Als Geschäftsführer, Vorstandsmitglied und in anderen leitenden Positionen übernehmen Sie im Unternehmen eine große Verantwortung. Entsteht durch Fehlentscheidungen ein Schaden, können das Unternehmen als auch geschädigte Dritte Ansprüche gegen den Verantwortlich geltend machen. In solchen Fällen übernimmt eine Directors-and-Officers-Versicherung, kurz D&O-Versicherung genannt, die Kosten, für die zum Beispiel angestellte Geschäftsführer sonst mit dem gesamten Privatvermögen haften würde. Fragen Sie mal Ex-VW-Chef Martin Winterkorn, ob er die Investition in eine D&O-Versicherung für eine gute Idee hält.
Bei der D&O-Versicherung handelt es sich um eine Art von Berufshaftpflichtversicherung, welche ein Unternehmen für bestimmte Organe abschließt, also beispielsweise das Organ „Geschäftsführung“. Hierbei kommt es nicht um einzelne Personen. So werden in der Rückwärtsdeckung auch Risiken bei einem Wechsel in der Geschäftsleitung übernommen. Das schützt Geschäftsführer zum einen davor, für eventuelle Fehlentscheidungen des Vorgängers einstehen zu müssen; zum anderen schafft die D&O-Versicherung auf diese Weise echte Entscheidungsfreiheit, weil nicht die Sorge vor den Folgen eines Fehlers die Entscheidungsfreude lähmt.
Abgesichert sind die versicherten Organe sowohl in der Innen- als auch der Außenhaftung. Es ist für den Versicherungsschutz also unerheblich, ob zum Beispiel ein zweiter Geschäftsführer gegen seinen Kollegen den Vorwurf erhebt, das Unternehmen durch eine falsche Entscheidung eine hohe Geldsumme gekostet zu haben, oder ob ein anderer Betrieb von der versicherten Person einen Vermögensschaden erstattet haben will. Die D&O-Versicherung zahlt in beiden Fällen sowie in Fällen von gesamtschuldnerischer Haftung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Selbstverständlich werden erhobene Forderungen, wie bei jeder Haftpflicht, zunächst geprüft und bei Bedarf abgewehrt. Für einen solchen Rechtsstreit stehen noch einmal 50 Prozent der Versicherungssumme bis maximal fünf Millionen Euro zur Verfügung. Wer in beratender Funktion tätig ist, etwa in einer Unternehmensberatung oder als Anwalt, benötigt hingegen eine Vermögensschaden-Haftpflicht. Wir beraten Sie auch zu diesem Thema umfassend und kompetent.
Welche Organe versichert werden und welche Versicherungssumme benötigt wird, erörtern wir in der persönlichen Beratung. Über die verschiedenen Leistungsbausteine passen wir Ihre Directors-and-Officers-Versicherung exakt an den tatsächlichen Versicherungsbedarf an: Entscheiden Sie sich zum Beispiel für eine Gehaltsfortzahlung im Versicherungsfall oder vereinbaren Sie, dass Verfahrenskosten bis 250.000 Euro auch dann übernommen werden, wenn das Verfahren durch eine Behörde eingeleitet wurde. Gegen einen geringen Mehrbetrag können Sie die Versicherungssumme zudem zweimal im Jahr in Anspruch nehmen.
Bei der Auswahl der versicherten Leistungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite. Vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin in unserer Agentur in Hellerau oder laden Sie uns zu einem Besuch in Ihrem Betrieb in Klotzsche, Weixdorf oder einem anderen Teil Dresdens ein. Mit unserem praktischen Online-Tool vereinbaren Sie gleich jetzt einen Beratungstermin.