisse