Ob Lehrer, Polizist oder Mitarbeiter im Gesundheitsdienst: Sich verbeamten zu lassen, ist für Viele mit der Idee verbunden, die eigene Zukunft beruflich und finanziell verlässlich abzusichern. Doch auch als Staatsdiener ist man vor Schicksalsschlägen nicht gefeit, die einen aus dem Berufsleben herausreißen und einen im schlechtesten Fall dauerhaft einschränken.
Berufsunfähigkeit – gerade für Beamte ein wichtiges Thema
Das Thema Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit ist für Staatsdiener besonders aus zwei Gründen von Bedeutung. Auf der einen Seite sind die Tätigkeiten im Staatsdienst in der Regel an eine gute Bezahlung gebunden. Entsprechend hoch sind dann meist auch die Lebenshaltungskosten. {Auf der anderen Seite|Andererseits|Zum anderen sind solche Tätigkeiten mit viel Eigenverantwortung und Leistungsdruck verbunden. Dies beinhaltet neben der körperlichen Auslastung (beispielsweise für Polizisten und Feuerwehrmänner) auch einen immensen mentalen Stresslevel. Nicht ohne Grund werden täglich etwa dreizehn Staatsdiener wegen psychischer Belange dienstunfähig und pensioniert. In diesem Fall ist – zumindest für Beamte auf Lebenszeit – natürlich eine gesetzliche Absicherung durch den Dienstherrn vorgesehen. Diese beträgt abhängig vom zuvor geregelten Anspruch, jedoch nur 30 bis 65 % des Bruttoeinkommens und hinterlässt auch im besten Fall noch eine beträchtliche Versorgungslücke.
Ein zusätzliches Problem ergibt sich für alle diejenigen, die den Status Beamte auf Widerruf tragen (z.B. Beamtenanwärter) oder die sich noch in der Probezeit befinden. Diese erhalten bei Berufsunfähigkeit gar keine für Beamte zugesicherte gesetzliche Rente. Eine private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit ist Beamten daher dringend anzuraten.
Unser Unternehmen bietet hierfür nicht nur eine pauschale Berufsunfähigkeitsversicherung an, sondern z.B. auch ein Zwei-Phasen-Modell. Nach diesem Modell wird bei einem Schadensfall in Phase 1 (in der Ausbildung bzw. in der Probezeit) eine höhere Rente ausgezahlt als in Phase 2 (nach der Verbeamtung auf Lebenszeit), in der die gesetzliche Grundversorgung vom Dienstherrn gezahlt wird. Der monatliche Beitrag bleibt dabei von der Phase unabhängig gleich hoch.
Dienstunfähigkeits-Versicherung: Was ist das eigentlich?
Als Staatsdiener kann man seine BU-Versicherung durch eine zusätzliche DU-Klausel ergänzen. Diese kann mit einigen Vor- aber auch Nachteilen verbunden sein. Der wesentliche Vorteil einer DU-Klausel besteht darin, dass nicht die Versicherungsgesellschaft, sondern der eigene Arbeitgeber Ihre Dienst- bzw. Berufsunfähigkeit überprüft. Die dadurch erworbene Dienstunfähigkeitsbescheinigung und der Pensions-Nachweis gelten für die Versicherung als verbindliche Zahlungsverpflichtung.
Bei Inanspruchnahme einer handelsüblichen BU-Versicherung muss der Betroffene seine Berufsunfähigkeit bzw. eine Arbeitseinschränkung von mind. 50 % hingegen nachweisen und diese gegebenenfalls durch Sachverständige der Versicherung überprüfen lassen.
Der Nachteil einer DU-Klausel kann jedoch darin bestehen, dass einige Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit (z.B. Rheuma) durch die Versicherung grundsätzlich nicht geltend gemacht werden können. Über die Art der Absicherung durch eine DU sollten Sie sich deshalb gut informieren!
Kommen Sie mit uns ins Gespräch und entscheiden Sie selbst!