Lohn/Gehalt fällt weg - was nun?
Wenn die Lohnfortzahlung endet und Sie aufgrund von Krankheit berufsunfähig sind, gibt es verschiedene Maßnahmen, die Sie ergreifen können, um finanzielle Unterstützung zu erhalten:
Krankengeld: Nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber haben gesetzlich Krankenversicherte in der Regel Anspruch auf Krankengeld. Dieses wird von der Krankenkasse gezahlt und beträgt in der Regel 70 % des Bruttogehalts, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettogehalts.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Falls Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob Sie Leistungen daraus in Anspruch nehmen können. Diese Versicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können.
Erwerbsminderungsrente: Sollten Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein und längerfristig nicht mehr arbeiten können, besteht eventuell Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese greift jedoch meist nur, wenn Sie in keinem Beruf mehr tätig sein können, nicht nur in Ihrem bisherigen.
Sozialleistungen: Falls die genannten Leistungen nicht ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, können Sie möglicherweise Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen.
Es ist wichtig, sich frühzeitig über Ihre Ansprüche zu informieren und die notwendigen Schritte einzuleiten, um finanzielle Unterstützung zu sichern. Wenden Sie sich an Ihren Allianz-Ansprechpartner, um spezifische Informationen zu Ihrem Versicherungsbedarf und möglichen Leistungen/Absicherungen zu erhalten.