Wichtiger als Sie denken! Kommen Sie zur Beratung zur Agentur Fröhlich
Von fünf Arbeitnehmern wird einer im Leben berufsunfähig. Die staatliche Absicherung reicht leider schon lange nicht mehr.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz gilt:
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf,so wie er ohne
gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder
teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz VVG).
Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass ein Versicherer weitere Voraussetzungen
für seine Leistungspflicht vereinbaren kann.Was für Ihren Vertrag konkret gilt, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Ihr Allianz Ansprechpartner Daniel Fröhlich in Hofheim am Taunus hilft Ihnen dabei gerne.
Umso wichtiger ist es, hier auch schon in jungen Jahren vorzusorgen.
In meiner bisherigen mehr als 20.-jährigen Berufskarriere bei der Allianz habe ich zu dem wichtigen Thema Berufsunfähigkeit (BU)viele wertvolle Erfahrungen sammeln dürfen. Kommen Sie doch einfach mal für eine kostenlose und unverbindliche Beratung in meiner Allianz Agentur Daniel Fröhlich in Hofheim am Taunus, Rheingaustr. 65 vorbei! Ich helfe Ihnen gerne weiter.