Diese Versicherungen sollten Bauherr:innen kennen.
Während der Bauphase kommt es früher oder später zu kleinen oder großen unvorhersehbaren Überraschungen, die geklärt werden müssen.
Natürlich sind die Baufirmen vor Ort immer der erste Ansprechpartner und um sofortige Lösung bemüht, aber es kann auch mal in Diskussionen, Schuldzuweisungen und Mehrkosten enden.
Eigene abgeschlossene Versicherungen bieten dem Bauherr den Vorteil eines weiteren neutralen Ansprechpartners, der falls nötig Sachverständige einsetzen kann oder einfach und unkompliziert nach Aktenlage die Kostenübernahme zusagen kann.
1. Bauherren-Haftpflicht
Grundsätzlich trägt der Bauherr die Verantwortung für alles, was auf seiner Baustelle passiert.
Dabei ist im Einzelfall zu klären, ob zunächst eine Haftpflicht für unbebaute Grundstücke abzuschließen ist, weil z.B. noch längere Zeit kein Bauantrag gestellt wird.
Ab dem Bauantrag haftet der Bauherr verschuldensunabhängig, wenn der von ihm beauftragte Handwerker im Rahmen der Bauarbeiten z.B. das Nachbargebäude, eine Laterne oder den Gehweg beschädigt. Auch das Thema Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherungspflichten sind letztlich vom Bauherren zu verantworten.
2. Feuer-Rohbauversicherung / Wohngebäudeversicherung
Kommt es während der Bauarbeiten in der Rohbauphase bis zum Einzug zu naturbedingten Schäden wie z.B. Sturm, Hagel, Blitzschlag, Brand, regelt der Bauvertrag ob die Baufirma oder der Bauherr die entstanden Mehrkosten übernehmen muss.
Wer als Bauherr auf nur mal Sicher gehen möchte, kann bereits eine vollständige Wohngebäudeversicherung (bisher nur Feuer-Rohbauversicherung) abschließen und so unvorhersehbaren Mehrkosten in Folge von Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag, Rohrbuch und falls gewünscht sogar Extremwetterereignissen vorsorgen.
In den ersten 6 Monate kann dieses als Angebot kostenfrei gestaltet werden und darüber greifen für die nächsten Jahre besonders günstigen Neubaukonditionen.
Im Fall der Fälle kann dann der Gebäudeversicherer eine Kostenzusage für die Wiederherstellung zum dann geltenden Preisniveau in selber Art und Güte schnell nach Fotos, Kostenvoranschlag und Aktenlage zusagen, so dass der weitere Bauablauf weitestgehend ungestört ablaufen kann und keine unerwarteten Kosten das Bauprojekt belasten.
3. Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung schützt Bauherren und alle am Bau beteiligten Bauunternehmen vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten.
Dazu zählen insbesondere Schäden durch höhere Gewalt, ungewöhnliche oder außergewöhnliche Witterungseinflüsse oder mutwillige Beschädigung Dritter. Auch Konstruktions- und Materialfehler oder Fahrlässigkeit, die das Bauobjekt beschädigen oder gar zerstören sind gedeckt, sowie Folgeschäden die durch Mangel (Pfusch) entstanden sind.
4. BG-Bau Bauherrenauskunft Online / Bauhelfer Unfallversicherung
Viele Bauherren setzen auf Eigenleistung und Hilfe von Nachbarn, Verwandte oder Freunde um Ihre Immobilie kostengünstiger fertig zu stellen. Dabei kann es zu Unfällen mit gravierenden Folgen kommen.
Als privater Bauherr ist man grundsätzlich dazu verpflichtet sein Bauvorhaben bei der BG-Bau anzumelden, da man Unternehmer nichtgewerbsmäßiger Bauarbeiten gilt und damit der Berufsgenossenschaft angehört. Als gesetzliche Unfallversicherung übernimmt diese die Haftung für Arbeits- und Wegeunfälle, wofür der Bauherr eine Beitrag zahlen muss.
Aktuelle Informationen finden Sie unter www.bgbau.de/private-bauherrinnen-und-bauherren, wo auch Ihr Bauvorhaben Online anzumelden ist.
Folgendes werden Sie bei der Online-Anmeldung gefragt:
- Name und Anschrift des oder der Bauherren
- die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens und die Baustellenanschrift
- Baubeginn
- die Namen und Anschriften des beauftragten gewerblichen Unternehmens
Außerdem ist ein Bautagebuch zu führen, dass sich dort herunter lagen laden lässt und auf Aufforderung der BG-Bau vorzuzeigen ist. Darin sind nicht gewerbsmäßige Helfer zu erfassen mit:
- Datum
- Name, Vorname der Helfer
- Anzahl der Stunden
- Art der ausgeführten Bauarbeiten
Auch wenn der Bauherr die Anmeldung vergisst, greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für die Helfer, dem Bauherren droht dann jedoch ein Bußgeld.
Für den Bauherren und Ehegatten selbst gelten die Leistungen der BG-Bau nicht!
Lückenschluss übernimmt eine Bauhelferunfallversicherung, private Unfallversicherung und die eigene gesetzliche Krankenkasse.
5. Haftpflicht für unbebaute Grundstücke
Wer zunächst ein Grundstück kauft und noch nicht direkt mit dem Bau beginnt, sollte über den Abschluss einer solchen Haftpflicht nachdenken.
In manchen Privat-Haftpflichten für Familien sind unbebaute Grundstücke bereits kostenfrei mit versichert, es empfiehlt sich Ihren Fachmann zu befragen.
Sie lesen: Ein Versicherungspaket für Bauherren von SCHATKE Allianz in Hüttenberg, der Fachagentur für Baufinanzierung. Jetzt beraten lassen. Persönlich. Digital.