Ihre Allianz in Weyhe informiert: Wichtige Veränderungen für 2024
Das Jahr 2024 bringt bedeutende Veränderungen in der Versicherungswelt mit sich. Als Ihre Ansprechpartner und Experten für Krankenversicherung und Altersvorsorge in Weyhe möchten wir Sie über die aktuellen Neuigkeiten informieren und Ihnen dabei helfen, die besten Entscheidungen für Ihre (Gesundheits)vorsorge zu treffen.
Neuerungen in der Kranken- und Pflegeversicherung 2024
- Versicherungspflichtgrenze steigt
Die Versicherungspflichtgrenze für privatversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht sich auf 69.300 Euro. Diese Grenze ist entscheidend dafür, ob Sie versicherungsfrei sind oder privat versichert bleiben. - Maximale Arbeitgeberzuschüsse steigen
Die maximalen Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind 2024 begrenzt auf monatlich
- 421,76 Euro zur privaten Krankenversicherung und
- 87,98 Euro zur privaten Pflegepflichtversicherung.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie von diesen Zuschüssen bestmöglich profitieren können.
- Pflege (GKV & PKV): Mehr Leistungen in der ambulanten und stationären Pflege
Durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) werden ab Januar 2024 die Erstattungsbeiträge erhöht. Dies betrifft unter anderem die Kosten für ambulante Pflegedienste und das Pflegegeld in verschiedenen Pflegegraden.
Mehr Details zu den PUEG-Änderungen finden Sie unter www.pflegeberatung.de oder durch uns.
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine zusätzliche Pflegevorsorge sinnvoll ist, da die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherungen in der Regel nicht ausreichen.
Neuerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung 2024
- Erhöhungen des kassenindividuellen Zusatzbeitrages
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigt auf 1,7 Prozent. Dieser Zusatzbeitrag wird auf den gesetzlich festgelegten Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent aufgeschlagen und von Arbeitgebern und Versicherten je zur Hälfte gezahlt. - Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze, ab der keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen, wird auf 5.175 Euro im Monat angehoben. Diese Grenze beeinflusst die Höhe Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. - GKV-Höchstbeitrag durchbricht erstmals die 1.000-Euro-Marke
Durch den Anstieg des Zusatzbeitrags auf 1,7 Prozent und der Beitragsbemessungsgrenze auf 5.175 Euro erreicht der GKV-Höchstbeitrag erstmals 1.019,48 Euro. Dieser Höchstbeitrag setzt sich aus dem Krankenkassenbeitrag und dem Pflegeversicherungsbeitrag zusammen.
Neuerungen in der Altersvorsorge 2024
- Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt zum 1. Januar 2024 in den alten Bundesländern von 7.300 auf 7.550 Euro pro Monat (90.600 Euro im Jahr). Der Höchstbeitrag liegt demnach in den alten Bundesländern bei 1.404,30 EUR (2023: 1.357,80 EUR) und in den neuen Bundesländern bei 1.385,70 EUR (2023: 1.320,60 EUR). - Förderbeträge in der betrieblichen Vorsorge steigen
Der steuerliche Förderbetrag für die betriebliche Altersvorsorge erhöht sich auf 604 Euro monatlich, ebenso wie der sozialversicherungsfreie Beitrag von Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung auf 302 Euro monatlich. - Verbesserung für Basis-Rente geplant
Durch das geplante Wachstumschancengesetz soll der Besteuerungsanteil von Basisrenten später steigen. Dies könnte Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung Ihrer Basisrente haben. Bei der Basisrente hängt die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der Basisrente vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab. So lag dieser 2023 bei 83 Prozent. Bislang war vorgesehen, dass dieser Anteil bis 2040 auf 100 Prozent steigt, die Basisrente muss ab dann also im vollen Umfang versteuert werden. Das Wachstumschancengesetz sieht vor, dass dies erst ab 2058 der Fall sein wird.
Weitere Neuerungen, die 2024 wichtig sind
- Sparerpauschbetrag auf gleichem Niveau
Der Sparerpauschbetrag bleibt 2024 unverändert bei 1.000 Euro. Dieser Betrag ermöglicht es, Kapitalerträge bis zu dieser Grenze steuerlich geltend zu machen. Bei verheirateten Paaren bzw. gemeinsam veranlagten Personen liegt der Betrag doppelt so hoch. - Renten: Grundfreibetrag steigt
Der Grundfreibetrag für Renten soll auf 11.604 Euro steigen. Diese Erhöhung bedeutet, dass Rentenbezieher erst ab einem höheren Rentenbetrag steuerpflichtig werden. - Rentenerhöhung voraussichtlich um 3,5 Prozent
Es wird erwartet, dass die Renten im kommenden Jahr um 3,5 Prozent steigen. Dies könnte positive Auswirkungen auf die finanzielle Situation von Rentnern haben.
Wir sind Ihr Ansprechpartner und Experte für persönliche Beratungen im Bereich Gesundheits- und Altersvorsorge
Abgerundet wird unser Service durch persönliche Beratungen, sei es digital oder vor Ort. Als erfahrene Experten stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anliegen zu finden.
Bei Bedarf oder Interesse an einer Beratung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns darauf, Sie bestmöglich zu unterstützen.