Gehören Sie auch zu diesen Menschen: Kaum ist Weihnachten vorbei, plagt Sie das Fernweh und Sie planen schon die nächsten Reisen für das Jahr? Dann geht es Ihnen wie uns!
Da die Corona Pandemie uns nun seit einiger Zeit begleitet und wahrscheinlich auch noch das Jahr 2022 prägen wird, häufen sich die Fragen zur Reiserücktrittsversicherung bei Corona Infektion, Quarantäne usw. Aus diesem aktuellem Anlass haben wir hier nochmal ein paar Informationen für Sie zusammengestellt:
Besteht Versicherungsschutz, wenn Sie vor Reisebeginn erkranken?
Im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung besteht unter anderem Versicherungsschutz, wenn Sie vor Reisebeginn unerwartet schwer erkranken und die Reise deshalb nicht durchführen können. Eine Corona-Infizierung erfüllt diese Voraussetzungen in der Regel.
Dürfen Sie allein aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus eine Reise stornieren?
Nein, dies ist kein versichertes Ereignis in der Reiserücktritt-Versicherung. Die Reiserücktritt-Versicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten schweren Erkrankung oder dem Tod eines nahen Angehörigen von Ihrer Reise zurücktreten müssen.
Ändert eine Vorerkrankung etwas an dieser Regelung?
Nein.
Was ist, wenn Sie vor Reisebeginn unter Quarantäne gestellt werden?
Wir übernehmen die Kosten bei persönlicher Quarantäne in der Reiserücktritt-Versicherung und beim Reiseabbruch. Kunden sind auch dann versichert, wenn eine persönliche Quarantäne angeordnet wird, die versicherte(n) Person(en) aber selbst nicht erkrankt ist / sind. Dies gilt sowohl für Stornierungen im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung, als auch bei Reiseabbruch, falls eine persönliche Quarantäne am Urlaubsort angeordnet wird.
Greift die Reiserücktritt-Versicherung, wenn das Auswärtige Amt vor Reisebeginn eine Reisewarnung für Ihr Reiseland ausspricht?
Grundsätzlich stellt weiterhin eine reguläre Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kein versichertes Ereignis dar. Bitte wenden Sie sich bei einer Pauschalreise an Ihren Reiseveranstalter bzw. bei einer Baustein-Reise an Ihre Leistungsträger. In vielen Fällen sind kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen möglich. Aktuelle Reisehinweise finden Sie auf der Website Auswärtigen Amtes.
Was passiert, wenn die Behörden die Einreise ins Urlaubsland verweigern?
In diesem Fall besteht leider kein Versicherungsschutz. Sie genießen aber im Rahmen der Reiserücktritt-Versicherung z. B. Versicherungsschutz, wenn Ihnen die Ausstellung eines Touristenvisums verweigert wird.
Können Sie Ihre Reise stornieren, wenn Ihr Urlaubsland als Risikogebiet / Hochrisikogebiet eingestuft wird und Sie nach der Rückkehr deshalb in Quarantäne müssten?
Nein. Die reine Einstufung eines Landes oder einer Region als Risikogebiet stellt kein versichertes Ereignis dar.
Was passiert, wenn die Behörden am Urlaubsort starke Einschränkungen durch Sicherheitsmaßnahmen vornehmen?
Eine Stornierung wegen Einschränkungen durch Sicherheitsmaßnahmen am Urlaubsort ist nicht versichert.
Wir nehmen uns gern Zeit und beraten Sie zu den unterschiedlichen Absicherungsmöglichkeiten Ihrer nächsten Nah- und Fernreisen ausführlich! Kommen Sie einfach in unserer Allianz Hauptvertretung Christine Gräfe auf dem Moritzburger Platz 10 in Meißen vorbei oder rufen Sie uns an.