Unternehmerwissen #022 – Vertrauensschaden: Wenn Vertrauen teuer wird
Eine Mitarbeiterin erhält eine plausible Nachricht eines bekannten Lieferanten: Die Bankverbindung habe sich geändert, die offene Rechnung müsse kurzfristig auf das neue Konto überwiesen werden. Erst als der echte Lieferant die Zahlung anmahnt, fällt der Betrug auf – das Geld ist längst weitergeleitet.
Nicht jeder digitale Angriff legt die IT lahm. Manchmal funktioniert technisch alles – nur die Zahlungsanweisung stammt von einem Betrüger.
Ein aktuelles und wachsendes Risiko
Kriminelle nutzen öffentliche Informationen, gefälschte E-Mails, manipulierte Telefonnummern und zunehmend KI-generierte Stimmen oder Videos. Zeitdruck, Vertraulichkeit und vermeintliche Autorität erhöhen die Wirkung.
Nach der aktuellen Schadenstatistik von Allianz Trade haben sich die Schäden durch Fake-President-Betrug 2024 verdreifacht. 2025 stiegen sie nochmals um 81 Prozent – obwohl die Zahl der gemeldeten Fälle zurückging. Einzelne Angriffe werden damit offenbar gezielter und teurer.
Schäden durch eigene Vertrauenspersonen
Das Risiko kommt nicht nur von außen. Auch Personen mit Zugang zu Geld, Waren oder sensiblen Informationen können das Unternehmen vorsätzlich schädigen.
Typische Beispiele sind:
- Unterschlagung oder Veruntreuung von Firmengeldern
- manipulierte Buchungen, Abrechnungen oder Kontodaten
- Diebstahl von Waren oder Betriebseigentum
- unerlaubte Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen
- fingierte Lieferanten oder Zahlungen an eigene Konten
Interne Taten bleiben oft lange unentdeckt, wenn Kontrollen fehlen oder Aufgaben dauerhaft bei einer Person gebündelt sind.
Wenn externe Täter Vertrauen ausnutzen
Bei Fake-President-Angriffen geben sich Kriminelle als Führungskraft aus und veranlassen dringende Überweisungen. Beim Zahlungsumleitungsbetrug täuschen sie eine neue Lieferantenbankverbindung vor. Beim Bestellerbetrug werden Waren unter falscher Identität umgeleitet.
Der Mitarbeiter handelt gutgläubig, weil Identität und Auftrag überzeugend wirken.
Was leistet eine Vertrauensschadenversicherung?
Eine Vertrauensschadenversicherung kann unmittelbare Vermögensschäden durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen versicherter Vertrauenspersonen ersetzen. Je nach Vertrag können auch Straftaten Dritter wie Fake-President-, Zahlungsumleitungs- oder Identitätsbetrug eingeschlossen sein.
Auch Kosten der Schadenermittlung und Rechtsverfolgung können mitversichert sein. Entscheidend sind die Definition versicherter Personen und Betrugsarten sowie Versicherungssummen, Selbstbehalte, Sublimits und Ausschlüsse.
Vertrauensschaden ist nicht automatisch Cyber
Wird eine falsche Zahlungsanweisung nur per E-Mail oder Telefon übermittelt, liegt kein technischer IT-Angriff vor. Eine Cyberversicherung deckt solche Täuschungsschäden daher nicht automatisch ab.
Umgekehrt ersetzt die Vertrauensschadenversicherung kein Cyberkonzept für IT-Ausfall, Datenschutzverletzungen, Datenwiederherstellung oder Betriebsunterbrechung nach Ransomware. Beide Absicherungen schließen unterschiedliche Lücken.
Kontrollen bleiben der wichtigste Schutz
Versicherungsschutz kann den Schaden abfedern, verhindert aber nicht den Betrugsversuch. Sinnvoll sind:
- Vier-Augen-Prinzip bei Überweisungen und Stammdatenänderungen
- Rückruf über eine bereits bekannte Telefonnummer
- getrennte Berechtigungen für Erfassung und Freigabe
- feste Überweisungslimits und klare Vertretungsregeln
- Schulungen zu Fake President, Social Engineering und Deepfakes
- dokumentierter Notfallweg bei verdächtigen Zahlungsaufträgen
Bei Verdacht zählt Geschwindigkeit: Bank und Versicherer informieren, Zugänge sichern, Beweise aufbewahren und eine Strafanzeige prüfen.
Fazit
Vertrauen ist für funktionierende Unternehmen unverzichtbar. Wo Menschen Zugriff auf Geld, Waren und Informationen haben, entsteht jedoch auch ein Missbrauchsrisiko.
Ein wirksames Konzept verbindet klare Zahlungsprozesse, technische Sicherheit, geschulte Mitarbeiter und passenden Versicherungsschutz. Entscheidend ist nicht nur, wem man vertraut, sondern welche Kontrolle greift, wenn dieses Vertrauen missbraucht wird.
Ausblick auf Unternehmerwissen #023:
Nicht jeder Vermögensschaden trifft nur das Unternehmen. Im nächsten Unternehmerwissen schauen wir uns an, wann Geschäftsführer und andere Entscheidungsträger persönlich haften können – und welche Aufgabe eine D&O-Versicherung übernimmt.
Für Unternehmer, die mehr bewegen wollen – absichern, planen, wachsen.