Alles zum Wohl der Gäste. Aber wer denkt an Sie?
Mit dem Allianz Schutzkonzept für Hotels, Restaurants, Gaststätten und Lokalitäten bieten wir ihnen als Spezialist im Bereich der Risikoabsicherung speziell für Gastronomische Betriebe eine auf ihr Unternehmen maßgeschneiderte Versicherungslösung.
Bei ihnen ist der Gast König, die Gäste sollen sich wohlfühlen. Um das zu erreichen,
haben Sie sehr viel investiert. Was passiert, wenn Ihr eigenes Wohlergehen
gefährdet ist? Beispielsweise durch unvorhergesehene, plötzlich auftretende Kosten, die ein Schadenfall in Ihrem Unternehmen verursacht?
Besonders in Ihrer Branche gibt es eine Vielzahl an Gefahrenquellen. Dabei ist es ganz
gleich, wem oder aus welchem Grund etwas passiert – Sie tragen immer die volle
Verantwortung. Aus diesen Gründen brauchen Sie einen zuverlässigen Versicherungspartner.
Mit der Allianz sind Sie hier auf der sicheren Seite. Welches Konzept für sie die passende Lösung bietet, analysieren wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Unsere Extras für die Gastronomie:
Speziell für Ihre Branche sind auch folgende Werte in begrenztem Umfang mitversichert:
Lebens- und Genussmittel in Kühlgeräten,die wegen eines Ausfalls der öffentlichen
Stromversorgung außerhalb der Geschäftszeiten verderben, Eigentum von Gästen,bestimmungswidriger Austritt von Getränkeflüssigkeiten,z.B. bei einem Rohrbruch in der Zapfanlage.
Dynamische Betriebsschließungsversicherung bei Seuchengefahr durch Rohstoffe, Lieferanten, aber auch durch Mitarbeiter können leider jederzeit Seuchenerreger wie z. B. Salmonellen oder Streptokokken in Ihren Betrieb gelangen.
Wenn das passiert, haben Sie ein großes Problem.
Denn schon beim Verdacht auf Infektionsgefahr kann Ihr Betrieb geschlossen werden.
In diesen Fällen hilft die Dynamische Betriebsschließungsversicherung. Sie leistet
in einem solchen Fall Folgendes:
Bei Betriebsschließung: bis zu 30 Tage lang Ersatz für alle laufenden Personal- und Betriebs kosten sowie für den entgangenen Gewinn sowie Übernahme der Wiedereröffnungskosten.
Wenn Ware vernichtet, wertgemindert verarbeitet oder beschlagnahmt werden muss: Ersatz des Warenschadens bis zur Höhe der Warenversicherungssumme.
Wenn gegen Mitarbeiter Ihres Betriebs ein amtliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird: Übernahme der Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen.
Falls Sie oder Ihr Ehepartner von einem Tätigkeitsverbot betroffen sind:
bis zu sechs Wochen Kostenübernahme für eine Ersatzkraft. Einzelnachweise für
den Schließungsschaden sind nicht erforderlich.
Für eine persönliche Beratung erreichen sie uns telefonisch unter 04137810911
oder per E Mail an Henke-Meyer@Allianz.de.Wir sind für sie da in Barendorf, Bavendorf,
Thomasburg, Radenbeck, Vastorf, Dahlenburg, Dahlem, Lüneburg, Bleckede, Barum, Deutsch Evern, Wendisch Evern, Bardowick, Vögelsen, Mechtersen, Ochtmissen, Reppenstedt, Kirchgellersen und im gesamten Landkreis Lüneburg.
Gerne können sie Online einen Termin vereinbaren.