Riester-Reform 2027: Was passiert jetzt mit eurem Vertrag?
Riester-Reform 2027 im Kreis Gütersloh: Was passiert jetzt mit eurem Vertrag?
Millionen Deutsche haben einen Riester-Vertrag – und plötzlich ist alles anders. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet. Ab Januar 2027 kommt das neue Altersvorsorgedepot. Die gute Nachricht: Euer Vertrag ist sicher, ihr habt alle Optionen und keinen Zeitdruck.
Was ändert sich ab 2027?
Die Riester-Rente wird nicht abgeschafft – sie wird weiterentwickelt. Die starre 100-Prozent-Beitragsgarantie fällt weg.
Stattdessen wählt ihr zwischen drei Varianten:
Altersvorsorgedepot ohne Garantie: höhere Renditechancen durch ETFs und Fonds. Für alle, die langfristig denken.
Altersvorsorgedepot mit 80-Prozent-Garantie: ein Mittelweg zwischen Sicherheit und Rendite.
Garantieprodukt mit 100 Prozent: voller Kapitalschutz wie bisher, dafür geringere Rendite. Zusätzlich gibt es das Standarddepot: ein vereinfachtes Depot mit zwei voreingestellten Fonds. Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1,0 Prozent begrenzt. Schon ab 10 Euro im Monat seid ihr dabei.
Neue Förderung: Bis zu 540 Euro vom Staat
Die alte Zulage von 175 Euro ist Geschichte. Ab 2027 wird beitragsproportional gefördert. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Cent pro Euro. Für weitere 1.440 Euro gibt es 25 Cent pro Euro. Zusammen bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr. Dazu die Kinderzulage: maximal 300 Euro pro Kind. Wer vor dem 25. Geburtstag startet, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
Was passiert mit eurem bestehenden Riester-Vertrag?
Voller Bestandsschutz. Euer Vertrag läuft weiter. Ihr müsst nichts tun.
Ab 2027 habt ihr drei Optionen:
Vertrag mit alter Förderung weiterlaufen lassen: alles bleibt wie bisher.
Nur die neue Förderung wählen: euer Vertrag bleibt, aber mit neuer, höherer Zulage.
In einen neuen Vertrag wechseln: neue Produktwelt und Förderung. Alte Förderung muss nicht zurückgezahlt werden.
Wichtig: Kündigt auf keinen Fall! Kündigung ist förderschädlich – Zulagen und Steuervorteile müssten zurückgezahlt werden.
Wer profitiert besonders? Selbstständige und Freiberufler im Kreis Gütersloh können ab 2027 erstmals die staatliche Förderung nutzen. Geringverdiener profitieren besonders stark. Familien mit Kindern bekommen deutlich mehr als bisher.
Auszahlung: Mehr Flexibilität im Alter! Ab 2027 habt ihr die Wahl: Lebenslange Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85. Bis zu 30 Prozent auf einen Schlag zu Beginn möglich. Nicht ausgezahltes Vermögen ist vererbbar.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Wird die Riester-Rente ab 2027 abgeschafft? Nein. Bestehende Verträge laufen mit vollem Bestandsschutz weiter.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag? Er läuft weiter. Ihr könnt freiwillig in die neue Förderung oder einen neuen Vertrag wechseln.
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen? Nein! Kündigung ist förderschädlich – Zulagen und Steuervorteile müssten zurückgezahlt werden.
Kann ich mein Guthaben ins neue Altersvorsorgedepot übertragen? Ja. Die bisherige Förderung muss nicht zurückgezahlt werden.
Lohnt sich ein Wechsel in die neue Förderung? Das hängt von Einkommen, Beiträgen und Kinderzahl ab. Wir rechnen es für euch durch.
Wer bekommt ab 2027 die neuen Zulagen? Alle bisherigen Riester-Berechtigten plus erstmals Selbstständige und Freiberufler.
Wie hoch ist die neue Förderung maximal? Bis zu 540 Euro Grundzulage plus 300 Euro pro Kind plus 200 Euro Berufseinsteigerbonus.
Was ist das neue Altersvorsorgedepot? Ein staatlich geförderter Vertrag ohne Beitragsgarantie, bei dem in ETFs und Fonds investiert wird.
Können Selbstständige im Kreis Gütersloh die neue Förderung nutzen? Ja! Selbstständige und Freiberufler sind ab 2027 erstmals förderberechtigt.
Muss ich sofort handeln? Nein. Die Optionen sind nicht fristgebunden. Wir kommen ab Herbst auf euch zu.
Kann ich meinen Rürup-Vertrag ins neue System übertragen? Nein. Eine Übertragung von Basisrenten ist nicht vorgesehen.
Ist mein Riester-Guthaben bei Arbeitslosigkeit geschützt? Ja. Gefördertes Altersvorsorgevermögen muss nicht verwertet werden.
Kann ich das Guthaben für Wohneigentum nutzen? Ja. Die Eigenheimrenten-Förderung bleibt im neuen System bestehen.
Jetzt Kontakt aufnehmen – wir prüfen, welche Option für euren Vertrag die Beste ist.
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