Wenn die Vollkasko zum unschätzbaren Wert wird!
Es ist der Albtraum eines jeden Autofahrers. Man steht an der roten Ampel und denkt an nichts Schlimmes, als plötzlich ein mörderischer Krach ertönt, der Körper einmal kurz durchgerüttelt wird und man im Rückspiegel sieht, dass ein anderes Fahrzeug hinten hängt und qualmt. Gut, wenn zumindest niemand körperlich verletzt ist.
Der Fall scheint klar. Ein Auto stand, das andere ist hineingefahren. Die Schuldfrage geklärt? Eigentlich schon. Doch nun beginnt der ganze Ärger. Das Fahrzeug wird abgeschleppt, die Versicherung des Gegners sollte zügig informiert werden, der Gutachter muss kommen und irgendwann möchte die Werkstatt dann den Schaden reparieren. Aber was ist, wenn die gegnerische Versicherung bis dahin noch gar nicht reagiert hat? Was ist, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nicht reguliert und/oder der Werkstatt keine Reparaturfreigabe erteilt?
Gerade in Zeiten von Onlineversicherungen kann es hier frustrierend sein, die gegnerische Versicherung ans Telefon zu bekommen. Oft wird man auf die E-Mail verwiesen. Diese ist bekanntlich geduldiger als Papier.
Die eigene Vollkasko kann helfen Wenn es um den Schutz Ihres Fahrzeugs geht, ist eine Vollkaskoversicherung eine sinnvolle Investition. Insbesondere wenn die gegnerische Versicherung im Schadensfall ausfällt, kann eine gute und schnell reagierende Vollkaskoversicherung von unschätzbarem Wert sein.
Aber wann genau tritt die Vollkaskoversicherung ein? Die Vollkasko deckt nicht nur Schäden ab, die durch eigene Fehler verursacht werden, sondern auch Schäden, die durch andere verursacht werden, wenn die gegnerische Versicherung zahlungsunfähig ist oder den Schaden nicht reguliert. In solchen Fällen übernimmt Ihre eigene Vollkaskoversicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz Ihres Fahrzeugs.
Schadenminderungspflicht beachten!
Der Ausfall der gegnerischen Versicherung kann verschiedene Gründe haben. Es kann sein, dass die Versicherungsgesellschaft sich weigert, den Schaden anzuerkennen. Auch wenn der Fall scheinbar klar ist, kommt so etwas durchaus vor. Wer Recht hat und wer nicht, das müssen dann die Gerichte klären. Doch das Auto muss repariert werden und die Werkstatt möchte es nicht ewig auf dem Hof stehen haben. Das verursacht weitere Kosten und der Fahrzeughalter ist zur Schadenminderung verpflichtet.
Das bedeutet, dass angemessene Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Schaden zu begrenzen. Wenn das Fahrzeug also repariert werden muss und die gegnerische Versicherung nicht reagiert oder noch keine Reparaturfreigabe erteilt hat, sollte nicht untätig abgewartet werden. In solchen Situationen ist es wichtig, dass Sie eine Vollkaskoversicherung haben, die schnell reagiert und Ihnen bei der Schadenregulierung hilft. In vielen Fällen wird die eigene Versicherung die Reparaturkosten übernehmen, um weitere Kosten zu vermeiden.
Das ist natürlich unangenehm, denn es führt zu bürokratischem Aufwand. Die Vollkaskoversicherung wird nach Leistungserbringung die SF-Klassen zurückstufen und je nach Vertrag fällt eine Selbstbeteiligung an. Und dennoch ist es gut, wenn man sich hier auf einen Partner verlassen kann, der im Gegensatz zur gegnerischen Versicherung schnell reagiert und der Werkstatt die Reparaturfreigabe erteilt.
Wer ohne die Freigabe der Versicherung die Reparatur ausführen lässt, läuft Gefahr, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Die Reparaturfreigabe dient dazu, sicherzustellen, dass die Werkstattkosten angemessen sind und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.
Was ist, wenn die Versicherung doch noch bezahlt?
In vielen Fällen ist die gegnerische Versicherung einfach nur zu langsam. Letztlich wird sie irgendwann den Schaden bearbeiten und wahrscheinlich auch so bezahlen, wie beantragt. Sollte dies der Fall sein, wird die in Anspruch genommene Vollkaskoversicherung natürlich auch Ihr Geld zurückerhalten und der Kunde bekommt den Schadensfall komplett rückabgewickelt. Das betrifft natürlich auch die Selbstbeteiligung und die Schadensfreiheitsklassen.
Rechtsschutzversicherung immer sinnvoll
Da niemand wirklich Routine im Umgang mit Kfz-Unfällen, der Versicherung und der Werkstatt hat, ist es immer empfehlenswert, einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten. Wer Angst hat, auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollte sich um eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bemühen. Diese übernimmt in solchen Fällen nicht nur die Anwaltskosten und Beratungskosten, sondern auch die Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung vor Gericht.
Wir beraten Sie dazu!
Kommen Sie vorbei oder rufen Sie an. Das Team der Allianz Andreas Rohde in Dresden Dobritz auf der Breitscheidstrasse hilft ihnen die richtige Absicherung für Ihr Fahrzeug zu finden und ist auch nach einem Unfall als Berater vor Ort erreichbar.