Wir haben das Videodrehen für uns entdeckt. Heute das Thema Haushaftpflicht Versicherung :)
Wenn Fremden auf Ihrem Grundstück etwas passiert, schützt Sie die Haus-Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Schäden. Sie prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe Schadensersatzpflicht besteht. Ist der Anspruch berechtigt, übernimmt die Haus-Haftpflicht den Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Unberechtigte Ansprüche wehrt sie für Sie ab – notfalls auch vor Gericht.
Versicherung von Abwasserschäden
Die Haus-Haftpflicht greift auch bei Schäden, die durch häusliche Abwässer im Gebäude selbst oder durch Rückstau im Straßenkanal entstehen. Kommt ein Dritter durch das Abwasser zu Schaden, übernimmt die Haus-Haftpflichtversicherung die Kosten für Reparaturen, medizinische Behandlungen und Co.
Doch Vorsicht: Die Haus-Haftpflicht ist nicht für jeden Wasserschaden zuständig. Wird Ihr eigenes Mobiliar durch Abwasser zerstört, liegt kein fremder Schaden vor. In solchen Fällen springt Ihre
Hausratversicherung
ein.
Absicherung bei Umbauarbeiten
Wenn Sie Ihre Immobilie umgestalten (dazu zählen zum Beispiel Erweiterungs-, Renovierungs- und Sanierungsarbeiten einschließlich der hierbei anfallenden Abbrucharbeiten), sind Sie auch gegen Schäden aus den Umbauarbeiten abgesichert. Voraussetzung ist, dass durch die Baumaßnahmen die festgelegte Eigenschaft des Gebäudes (etwa ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen) gegeben bleibt oder durch den Umbau erreicht wird. Die Bausumme ist unbegrenzt.
Schutz bei Schädigung von Anlagen, Plätzen und Wegen
Ihre Instandhaltungspflicht beschränkt sich nicht nur auf Ihre Gebäude, sondern umfasst auch dazugehörige Anlagen, Plätze und Wege. Daher sind jegliche Haftpflicht-Risiken, die zur versicherten Immobilie gehören, ebenfalls in der Haus-Haftpflicht der Allianz eingeschlossen. Das sind zum Beispiel:
Nebengebäude wie Garagen und Gartenhäuser
Gemeinschaftsanlagen wie Kinderspiel-, Wäschetrocken- und Mülltonnen-Stellplätze
Schwimmbecken, Teiche und Biotope
Versitz- oder Sickergruben bzw. Hauskläranlagen
selbst genutzte Antennenanlagen und Flüssiggastanks
Zugänge und Wege
Mitversicherung von beauftragten Personen
Versichert sind nicht nur Sie als Haus- und Grundbesitzer, sondern auch Personen, die Sie durch einen Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung Ihrer Immobilie beauftragt haben.
Sinnvoll ist die Haushaftpflicht für alle Grundbesitzer und Hauseigentümer, die ihre Immobilie vermieten oder jemandem überlassen. Wer sein Eigenheim selbst bewohnt, der ist mit der privaten Haftpflichtversicherung gut abgesichert.