Gut gemeint, schlecht betreut?
Gut gemeint, schlecht betreut?
Viele Unternehmen setzen auf betriebliche Altersversorgung – ein starkes Zeichen in Richtung Belegschaft. Doch was passiert, wenn die Verträge nicht regelmäßig überprüft und dokumentiert werden? Dann wird aus dem Benefit schnell ein Risiko – rechtlich, finanziell und persönlich.
Wie Sie das vermeiden? Mit digitaler Betreuung, klarer Struktur – und Allianz FirmenOnline.
Betriebliche Altersversorgung: Wertvoll für Mitarbeitende – riskant ohne professionelle Betreuung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gehört zu den wichtigsten Benefits für Mitarbeitende – gerade in Zeiten von Fachkräftemangel und demografischem Wandel. Doch was viele Unternehmen unterschätzen: Ohne laufende Prüfung und Betreuung kann aus einem gut gemeinten Vorsorgeinstrument ein finanzielles Risiko werden – mit möglicher persönlicher Haftung für Geschäftsführung und HR.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Unternehmen richtet vor 15 Jahren eine Unterstützungskasse für seine leitenden Angestellten ein. Die Rückdeckungsversicherung wurde auf Basis damaliger Lebenserwartung und Zinssätze kalkuliert – ohne Dynamik, ohne spätere Anpassung.
Heute wird ein Mitarbeitender verrentet. Die versprochene monatliche Leistung liegt bei 1.200 €, die Rückdeckung deckt jedoch nur 850 €. Die Differenz von 350 € monatlich muss das Unternehmen nun lebenslang selbst aufbringen – obwohl es geglaubt hatte, ausreichend vorgesorgt zu haben.
Der Grund: Es gab nie eine professionelle Prüfung der Versorgungslücke. Eine Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG wurde versäumt. Die Rückdeckung war nicht auf Langlebigkeit und Inflation ausgelegt. Ergebnis: Die Versorgungszusage wird zum bilanziellen und haftungsrechtlichen Problem.
Gesetzliche Anforderungen – oft vernachlässigt
Die betriebliche Altersversorgung ist keine Einmalentscheidung, sondern erfordert laufende rechtliche und organisatorische Pflege:
- § 16 Abs. 1 BetrAVG verpflichtet Arbeitgeber, alle drei Jahre zu prüfen, ob laufende Rentenleistungen angepasst werden müssen – eine Pflicht, die bei Versäumnis zu rückwirkenden Nachzahlungen führen kann.
- § 1a Abs. 1a BetrAVG, eingeführt durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), schreibt einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von 15 % bei Entgeltumwandlung vor – wenn Sozialversicherungsersparnis vorliegt.
- Dokumentations- und Nachweispflichten gegenüber Finanzamt, DRV und Mitarbeitenden steigen stetig – und sind bei vielen Altverträgen nur lückenhaft erfüllt.
Die häufigsten Risiken in schlecht betreuten bAV-Verträgen
- Finanzierungslücken: Rückdeckungen orientieren sich an Einzahlungen, nicht an der tatsächlichen Verpflichtung im Leistungsfall.
- Versäumte Anpassungsprüfungen (§ 16 BetrAVG): Fehler oder Unterlassungen können zu Nachforderungen führen.
- Haftung bei Insolvenz oder Arbeitgeberwechsel: Unterstützungskassen unterliegen nicht dem gesetzlichen Insolvenzschutz (PSVaG) – das Unternehmen haftet selbst.
- Unklare Zuordnungen der Rückdeckungen: Insbesondere bei pauschaldotierten Modellen sind individuelle Leistungsansprüche oft nicht eindeutig dokumentiert.
- Persönliche Haftung von Geschäftsleitung oder HR: Bei organisatorischem Verschulden droht zivilrechtliche Haftung – auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen.
Unsere Lösung: Allianz FirmenOnline – Klarheit. Struktur. Sicherheit.
Mit Allianz FirmenOnline bietet die Allianz eine digitale, rechts- und zukunftssichere Plattform zur Verwaltung und Betreuung der betrieblichen Altersversorgung:
✔ Digitale Verwaltung aller Verträge
Ob Unterstützungskasse, Direktversicherung oder Pensionszusage: Alle Verträge lassen sich zentral verwalten – auch Altverträge anderer Anbieter.
✔ Automatisierte Prüfungen & Erinnerungsfunktionen
FirmenOnline unterstützt Sie aktiv bei der Einhaltung gesetzlicher Fristen, z. B. zur Anpassungsprüfung nach § 16 BetrAVG oder bei BRSG-konformen Zuschussregelungen.
✔ Rückdeckungen klar zuordenbar
Verträge, Leistungen und Mitarbeitende werden nachvollziehbar verknüpft – wichtig für Revisionssicherheit und im Leistungsfall.
✔ Prozesse bei Eintritt, Ausscheiden, Rentenbeginn
Standardisierte, digitale Abläufe entlasten HR und sorgen für rechtssichere Dokumentation – auch bei Arbeitgeberwechseln.
✔ Kommunikation mit Allianz & Mitarbeitenden
Mitarbeitende können über Self-Service-Funktionen auf eigene Informationen zugreifen – papierlos, datenschutzkonform und transparent.
Fazit: Die bAV ist kein Problem – wenn man sie im Griff hat
Wir sehen es jeden Tag: Die meisten Probleme entstehen nicht, weil die bAV schlecht ist – sondern weil sie jahrelang niemand betreut hat.
Wenn Sie heute dafür sorgen, dass Ihre Versorgungswerke rechtssicher und sauber dokumentiert sind, sparen Sie sich morgen teure Überraschungen – und sichern sich echte Pluspunkte in der Mitarbeiterbindung.
Gerne prüfen wir gemeinsam mit Ihnen Ihre bestehenden Verträge – diskret, neutral und lösungsorientiert.