Wie kann ein Schüler eigentlich berufsunfähig werden? Ist das kein Widerspruch in sich? Nein, denn hierbei handelt es sich um Definitionsfrage: Zur Schule gehen ist rechtlich gesehen für Kinder ein Beruf und manchmal gibt es auch Gründe, aus denen Kinder diesem nicht mehr nachkommen können, also schulunfähig werden. Gesetzlich abgesichert ist Ihr Kind in diesem Fall aber nur, wenn als Grund der Schulunfähigkeit ein Unfall im Kontext der Schule
(Schulweg, Schulsport, Schulausflug) auszumachen ist. Für Erkrankungen (z.B. Autismus, chronische oder psychische Erkrankungen) oder Unfälle fernab des Schulalltags gibt es jedoch keine staatliche Unterstützung. Allein für einen solchen Fall kann es sehr entlastend sein, wenn zu den Problemen, die mit dem längeren Schulausfall eines Schützlings einhergehen, nicht noch finanzielle
Drücke kommen. Der Vorteil der Schüler-BU geht hierüber aber noch hinaus.
Die Nachversicherung
Mit dem Ende der Schulzeit kann die Schüler-Berufsunfähigkeitsversicherung den neuen Lebensumständen auch weiter angepasst werden, OHNE dass eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen wird. Chronische Erkrankungen, psychotherapeutische Behandlungen oder unfallbedingte Beeinträchtigungen, die nach Vertragsabschluss auftreten, haben also keinen Einfluss auf die Nachversicherung.
Innerhalb von fünf Jahren nach Vertragsabschluss kann dabei eine anlassunabhängige Anpassung der anfangs vereinbarten Auszahlung um bis zu 500 € vorgenommen werden.
Und auch danach gibt es verschiedene anlassbezogene Erhöhungsoptionen, die zuvor vertraglich festgelegt werden (wie die Geburt eines Kindes, Heirat oder eine berufliche Weiterqualifikation).
Das hört sich vernünftig für Sie an? Rufen Sie uns an und lassen Sie sich jetzt beraten!