Altersvorsorgereform 2027 – Was sich bei der privaten Altersvorsorge ändert
Das Wichtigste auf einen Blick
Ab dem 1. Januar 2027 wird die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge grundlegend reformiert. Das neue Altersvorsorgereformgesetz löst die bisherige Riester-Rente ab und bringt mit dem sogenannten Altersvorsorgedepot eine neue, renditeorientierte Möglichkeit der geförderten Vorsorge.
Die gute Nachricht: Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und werden weiterhin gefördert. Wer möchte, kann aber in das neue System wechseln.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist die neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge – erstmals ohne verpflichtende Beitragsgarantie. Damit werden auch renditeorientiertere Anlageformen wie Fonds und ETFs förderfähig. Ziel: Mehr Kapital im Alter durch bessere Renditechancen am Kapitalmarkt.
Daneben bleiben auch Garantieprodukte (mit 100 % oder 80 % Beitragsgarantie) weiterhin förderfähig – für alle, die mehr Sicherheit bevorzugen.
Die staatliche Förderung im Überblick
- Grundzulage: 50 % Förderung auf die ersten 360 € Eigenbeitrag pro Jahr
- Kinderzulage: 300 € pro Kind (geboren ab 2008)
- Berufseinsteiger-Bonus: 200 € einmalig
- Steuervorteile: Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung
- Mindestbeitrag: 120 € pro Jahr (10 € monatlich)
- Maximaler geförderter Eigenbeitrag: 1.800 € pro Jahr
- Höchstgrenze Einzahlung: 6.840 € pro Jahr
- Maximal 2 Verträge pro Person möglich (Förderung wird nicht verdoppelt)
Einzahlungsphase – So funktioniert das Sparen
In der Ansparphase zahlst du regelmäßig in dein Altersvorsorgedepot ein. Schon ab 10 € im Monat sicherst du dir die volle staatliche Förderung. Alles, was über den geförderten Betrag hinausgeht (bis 6.840 € jährlich), wächst steuerfrei – keine Abgeltungsteuer auf Dividenden oder Kursgewinne während der Laufzeit.
Auszahlungsphase – Deine Optionen im Ruhestand
- Start: Frühestens ab dem 65. Lebensjahr, spätestens mit 70
- Teilkapitalisierung: Bis zu 30 % des Kapitals als Einmalauszahlung möglich
- Lebenslange Rente: Garantierte monatliche Zahlung bis ans Lebensende
- Auszahlungsplan: Regelmäßige Auszahlung mindestens bis zum 85. Lebensjahr
Riester-Rente und Altersvorsorgedepot – Was gilt für bestehende Verträge?
- Bestehende Riester-Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter
- Ein Wechsel ins neue System ist möglich – aber nicht verpflichtend
- Alte und neue Förderung können nicht kombiniert werden
- Ein Fördervergleich lohnt sich – wir prüfen gerne, was für dich günstiger ist
Persönliche Beratung bei deiner Allianz Agentur in Karlsruhe-Durlach
Die Reform bietet Chancen – aber auch viele Fragen. Was passt besser zu dir: Garantieprodukt oder Altersvorsorgedepot? Lohnt sich ein Wechsel von Riester? Wie holst du das Maximum an Förderung raus?
Wir beraten dich persönlich, ehrlich und unkompliziert.
HAJA | Allianz Generalvertretung Hartmann & Jakob GbR
📍 Ernst-Friedrich-Straße 1a, 76227 Karlsruhe (Durlach)
📞 Termin vereinbaren – ruf uns an oder schreib uns!
Stand: Juni 2026. Die Informationen basieren auf dem aktuellen Gesetzgebungsstand. Änderungen vorbehalten.