Neue zulagengeförderte Altersvorsorge - Ab 01. Januar 2027
Neue staatlich geförderte Altersvorsorge – Ab 1. Januar 2027
Die Reform der privaten Altersvorsorge bringt neuen Schwung
Am 8. Mai 2026 wurde das Altersvorsorgereformgesetz verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2027 erneuert der Staat die Förderung der privaten Altersvorsorge und schafft attraktive neue Anreize für Ihre Zukunftsvorsorge.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Einfachere Förderung: Die Berechnung der Zulagen wird vereinfacht – beitragsproportional statt einkommensabhängig.
Höhere Zulagen: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 € erhalten Sie 50 Cent, für weitere Beiträge bis 1.800 € sind es 25 Cent pro Euro. Die maximale Grundzulage beträgt 540 € pro Jahr.
Attraktive Kinderzulage: 100 % Förderung auf die ersten 300 € Einzahlung pro Kind und Jahr – das sind bis zu 300 € Kinderzulage pro Kind.
Berufseinsteigerbonus: Wer vor dem 25. Geburtstag eine geförderte Altersvorsorge abschließt, erhält einmalig 200 € zusätzlich.
Mehr Flexibilität: Drei Produktkategorien stehen zur Wahl – Altersvorsorgevertrag (mit Garantie), Altersvorsorgedepot und Standarddepot.
Erweiterter Förderkreis: Erstmals sind auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende förderberechtigt.
Steuerliche Vorteile: Eigenbeiträge bis 1.800 € zzgl. Zulagen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei.
Die Allianz – Ihr starker Partner
Die Allianz Lebensversicherung wird ab Januar 2027 mit einem umfassenden Angebot in allen drei Produktkategorien am Start sein:
Altersvorsorgevertrag – mit 80 % oder 100 % Garantie für sicherheitsorientierte Kunden
Altersvorsorgedepot – mit breiter Fondsauswahl inkl. ETFs für renditeorientierte Anleger
Standarddepot – das einfache, kostengünstige Einstiegsprodukt (Effektivkostendeckel von 1 %)
Profitieren Sie von der Kapitalanlage-Expertise der Allianz und AllianzGI – mit bewährten Vorsorgekonzepten und flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten.
Für bestehende Riester-Kunden
Ihr bestehender Riester-Vertrag genießt Bestandsschutz und wird unverändert weiter gefördert. Ab 2027 haben Sie zusätzliche Optionen:
Förderwechsel: Nutzen Sie die neue, oft vorteilhaftere Fördersystematik in Ihrem bestehenden Vertrag.
Produktwechsel: Wechseln Sie in eines der neuen Altersvorsorgeprodukte.
Es besteht kein Handlungsdruck – alle Wechseloptionen sind ab 2027 ohne Frist verfügbar.
Prüfen Sie jetzt Ihre Vorteile: Nutzen Sie HIER unseren Förderindikationsrechner für eine erste Einschätzung, ob die neue Förderung für Sie vorteilhaft ist.
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