Pflege und Pflegebedürftigkeit ist ein emotionales und oft für die ganze Familie ein belastendes Thema. 3 von 5 Menschen in Deutschland werden pflegebedürftig*. Das Thema betrifft uns alle denn eine höhere Lebenserwartung bedeutet auch eine höhere Wahrscheinlichkeit für die Notwendigkeit von Unterstützung.
„Familien verändern sich. Ca. 6 Millionen ältere Menschen leben allein. Oft wohnen Kinder und Verwandte weiter weg. Bei Vollzeittätigkeiten bleibt keine Zeit für Pflege.“
Die gesetzliche Pflegeabsicherung bietet lediglich einen Grundschutz: Die Leistungen decken nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Eine Zusatzversicherung schließt die Versorgungslücke.
- Individuelle Bedarfsabsicherung – Vorsorge nach Maß
- Angehörige entlasten
- Selbstbestimmt und autonom bleiben im Fall einer Pflegebedürftigkeit
- Vermögen erhalten und so etwas hinterlassen können
- Leistungssicherheit – vertraglich garantierte Leistungen
Beispiele für die Pflegegrade sowie der Eigenanteil bei ambulanter Pflege (Pflegedienst) und stationärer Pflege**
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Sie fühlen sich aufgrund Ihrer Arthrose unsicher beim Treppensteigen und benötigen Unterstützung. Ihnen fallen alltägliche Dinge wie Anziehen oder Haare machen schwerer und Sie benötigen Hilfe. Eigenanteil: Ambulant: 654.- Euro Stationär: 2.006.- Euro
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Mit Ihrer leichten Demenz vergessen Sie immer öfter wesentliche Dinge. An Medikamente müssen Sie erinnert werden und in Gesprächen vergessen Sie manchmal die Antworten Ihres Gegenübers. Eigenanteil: Ambulant: 772.- Euro Stationär: 2.438.- Euro
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Das Parkinson-Syndrom schränkt Sie in Ihrer Beweglichkeit ein und Sie sind generell wackelig auf den Beinen. Selbstständig duschen oder kochen können Sie nicht mehr. Eigenanteil: Ambulant: 1.347.- Euro Stationär: 2.438.- Euro
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Schlaganfall hat Sie halbseitig gelähmt. Seitdem benötigen Sie Hilfe bei vielen alltäglichen Dingen wie dem Essen oder dem Toilettengang. Auch Ihr Sprachvermögen ist beeinträchtigt. Eigenanteil: Ambulant: 2.210.- Euro Stationär: 2.438.- Euro
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung. Beim Waschen, An- und Ausziehen, dem Toilettengang sowie dem Zubereiten von Mahlzeiten sind Sie vollständig auf die Hilfe anderer angewiesen. Eigenanteil: Ambulant: 2.456.- Euro Stationär: 2.438.- Euro
Kosten für ambulante Pflege: beispielhafte Werte. Kosten für stationäre Pflege: Zahlen basieren auf bundesweit durchschnittlichen stationären Pflegekosten. Quellen: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 11/22) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.
Das ist möglich:
- PflegetagegeldBest: Leistungsstarker und umfassender Schutz bei allen Pflegegraden
- PflegeBahr: Pflegeabsicherung ohne Gesundheitsprüfung mit staatl. Förderung
- PflegePolice Flexi: flexible Beitragszahlung, individuelle Höhe der Pflegerente
- PflegeRente: Umfassende Pflegeabsicherung gegen Einmalbeitrag. Kapitalentnahme möglich, leistet auch im Todesfall
- KapitalUnfallSchutz mit Pflege: Unfallschutz mit zusätzlicher Pflegerente. Kapitalauszahlung, wenn keine Pflegerente nötig ist
Vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie gerne.
*1 Statistischer Durchschnittswert, ermittelt auf Grundlage der Pflegedaten der Allianz Private Krankenversicherungs-AG.
** In der Übersicht ist die gesetzliche Leistung für stationäre Pflege inkl. Leistungszuschlag in den Pflegegraden 2 bis 5 im 1. Jahr ausgewiesen. Der Leistungszuschlag steigt mit der Dauer des Heimaufenthalts. Allerdings macht er nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden