In Deutschland bietet die gesetzliche Rentenversicherung einen gewissen Schutz bei Berufsunfähigkeit, allerdings in begrenztem Umfang. Seit der Reform im Jahr 2001 gibt es keine klassische Berufsunfähigkeitsrente mehr. Stattdessen gibt es die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Diese unterscheidet sich von der früheren Berufsunfähigkeitsrente erheblich und bietet folgenden Schutz:
Voller Erwerbsminderungsrente: diese wird gewährt, wenn eine Person aufgrund gesundheitliche einschränkungen weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, unabhängig von der art der Tätigkeit
Teilweise Erwerbsminderungsrente: Diese wird gewährt, wenn eine Person zwischen drei uns unter sechs Stunden täglich arbeiten kann.
Die Höhe der Erwerbsninderungsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die bisher eingezahlten Beiträge in die Rentenversicherung und die Dauer der Versicherungszeit. Es ist zu beachten, das die Erwerbsminderungsrente oft nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.
Wie Ihre konkrete Absicherung aussieht, können Sie ihrer jährlichen Renteinformation entnehmen.
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