Betriebliche Altersvorsorge – vorteilhaft für Unternehmen & Beschäftigte
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beide Seiten ziehen Vorteile aus der Situation. So verbessern Sie als Unternehmer zum Beispiel die Mitarbeiterbindung und die Attraktivität Ihres Betriebs auf dem Bewerbermarkt steigt: So wirken Sie dem Fachkräftemangel entgegen. Arbeitnehmer können mit der bAV zusätzlich zur privaten Altersvorsorge ein finanzielles Polster für den Ruhestand aufbauen. Denn die gesetzliche Rente allein bringt Sie im Alter nicht über die Runden – zumindest nicht ohne starke Einschränkungen des gewohnten Lebensstandards. Wir informieren Sie umfassend über die Lösungen der betrieblichen Rente und kommen dazu gerne zu Ihnen ins Unternehmen.
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Weg zur bAV einräumen. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat diesen Anspruch noch einmal gestärkt – so muss die Betriebsrente nun auch bezuschusst werden. Wie Sie die betriebliche Rentenversicherung im Detail ausgestalten, entscheiden Sie als Unternehmer. Dabei stehen Ihnen fünf verschiedene Durchführungswege zur Verfügung, zum Beispiel eine Direktversicherung. Via Entgeltumwandlung fließen die Beiträge in Ihre Rentenvorsorge. Dabei werden die Einzahlungen direkt vom Bruttogehalt abgezogen – sind damit steuerfrei. Darüber hinaus wird die betriebliche Altersvorsorge auch staatlich bezuschusst. Unser Online-Rechner zeigt, aus welchen Bestandteilen sich die betriebliche Rente zusammensetzt. Je nach Branche bieten sich für die Betriebsrente auch Rahmenlösungen über die Metall- oder KlinikRente an. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung stellen wir der Belegschaft das Konzept der bAV vor.
Entscheiden Sie sich als Unternehmer dafür, die betriebliche Altersvorsorge für Ihre Belegschaft anzubieten, haben Sie kaum administrativen Aufwand. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung. Als Experten kümmern wir uns um die Abwicklung der Verträge, nehmen neue Mitarbeiter auf und verwalten die Verträge ehemaliger Mitarbeiter, sollten diese kündigen. Bei einem Arbeitgeberwechsel lässt sich der Vertrag mitnehmen und fortführen.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin gleich mit einem unserer Büros in Gundelfingen oder Günzburg. Zu unserem Einzugsgebiet gehören unter anderem die Landkreise Dillingen, Günzburg und Heidenheim. Wir freuen uns darauf, Ihren Betrieb kennenzulernen.