Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Rente aufstocken und Steuern sparen
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist für Arbeitnehmer eine gute Möglichkeit, im Alter die Rentenlücke zu schließen und den Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Noch dazu ist die Betriebsrente steuerfrei: Das heißt, die Angestellten müssen für den Teil Ihres Gehaltes, den Sie in die bAV einzahlen, bis zu einer bestimmten Grenze keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Erst nach Renteneintritt werden dann die Erträge aus dem aufgebauten Kapital nachgelagert versteuert.
Schon lange kooperieren wir mit der MetallRente, einem der größten deutschen Versorgungswerke für Beschäftigte in der Metall- und Elektrobranche. Hier sind Leistungen zur Altersvorsorge seitens der Arbeitgeber im Rahmen der bAV üblich. Gerne informieren wir Sie als Personalverantwortlicher in einem Gespräch zur betrieblichen Rentenversicherung über Details und Vorteile, die sich in Ihrer Branche ergeben und darüber, wie die einzelnen Durchführungswege, zum Beispiel via Direktversicherung oder Unterstützungskasse, funktionieren und wie die Berechnung der Altersvorsorge über die Lohnabrechnung erfolgt.
Grundsätzlich können Arbeitgeber genauso von einer bAV profitieren wie Angestellte. Denn Mitarbeiter schätzen es, wenn sich Ihr Arbeitgeber verantwortungsbewusst zeigt und bei der Rentenvorsorge unterstützt. Das schafft Sympathien und stärkt die Mitarbeiterbindung. So trägt die betriebliche Altersvorsorge dazu bei, verdiente Mitarbeiter zu halten und die Personalfluktuation zu verringern. Zudem sorgt das Angebot einer bAV für Pluspunkte auf dem Arbeitsmarkt. Bewerber bewerten das Engagement eines Arbeitgebers für seine Angestellten positiv – das macht das Unternehmen attraktiver.
Wir beraten Sie bei Ihnen vor Ort oder in unserem Braunschweiger Büro ausführlich über die betriebliche Rente. Dabei berücksichtigen wir natürlich die Neuerungen, die sich durch die mehrfachen Änderungen beim Betriebsrentenstärkungsgesetz für Arbeitgeber und Angestellte ergeben haben. So ist der Umfang der Bezuschussung mittlerweile auch gesetzlich geregelt: Arbeitgeber müssen mindestens 15 Prozent des Beitrags für die Mitarbeiter zur bAV übernehmen. Dies gilt nicht nur für neue Mitarbeiter, sondern mittlerweile auch für bestehendes Personal mit Altverträgen.
Übrigens: Mit unserem praktischen Rechner zur betrieblichen Altersvorsorge, können Sie sich selbst einen Überblick über die möglichen Einzahlungen und Leistungen einer Betriebsrente verschaffen.
Scheuen Sie sich nicht, uns im Beratungstermin Ihre Fragen rund um die bAV zu stellen! Wie verhält es sich beispielsweise bei Freiberuflern, die keinen festen Arbeitgeber haben? Wir erläutern Ihnen gerne detailliert alle Optionen für diese Berufsgruppe.