Warum eine private Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist
Neben der regelmäßigen Zahnpflege ist eine professionelle Zahnreinigung PZR eine wichtige Säule für gesunde Zähne. Doch ein Zuschuss dazu ist, falls er durch die gesetzliche Krankenkasse überhaupt gewährt wird, gedeckelt und ersetzt je nach Gebißzustand nur einen Bruchteil der Kosten für die Zahnreinigung. Diese Basisleistungen (Festzuschuss- Richtlinien gemäß http://kzbv.de) setzen sich in den Bereichen Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie fort.
Der Festzuschus in der Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt dabei stets 50% der durchschnittlichen Kosten für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung des jeweiligen Gebisszustandes; er kann durch Führen eines Bonusheftes auf der Basis regelmäßiger (jährlicher) Vorsorgeuntersuchungen über mehrere Jahre um bis zu 30% aufgestockt werden. Wählen Sie jedoch davon abweichend eine höherwertigere (oder anderweitige) Versorgung, kann bei Kosten im drei- bis vierstelligen Bereich Ihr Eigenanteil schnell ansteigen. Mit einem Heil- und Kostenplan erhalten Sie Sicherheit über die Höhe des Festzuschusses und Ihrer verbleibenden Kosten.
Spricht man von der „Verdopplung des Festzuschusses“, dann erstattet der Leistungsträger ohne Ansehen des tatsächlichen Rechnungsbetrages auch nur einen Anteil der Regelversorgungskosten. Im Vergleich dazu bieten Zahnzusatztarife mit prozentualer Erstattung der Gesamtkosten Planungssicherheit beim Eigenanteil, auch über die Regelversorgung hinaus. Und Ihr nächster Zahnarztbesuch muss Ihnen keine Zahnschmerzen mehr bereiten.
Weitere Informationen sowie die Bedingungen unserer aktuellen Gutscheinaktion für eine Philips Sonicare erhalten Sie hier: