Ihr Experte für Schiffsversicherungen
Flusskasko-Komplett-VersicherungBinnenschiffe sind einzigartig
Der Eigner von Binnenschiffen, gleich ob Partikulier oder Reeder, trägt das finanzielle Risiko für Schäden am eigenen Schiff, ebenso wie Schäden Dritter die durch sein Verschulden oder das Verschulden der angestellten Schiffsbesatzung entstehen. Dieses finanzielle Risiko kann in der Regel der Schiffseigner nicht selber tragen, er kann dieses Risiko jedoch über eine Flusskaskoversicherung absichern.
Was wird versichert?Das gesamte Schiff mit allen seinen maschinellen Einrichtungen, technischen Anlagen und Geräten, dem Zubehör und der Ausrüstung. Kurzum: alles was ständig an und auf dem Schiff ist.
Mitversichert werden kann ebenso die persönliche Habe – Mannschaftseffekten - der Besatzung, das Auto an Bord sowie ein Nutzungsverlust in Folge eines versicherten Schadens.
Welche Gefahren werden abgesichert?Der umfangreiche Versicherungsschutz der klassischen Flusskaskoversicherung deckt die nachstehend genannten relevanten Gefahren der Binnenschifffahrt ab, wodurch unvorhergesehen Schäden eintreten können, insbesondere durch
- Schifffahrtsunfall, wie z.B. Kollisionen, Anfahrungen sowie Kentern und Sinken
- Brand, Blitzschlag und Explosion
- Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus
- Naturgewalten wie z.B. Sturm, Hagel, Eisgang, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Wassermassen, Schneedruck und Lawinen
Darüber bieten wir einen erweiterten Versicherungsschutz für alle maschinellen Einrichtungen an Bord, insbesondere die Hauptantriebsanlage und die Hilfsaggregate, sowie für die sonstigen technischen Anlagen und Geräte, wie z.B. nautische Instrumente, Radaranlagen und Kommunikationsausrüstung des Schiffes. Die Erweiterung umfasst unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschäden) und bei Abhandenkommen durch Einbruch-Diebstahl, Raub oder Plünderung durch
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Wasser-, Öl- oder Schmierstoffmangel
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Zerreißen infolge Fliehkraft
- Überdruck oder Unterdruck
- Sturm, Frost oder Eisgang
Nicht versichert sind unter anderem Schäden durch betriebsbedingter vorzeitiger Abnutzung, Alter, Rost, Korrosion oder Kavitation sowie durch normalen Regen oder üblichen Schnee.
Was ist darüber hinaus versichert?- Gesetzliche Haftpflicht des Schiffseigners für Sachschäden bei Kollisionen oder Anfahrungen (Ersatz an Dritte);
- Beiträge zur großen Haverei;
- Aufopferung versicherter Gegenstände;
- Kosten der Wrackbeseitigung;
- Kosten der Abwendung, Minderung, Ermittlung und Feststellung eines Schadens;
- Sicherheitsleistung, insbesondere zur Abwendung eines drohenden Arrestes z.B. im Falle einer Kollision oder Bergung durch Hinterlegung einer Garantie;
- Sicherheit gegenüber eine Bank auf Grund einer Schiffshypothek.