Gesundheitsreform 2027: Was ändert sich?
Gesundheitsreform 2026 – Was sich ab 2027 für Sie ändert und wie Sie sich jetzt optimal absichern
Die Allianz ist Ihr starker Partner rund um Ihre Gesundheit – gerade jetzt. Mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz kommen ab dem 1. Januar 2027 tiefgreifende Veränderungen auf gesetzlich Versicherte zu. Höhere Zuzahlungen, gekürzte Leistungen und steigende Beiträge sollen die strukturelle Finanzlücke der gesetzlichen Krankenkassen schließen. Für Sie bedeutet das: Ihr bisheriger Versicherungsschutz wird spürbar eingeschränkt. Mit der privaten Krankenversicherung der Allianz hingegen sind Ihre Leistungen vertraglich ein Leben lang garantiert – und dürfen nicht reduziert werden.
Mit der Allianz Generalagentur Gutemann & Sieber OHG an Ihrer Seite behalten Sie den Überblick über alle Änderungen und finden die für Sie beste Lösung – ob Wechsel in die PKV oder gezielte Ergänzung Ihres GKV-Schutzes durch eine Zusatzversicherung.
Wissen Sie, was sich konkret für gesetzlich Versicherte ändert? Die Zuzahlungen für Medikamente steigen auf mindestens 7,50 Euro und höchstens 15 Euro, bei Heilmitteln werden pauschal 15 Euro je Verordnung fällig. Beim Zahnersatz sinkt der Festzuschuss von 60 auf 50 Prozent – nur wer regelmäßig zur Vorsorge geht, erhält nach fünf Jahren wieder 60 und nach zehn Jahren 65 Prozent. Homöopathische Leistungen fallen als Kassenleistung komplett weg. Und für Knie-, Schulter-, Wirbelsäulen- und Hüft-OPs übernimmt die Kasse die Kosten erst dann, wenn eine ärztliche Zweitmeinung vorliegt.
Ist Ihnen bekannt, dass auch die Familienversicherung betroffen ist? Ab 2028 wird für bislang beitragsfrei mitversicherte Ehe- und Lebenspartner ein Zuschlag von 2,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen fällig. Ausgenommen sind Elternteile von Kindern unter zwölf Jahren, Partner mit voller Erwerbsminderung, pflegende Angehörige und Menschen oberhalb der Regelaltersgrenze. Für Kinder gilt die kostenlose Mitversicherung weiterhin.
Gerade jetzt lohnt sich ein Blick auf die private Krankenversicherung. Anders als in der GKV sind die Leistungen der PKV vertraglich garantiert: Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, hochwertiger Zahnersatz, kürzere Wartezeiten bei Facharztterminen und hohe Erstattungen für Brille, Heilpraktiker und Psychotherapie. Ein Kostenvergleich zeigt: Für einen 30-jährigen Angestellten mit 80.000 Euro Bruttojahresgehalt liegt der PKV-Arbeitnehmeranteil bei rund 391 Euro monatlich – gegenüber 648 Euro in der GKV. Wer als Angestellter die Versicherungspflichtgrenze von 77.400 Euro überschreitet, kann von diesen Vorteilen profitieren. Wichtig: Mit der Reform wird diese Grenze ab 2027 außerordentlich um 3.600 Euro angehoben und könnte auf knapp 85.000 Euro steigen. <<<Jetzt informieren>>>
Überzeugen Sie sich von dem vielfältigen Service unserer Versicherungsagentur rund um das Thema Gesundheitsvorsorge bei Ihrem kommenden Besuch vor Ort. Auch wenn ein Wechsel in die PKV nicht möglich oder gewünscht ist, gibt es Lösungen: Mit einer Krankenzusatzversicherung der Allianz erweitern Sie Ihren GKV-Schutz gezielt – etwa mit höheren Erstattungen für Zahnersatz, Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder Kostenübernahme für alternative Heilmethoden. So kompensieren Sie die Leistungskürzungen der Reform und sind weiterhin optimal versorgt.
Setzen Sie auf eine umfassende Gesundheitsvorsorge: Überzeugen Sie sich vom Service der Allianz Versicherungsagentur Gutemann & Sieber OHG in Triberg und St. Georgen. Unser Team berät Sie gern umfangreich und kompetent – für Sie und Ihre Familie.
Buchen Sie einfach direkt online einen Termin oder kommen Sie an unseren Standorten in 78098 Triberg, Wallfahrtstr. 10 bzw. in 78112 St. Georgen, Hauptstr. 28 vorbei.