Altersvorsorgedepot 2027: Staatliche Förderung clever nutzen
Altersvorsorgedepot ab 2027: Die neue staatlich geförderte Altersvorsorge kommt
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Produktkategorie der geförderten privaten Altersvorsorge – ohne Beitragsgarantie, dafür mit voller Kapitalmarktbeteiligung. Erstmals werden damit auch rein fondsbasierte Anlageformen wie ETFs staatlich gefördert. Daneben gibt es weiterhin den klassischen Altersvorsorgevertrag (mit 80 % oder 100 % Garantie) sowie ein verpflichtendes Standarddepot mit besonders niedrigen Kosten.
Die neue Förderung auf einen Blick
Die Berechnung der Zulagen wird deutlich vereinfacht – weg von der einkommensabhängigen Berechnung, hin zu einer beitragsproportionalen Förderung:
- Grundzulage: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 € gibt es 50 Cent, für weitere Einzahlungen bis 1.800 € sind es 25 Cent pro Euro. Die maximale Grundzulage beträgt damit 540 € pro Jahr.
- Kinderzulage: 100 % Förderung auf die ersten 300 € Einzahlung pro Kind – also bis zu 300 € pro Kind und Jahr, gekoppelt an den Kindergeldbezug.
- Berufseinsteigerbonus: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Vertrag abschließt, erhält einmalig 200 € zusätzlich.
- Steuervorteile: Eigenbeiträge bis 1.800 € plus Zulagen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei – besteuert wird erst bei Auszahlung im Alter, dann meist zu einem niedrigeren Steuersatz.
Wer profitiert?
Der förderberechtigte Personenkreis wird deutlich erweitert. Neben Arbeitnehmern, Beamten und Minijobber:innen sind künftig auch Selbstständige und Gewerbetreibende sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar förderberechtigt. Auch die mittelbare Förderung für Ehepartner:innen bleibt bestehen.
| Kategorie | Garantie | Besonderheiten |
| Altersvorsorgevertrag | 80 % oder 100 % | Klassisches Garantieprodukt, flexible Fondsauswahl |
| Altersvorsorgedepot | 0 % | Volle Kapitalmarktchancen, breite Fondsauswahl inkl. ETFs |
| Standarddepot | 0 % | Einfach, kostengünstig (max. 1 % Effektivkosten), verpflichtendes Angebot |
Was gilt für bestehende Riester-Verträge?
Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und werden unverändert weiter gefördert. Ab 2027 haben Kund:innen die Möglichkeit, in die neue Förderung zu wechseln oder einen Produktwechsel vorzunehmen – ohne Frist. Ein vorschnelles Handeln ist nicht nötig: Kündigungen sind förderschädlich, und auch Beitragsfreistellungen können Zulagen gefährden.
Auszahlungsphase: Mehr Flexibilität
Die Auszahlung kann zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr beginnen. Neben der lebenslangen Rente sind künftig auch Auszahlungspläne (mindestens bis Alter 85) sowie eine Teilkapitalisierung von bis zu 30 % möglich.
Jetzt Informieren
Die Allianz wird ab Januar 2027 Angebote in allen drei Produktkategorien bereitstellen. Nutzen Sie schon jetzt den Förderindikationsrechner auf allianz.de/reform, um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob die neue Förderung für Sie vorteilhaft ist. Melden Sie sich für den Newsletter an, um über alle Neuigkeiten rund um die Reform informiert zu bleiben.