Die richtige Versicherung für mein Auto.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für alle Autos vorgeschrieben. Ob das Fahrzeug darüber hinaus teilkasko- oder vollkaskoversichert wird, können oder müssen Sie selbst entscheiden ebenso ob sie zusätzlichen Schutz wie zum Beispiel eine "Mallorca-Police" für Schäden am Mietwagen im Ausland benötigen. Worauf Sie beim Abschluss der Kfz-Versicherung achten sollten, wie Ihr Beitrag zustande kommt und wie der Wechsel von einer zur anderen Versicherung gelingt erklären wir Ihnen hier.
Bei der Haftpflichtversicherung haben Fahrzeughalter keine Wahl: Sie ist Pflicht in Deutschland, sobald das Kfz auf öffentlichen Straßen bewegt wird. Die Haftpflicht kommt für Schäden auf, die Verkehrsteilnehmer mit Ihrem Fahrzeug an anderen Fahrzeug oder dessen Insassen verschulden. Die Kaskoversicherungen wiederum sichern das eigene Fahrzeug ab, beispielsweise gegen Brand, Diebstahl, Wildunfälle oder selbstverschuldete Unfälle. Aber welche Variante macht für mich Sinn? Teilkasko oder doch lieber eine Vollkaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung kommt zu Beispiel bei Diebstahl des Fahrzeuges oder für Teilschäden, bei Sturm-, Brand- und Hagelschäden, Glasbruch, Kurzschlussschäden an der Elektrik oder für Wildunfälle auf. Sie ist empfehlenswert, wenn das Fahrzeug jünger als acht Jahre ist, da von dieser nur der Zeitwert ersetzt wird. Bei älteren Fahrzeugen sind die Beiträge im Verhältnis meist zu hoch. Eine Teilkasko kann aber auch für Fahrzeuge mit hohem Wiederverkaufswert sinnvoll sein.
Teilkasko ist aber nicht gleich Teilkasko, ein Blick in die Bedingungen ist hier unverzichtbar. So ergeben sich Unterschiede zum Beispiel beim Zeitraum, in dem welchem die Versicherung für einen gestohlenen Wagen den Neuwert ersetzt. Bei manchen Tarifen bekommt man maximal sechs Monate nach Erstzulassung den vollen Wert erstattet, andere leisten bis zu 24 Monate lang vollen Ersatz. Auch Wildunfälle werden je nach Gesellschaft unterschiedlich gehandhabt. Einige bezahlen nur nach Zusammenstößen mit Jagdwild, also Rehen oder Wildschweinen, aber nicht für Zusammenstöße mit Nutztieren oder Katzen. Auch bei Marderschäden gibt es Unterschiede. Zwar wird der eigentliche Schaden wie etwa die Reparatur eines durchgebissenen Schlauchs bezahlt, nicht aber der defekte Motor der dadurch überhitzt.
Der Beitrag in der Teilkasko ergibt sind aus der Typ- und Regionalklasse und der Höhe der Selbstbeteiligung, welche individuell geleistet werden muss. Einen Schadenfreiheitsrabatt wie in der Haftpflichtversicherung gibt es nicht, man muss daher nach einem Versicherungsfall auch keine Rückstufung und damit keine höheren Kosten fürchten.
Die Vollkaskoversicherung umfasst über die Teilkasko hinaus Schäden am Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen, aber auch Fahrerflucht des Unfallgegners und bei Mut- und böswilligen Beschädigungen durch Dritte. Aber: Verschleißschäden oder Motordefekte werden nicht übernommen.
Wie Sie sehen gibt es hier eine Menge zu beachten. Selbstverständlich helfen wir Ihnen hier gerne und kompetent weiter. Kommen Sie vorbei oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.