Viele wollen ihr Handy schützen und investieren bis zu 10,-€ im Monat für eine Handyversicherung. Damit haben die meisten einen Versicherungsschutz, den Sie sich sparen können, wenn sie den Beitrag in eine gute individuelle Hausratversicherung wie bei uns investieren würden. Oft liegt der monatliche Beitrag je nach Wohnungsgröße unter dem Preis der Handyversicherung.
Hier nur ein paar Highlights:
Versichert sind Beschädigungen aller Art, wie z.B. durch einen Windstoß geht eine am Fenster stehende Vase kaputt.
Hinweise:
• Bei Beschädigungen durch Personen gilt ein Selbstbehalt von 150 €
• Bei Beschädigungen von elektrischen und elektronischen Geräten erhalten Sie ein Gerät gleicher Art und Güte über unseren Dienstleister.
• Fahrräder und Verglasungen müssen gesondert versichert werden (Ausnahme: in Linie Premium inklusive)
Neuwertentschädigung
Es wird der Wert ersetzt, den der versicherte Gegenstand bei Neubeschaffung kostet.
Umfassende Absicherung
Auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sind in der Hausratversicherung Smart, Komfort und Premium abgedeckt.
Individueller Schutz
Mit Zusatzoptionen kann der Kunde seinen Versicherungsschutz individuell erweitern.•
Ergänzend zu den Grundgefahren besteht über die Erweiterte Deckung im Garten auch Versicherungsschutz gegen den einfachen Diebstahl von:
• Garteninventar (z.B. Gartenmöbel, Gartengeräte)
• dauerhaft im Garten genutzter Sachen (z.B. Wäschespinnen, Grillgeräte)
• Antennenanlagen und Markisen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen
• sonstiger Hausrat, der sich üblicherweise im Garten befindet (z.B. Spiel- und Sportgeräte)
FAZIT:
Die Hausratversicherung deckt finanzielle Verluste am Hausrat wie Möbeln oder elektrischen Geräte durch Schäden ab, die durch Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Brand oder Sturm entstehen.
Mit passgenauen Zusatzbausteinen z. B. für Fahrraddiebstahl oder Glasbruch kann die Hausratversicherung der Allianz exakt an die individuellen Bedürfnisse des Kunden angepasst werden.
Besonderer Vorteil des Allianz Produktes ist unter anderem der Verzicht auf die Anrechnung grober Fahrlässigkeit. Das bedeutet: Schäden durch Unvorsichtigkeit, z. B. eine vergessene Kerze, führen (ab dem Tarif Smart) nicht zu einer Kürzung der Entschädigung.