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Allianz Versicherung Andreas Rohde Dresden - Die unterschätzte Betriebsgefahr

Es ist jedes Mal eine unangenehme Überraschung, wenn man nach einem Verkehrsunfall, bei dem man der Meinung war, keinerlei Schuld zu haben, plötzlich mitgeteilt bekommt, eine Teilschuld zugesprochen bekommen zu haben.
Gründe kann es viele geben. Zum einen sieht der Unfallgegner oft alles ganz anders, schaltet einen Rechtsanwalt ein, der vielleicht den gesamten Sachverhalt aus seiner Sicht anders beurteilt.
Vielleicht beurteilen auch die involvierten Versicherer den Unfall ganz anders, als man selbst vor Ort gedacht hat.
In vielen Fällen wird zudem die sogenannte Betriebsgefahr des Kfz komplett vergessen.

Was bedeutet das?

In den §§ 7 und 18 Abs. 1 des StVG sind diese Haftungsfragen geregelt. Die Haftung nach § 7 I StVG ist eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung, und die Haftung nach § 18 I 1 StVG eine Haftung für vermutetes Verschulden.
Wird also ein Kfz im öffentlichen Straßenverkehr bestimmungsgemäß benutzt, geht von ihm allein aufgrund dieser Tatsache des Betreibens eine sogenannte abstrakte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer aus. Dabei ist unerheblich, ob ein verkehrswidriges Verhalten des Fahrzeugführers oder des Fahrzeughalters vorliegt.

Diese abstrakte Gefährlichkeit wird unter dem Begriff der Betriebsgefahr verstanden. Sie führt zu der im StVG geregelten verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung des Halters, die beim Betrieb des Kfz entsteht. Das gilt natürlich nicht nur für Sachschäden, sondern auch für Personenschäden.
Auf Deutsch heißt das, vom Fahrzeug selbst kann eine sogenannte Betriebsgefahr ausgehen. Wie hoch diese jeweils ist, wird letztlich vor Gericht entschieden oder die Versicherer einigen sich untereinander, eventuell auch mit dem gegnerischen Anwalt schon außergerichtlich.

Für eine leichte Betriebsgefahr ist es jedoch nicht unüblich, dass Gerichte 20% Teilschuld zusprechen. Je nach Beschaffenheit des Fahrzeugs kann diese auch größer ausfallen. Ein Lkw kann dabei eine wesentlich höhere Teilschuld aufgrund der Größe, des Sogs und der Motorisierung bekommen. Das wird individuell entschieden.

Verkehrsrechtsschutz kann helfen

Die Empfehlung ist daher eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, denn diese übernimmt in solchen Fällen die Anwalts- und Gerichtskosten. Allein steht man als Laie da ziemlich hilflos gegenüber und muss sich dann eben wundern, wenn es plötzlich eine Teilschuld gibt.
Wichtig ist in dem Zusammenhang auch nochmals zu erwähnen, dass am Unfallort kein Schuldeingeständnis unterschrieben werden sollte. Denn dann ist die Sache von der eigenen Versicherung oder dem Rechtsanwalt kaum noch anzufechten und abzuändern.
Denn so sehr man geschockt ist, wenn man eine Teilschuld bekommt, es gibt immer auch die andere Seite. Und wenn man da steht, ist es vielleicht auch von Vorteil, nicht 100% Schuld zugesprochen zu bekommen.

Deshalb ist es von großer Bedeutung, am Unfallort alles zu fotografieren, eine detaillierte Unfallskizze zu erstellen und den Unfallhergang so genau wie möglich zu schildern. Dabei können auch vermeintliche Kleinigkeiten wichtig sein. Am besten ist es daher, dies zusammen mit dem erfahrenen Versicherungsvertreter vor Ort zu besprechen.

Allianz Versicherung Andreas Rohde Dresden - Neue Einkommensgrenzen 2024 Arbeitnehmersparzulage

Die 25 Jahre alte Arbeitnehmersparzulage wird im Jahr 2024 komplett erneuert.

Galten bislang verschiedene Einkommensgrenzen für verschiedene Sparprodukte, so werden diese ab 2024 gleichgestellt. Bisher galt bei Bausparverträgen eine Einkommensgrenze von 17.900 Euro (Singles), bei anderen Sparplänen jedoch 20.000 Euro. Nur wenige kamen also in den Genuss dieser staatlichen Förderung, da Arbeitnehmer in diesem Lohnbereich oft keine freiwillige VL-Leistung vom Arbeitgeber erhielten oder selbst kaum Geld zum Sparen übrig hatten. Das dürfte sich nun ändern.

Für beide Sparformen gilt nun eine einheitliche Einkommensgrenze von 40.000 Euro für Singles. Verheiratete und sogenannte Verpartnerte haben eine Obergrenze von 80.000 Euro für das zu versteuernde Einkommen.

Achtung: Zu versteuerndes Einkommen ist nicht das Bruttoeinkommen! Das steht im Steuerbescheid und ist meist um einiges niedriger als das Bruttoeinkommen. Es dürfte also für viele Arbeitnehmer interessant werden!

Was ist die Arbeitnehmersparzulage überhaupt?

Sie ist eine staatliche Förderung im Rahmen der sogenannten vermögenswirksamen Leistungen. Diese können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als freiwillige Leistung erhalten, aber auch ohne die Leistung des Arbeitgebers solche Verträge besparen.

Für welche Produkte kann man sie erhalten?

Förderfähig sind dabei Bausparpläne für die wohnungswirtschaftliche Verwendung (z.B. Modernisierung, Tilgung eines Baukredits, oder Renovierung) sowie Vermögensbeteiligungen wie Fondssparpläne.

Wer kann es bekommen?

Wer es bekommt, ist im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) geregelt. Gefördert werden Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten oder Auszubildende, wenn sie innerhalb der Einkommensgrenzen liegen.

Was sind die Höchstfördergrenzen?

Nun wird es wieder komplizierter. Diese unterscheiden sich. Während es für die wohnwirtschaftliche Verwendung (z.B. Bausparvertrag) nur 9% Förderung gibt und die maximale Höhe der Arbeitnehmersparzulage 43 Euro beträgt, erhalten z.B. Aktienfonds eine Förderung von 20%.

Bei einem Aktienfonds sind durch die 20% Förderung bis zu 80 Euro Zulage im Jahr möglich.

Das liegt an den Förderhöchstbeträgen. Dieser liegt bei einem Aktienfonds bei 400 Euro pro Jahr. Das heißt, 20% von 400 Euro Sparsumme sind die Arbeitnehmersparzulage in dem Fall. Ist die Sparsumme geringer, verringert sich natürlich auch die Arbeitnehmersparzulage.

Bei einem Bausparvertrag ist die jährlich maximal geförderte Sparleistung 470 Euro. (Davon ergeben 9% die 43 Euro)

Wie kann man das maximale herausholen?

Zuerst benötigt man natürlich einen VL zertifizierten Sparplan.

Die maximale zu erreichende Förderung wäre 123 Euro (Single). Wie geht das?

Der Gesetzgeber fördert jede Art nur einmal, er verbietet aber nicht zwei Sparpläne zu haben. Das heißt, wer einen VL-Bausparvertrag maximal mit 470 Euro im Jahr bespart, erhält 43 Euro, und wer dazu noch einen Aktienfonds-Sparplan mit 400 Euro bespart, erhält auch die 80 Euro Arbeitnehmersparzulage. Das bedeutet im besten Fall 123 Euro vom Staat pro Jahr.

Bei einer maximalen Einzahlung von 400+470 pro Jahr, stolze 123 Euro Förderung (entspricht 14,14% Gesamtförderung).

Was, wenn der Arbeitgeber aber gar keine freiwilligen VL-Leistungen zahlt?

Der Arbeitnehmer kann sich aus seinem Nettogehalt vom Arbeitgeber die Sparsummen in seine Verträge überweisen lassen, auch wenn der Arbeitgeber selbst nichts dazu gibt. Die staatliche Förderung muss sich also niemand entgehen lassen!


Was, wenn ich schon einen VL-Vertrag habe?

Das ist kein Problem. Die AN-Sparzulage wird ohnehin über die Einkommensteuererklärung beantragt. Es wäre jedoch zu prüfen, ob es vielleicht sinnvoll ist, einen zweiten Vertrag zu besparen, um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen.

Ich berate Sie sehr gerne bei mir in Dresden, in der Breitscheidstraße 17, oder auch per Video-Onlineberatung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin oder schreiben Sie eine E-Mail mit Ihren Fragen.

Allianz Versicherung Andreas Rohde Dresden - Allianz Andreas Rohde Onlineberatung

Als Lisa an einem sonnigen Tag beschloss, eine kleine Fahrradtour zu machen, konnte sie nicht ahnen, wie schlimm dieser Tag enden würde. Sie war neu in der Stadt und im ersten Semester ihres Medizinstudiums an der Universität. Der Umzug in eine Studenten-WG, die fast 700 Kilometer von ihrem elterlichen Zuhause entfernt lag, war unvermeidbar gewesen.

In den ersten Tagen hatte sich Lisa gut eingelebt und beschloss nun, die Stadt mit dem Fahrrad näher zu erkunden. Doch der Ausflug sollte abrupt enden. Lisa musste einem Fußgänger ausweichen, verlor die Kontrolle über ihr Fahrrad und prallte gegen ein am Straßenrand geparktes Auto. Vom Fußgänger war natürlich keine Spur mehr zu sehen, und so stand sie da, neben einem verbeulten Kotflügel und einem verbogenen Fahrrad.

Der Besitzer des Autos, der nur kurz im Laden war und alles gesehen hatte, kam wütend herbeigeeilt und machte Lisa schwere Vorwürfe. Er bestand darauf, dass sie die Unfallkosten übernehmen müsse.

Später stellte sich heraus, dass die Kosten auf über 4.000 Euro beliefen, Geld, das Lisa als Studentin nicht hatte. Doch Moment mal, könnte ihre private Haftpflichtversicherung nicht helfen?

Die Antwort ist ja, vorausgesetzt, Lisa hätte eine solche Versicherung gehabt. Aber Lisa hatte natürlich an vieles gedacht, nur nicht an Versicherungen.
Glücklicherweise musste sie das in diesem Fall auch nicht, denn ihre Eltern konnten den Schaden über ihre Familienhaftpflichtversicherung bei ihrer Versicherung geltend machen. Der geschädigte Autofahrer erhielt die 4.000 Euro von der Versicherung erstattet.

Glück im Unglück für Lisa. Aber was wäre passiert, wenn ihre Eltern keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hätten oder Lisa nicht mehr mitversichert gewesen wäre?

Wie lange sind Studenten bei den Eltern noch mitversichert?

Hier ist es wirklich wichtig, das Kleingedruckte in der Versicherungspolice zu lesen oder sich von einem Versicherungsvertreter vor Ort beraten zu lassen, und das möglichst vor Beginn des Studiums.
In den meisten Fällen sind die Kinder noch bei den Eltern versichert, solange der Hauptwohnsitz noch bei den Eltern liegt.

Aufgrund möglicher hoher Zweitwohnsitz-Gebühren melden viele Studenten ihren Erstwohnsitz in der Stadt ihrer Universität an, was die Dinge komplizierter machen kann.

Einige Versicherer kommen da den Studenten entgegen und verlangen lediglich, dass zumindest die noch die Absicht besteht, ins elterliche Zuhause zurückzukehren. Bei anderen Versicherern wird jedoch nur das Erststudium oder die Erstausbildung anerkannt, und die Altersgrenze liegt oft bei 25 Jahren. Es gibt keine einheitlichen Regeln, es kommt auf den Versicherer und den jeweiligen Tarif an. Ein Anruf beim Versicherungsvertreter schafft Klarheit!

Wer absolut sicher gehen möchte und wirklich keine Informationen zum vereinbarten Familienschutz bekommt,  sollte eine eigene private Haftpflichtversicherung im Single-Tarif abschließen.

Mehr zur privaten Haftpflichtversicherung der Allianz. Onlinerechner

Allianz Versicherung Andreas Rohde Dresden - Allianz Andreas Rohde Dresden Gruna Leuben Reick

Wer kenn die Situation nicht? Die Strasse wird irgendwie immer enger und das entgegenkommende Fahrzeug will einfach nicht weiter rüber fahren. Wahrscheinlich denkt der Fahrer des anderen Fahrzeuges genau das Gleiche. Und während man sich gerade ärgert, kracht es auch schon, der Spiegel hängt herunter oder ist nach hinten abgeklappt. 

Wird während der Fahrt der Außenspiegel abgefahren, ist das ein wirklich sehr ärgerlicher Vorfall. 

Viele wissen vor Schreck nicht, wie sie sich richtig verhalten müssen. Ähnlich ist das, wenn der Fahrer nach dem Einkauf zu seinem parkenden Auto kommt und der Spiegel herunterhängt. Wer zahlt nun eigentlich den Schaden und darf nach dem Vorfall überhaupt weitergefahren werden?

Wenn der Seitenspiegel während der Fahrt beschädigt oder abgefahren wird, ist es wichtig, die Situation zu bewerten, bevor man weiterfährt. Zunächst sollte der Fahrer sicherstellen, dass er die Verkehrslage einschließlich des rückwärtigen Verkehrs beobachten kann. Sollte der Spiegel komplett abgefallen sein, darf das Fahrzeug nicht weiterfahren, da es nicht den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entspricht. In diesem Fall ist es empfehlenswert das Fahrzeug an einer sicheren Stelle am Straßenrand abzustellen und den Spiegel reparieren zu lassen. Geht das nicht, muss das Auto in die Werkstatt geschleppt werden.

Ein Kfz-Schutzbrief würde in diesem Fall die Kosten für den Abschleppdienst übernehmen. Ist der Spiegel nur teilweise beschädigt und ermöglicht noch genügend Sicht auf den rückwärtigen Verkehr, dann kann unter Umständen vorsichtig bis zur Werkstatt weitergefahren werden, 

Solange den Anforderungen der StVO entsprochen wird! 

Zahlt die Teilkaskoversicherung den Schaden?

Bei einem abgefahrenen Seitenspiegel, können die Reparaturkosten für den Schaden von der Teilkaskoversicherung nur bedingt übernommen werden.

Die Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch Ereignisse wie Diebstahl, Brand, Naturereignisse oder Wildunfälle entstanden sind. Zudem sind Glasschäden über die Teilkasko mitversichert. Das Problem: Es handelt sich also bei dem Aussenspiegel zu einem Teil um Karosseriebauteile und zum anderen um das reine Spiegelglas. Nur dieses kann über die Teilkaskoversicherung geltend gemacht werden.

Es sei denn das Spiegelglas ist fest mit dem Außenspiegel verbunden, so dass es nicht einzeln wechselbar wäre. Unter diesen Umständen könnte dann auch der komplette Spiegel erstattet werden. Oftmals ist das sehr individuell und muss wirklich im Einzelfall geprüft werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass die meisten Versicherungen eine Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung vorsehen.

Die Höhe der Selbstbeteiligung variiert je nach Versicherungsvertrag und kann zwischen 150 und 500 Euro betragen.

Muss bzw. kann ich meine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen?

Die Vollkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die durch Unfälle verursacht wurden, bei denen der Versicherungsnehmer selbst schuldhaft beteiligt war.

Bei einem abgefahrenen Spiegel gibt es selten eine 100% klare Schuldfrage. Häufig trifft beide Verkehrsteilnehmer schuld. Wenn natürlich die Schuld klar einseitig wäre, würde die Kfz Haftpflichtversicherung des Schuldigen für den Schaden aufkommen müssen. In der Regel ist jedoch das andere Fahrzeug längst weg oder hat es unter Umständen nicht einmal bemerkt. Wer nicht schnell genug das Kennzeichen des anderen Verkehrsteilnehmers ermitteln konnte, hat meist schlechte Karten den Beteiligten der Spiegelkollision ausfindig zu machen.

Je nach Höhe der Kosten für den zu wechselnden Außenspiegel ist hier die Vollkasko eine gute Wahl, insofern die Teilkasko nicht eintritt. Meist sind in der Vollkasko höhere Selbstbeteiligungen von 300€ oder 500 € vereinbart. Das muss man prüfen, ob es sich lohnt. Bei neueren Fahrzeugen kann ein Wechsel des Aussenspiegels durchaus schnell mehr als 1000 Euro Kosten verursachen. 

Aber da steigt doch die Schadenfreiheitsklasse?

Die Inanspruchnahme der Vollkasko führt in der Regel auch zu Selbstbeteiligung und zur späteren Rückstufung in der Kasko-Schadensfreiheitsklasse. Das wird im nächsten Jahr die Beiträge zur Vollkaskoversicherung steigen lassen. Dagegen kann mit dem Abschluss eines „Rabattschutz-Bausteines“ vorgesorgt werden. Mit diesem Baustein, welcher zur Kfz Versicherung abschließbar ist, bleibt ein Schaden pro Jahr ohne Wirkung auf die SF-Klassen.

Sie haben noch keinen Rabattschutz?  Jetzt Onlinetermin oder kurzes Telefongespräch vereinbaren! Klick hier!

Allianz Versicherung Andreas Rohde Dresden - Onlineberatung Versicherungen Finanzen

Die Zeiten ändern sich, und sie ändern sich verdammt schnell. Das gilt auch für den Bereich Versicherungen und Finanzen.

Ich kenne noch die Zeit, wo ich als Versicherungsvertreter zu Ihnen nach Hause gekommen bin. Das war damals (90iger Jahre) schlicht so üblich. Später kamen die Agenturen, dann die ersten Laptops. Teilweise bin ich mit mobilen Druckern noch zu den Kunden gefahren, und wir haben im Wohnzimmer die Verträge mit dem kleinen, langsamen Drucker ausgedruckt und unterzeichnet.
Das war schon irre, wenn man sich daran aus heutiger Sicht mal erinnert.

Denn heute ist es weder nötig, dass Sie zu mir in die Agentur kommen, noch muss ich mich abends auf den Weg zu Ihnen machen und an der Suche nach dem Parkplatz verzweifeln.

Heute machen wir fast alles online.

Wie funktioniert Onlineberatung genau?

Sie vereinbaren über die Onlineterminvereinbarung einen Termin mit mir. Fünf Minuten vorher rufe ich Sie an, und wir machen die Einwahl in die Onlineberatung-Software zusammen. Später, wenn Sie das ein paar Mal gemacht haben, treffen wir uns nur noch zur vereinbarten Zeit im Onlineberatungsraum.

Um dorthin zu kommen, müssen Sie lediglich auf einen Einladungslink klicken, den ich Ihnen nach der Terminvereinbarung zusende.

Im Onlineberatungsraum können wir dann alles besprechen, nicht viel anders als wäre ich bei Ihnen oder Sie bei mir in der Agentur. Gleichzeitig kann ich Ihnen meinen Bildschirm zur Einsicht freischalten, und ich kann Ihnen gewisse Dinge zeigen, die wichtig sind. So können wir beispielsweise eine Schadensmeldung zusammen an meinem Bildschirm ausfüllen und direkt bei der Schadensabteilung zur Regulierung einreichen. Sie schauen mir quasi dabei über die Schulter.

In der Beratung zu Produkten kann ich Ihnen alle Bedingungen zeigen, und Sie können zuschauen, wenn ich Ihnen ein Angebot berechne.


Die wichtigsten Fragen, die mich immer wieder erreichen:

Muss ich dazu meine Videokamera anschalten?

Nein, das müssen Sie nicht. Sie dürfen, aber im Grunde ist es sogar besser, wenn wir die Kameras nicht während des ganzen Meetings anhaben, denn dann wird meist die Übertragungsqualität schlechter. Mir ist wichtig, dass Sie mich hören und vor allem meinen Bildschirm sehen können.

Können Sie meinen Bildschirm sehen?

Nein, das kann ich nicht. Sie können mir diesen explizit freigeben, aber das geschieht nicht automatisch und auch nicht aus Versehen. Dazu müssen Sie schon konkret darauf klicken. Das ist manchmal sicherlich hilfreich, wenn Sie mir etwas zeigen wollen, z.B. ein Schreiben, das Sie erhalten haben, oder ein Foto, etc. Grundsätzlich sehe ich aber nichts von Ihnen.

Wie hören Sie mich?

Da gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder bin ich ohnehin noch am Telefon, weil wir die Einwahl zusammen gemacht haben, oder Sie hören mich und ich Sie über das Onlinemeeting. Das entscheiden wir am besten zusammen beim Termin, je nachdem, was für Sie am besten passt.

Kann ich die Versicherung auch online abschließen?

Das kommt erst einmal darauf an, ob wir dafür eine Unterschrift benötigen oder nicht. Wenn nicht, geschieht das heute alles im Rahmen der Onlineantragsstrecken automatisch. Das bedeutet, dass Sie alle wichtigen Unterlagen zugesendet bekommen.

Gleiches gilt bei Abschlüssen mit Unterschrift. Sie bekommen vorab alles per E-Mail. Wenn Sie den Erhalt bestätigt haben und das Produkt abschließen möchten, sende ich Ihnen einen Unterschriften-Link auf Ihr Handy. Da klicken Sie drauf und unterschreiben mit dem Finger auf dem Bildschirm Ihres Handys. Zeitgleich sehen Sie am Bildschirm, wie Sie im Dokument unterschreiben. Zauberei? Ja, manchmal sieht es so aus, aber das ist der Stand der Technik. Beeindruckend.

Sollte das nicht klappen, geht es auch nahezu klassisch mit dem Versand von PDF per E-Mail, welche Sie mir dann unterschrieben zurückschicken.

Allianz Versicherung Andreas Rohde Dresden - Allianz Andreas Rohde Onlineberatung

Der Hauptgrund, warum ich jedem dringend empfehle, eine persönliche Beratung (egal, ob vor Ort oder via Internet) vor Abschluss einer Personenversicherung in Anspruch zu nehmen, sind die Gesundheitsfragen.

Hier lauern sehr viele Gefahren, und deshalb wird mir auch oft die Frage gestellt: "Wann verjähren eigentlich falsch beantwortete Fragen?"

Dass es zu solchen Fragen kommt, wundert angesichts der schnellen Abschlüsse über Vergleichsportale ohne persönliche Beratung eigentlich nicht. Schnell ist ein Vertrag geschlossen.

Im Nachhinein fällt dem Kunden aber plötzlich noch das eine oder andere Wehwehchen ein, welches er einmal hatte. Dies geht hin bis zu vergessenen Autounfällen oder Dingen, die einfach in der Fragestellung übersehen wurden.

Ein Beispiel: Ein Kunde wollte eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung für sich abschließen. Er tat dies leider alleine und ohne Hilfe im Internet, bei einem besonders günstigen Anbieter. Zu mir kam er leider erst, als das Kind schon in den Brunnen gefallen war. Viele Kunden scheuen sich natürlich vorher zukommen, wenn sie im Internet etwas besonders günstig abschließen wollen.

Doch zurück zum Fall. 
Der Kunde sah in der Fragestellung beider Versicherungen keinen Unterschied. Den gab es jedoch sehr wohl. Bei der Risikolebensversicherung spielte nämlich eine Sportverletzung, die er vor drei Jahren hatte, gar keine Rolle. Es stand sogar in der Fragestellung der Passus "Nicht dazu gehören Sportverletzungen".
Was dann passierte, können Sie vielleicht schon erahnen. In der weiteren Fragestellung der Berufsunfähigkeitsversicherung stellte sich erneut die Frage, nur ist es eben für die Beurteilung des Risikos, berufsunfähig zu werden, von immenser Bedeutung, die Sportverletzung und eventuelle Folgen einzuschätzen. Hier hätte diese Verletzung nun unbedingt angegeben werden müssen!

Für das reine Risiko des Todes bei einer Lebensversicherung spielt ein Beinbruch keine Rolle. Daran wird wahrscheinlich niemand sterben. Eine Berufsunfähigkeit, ob vorübergehend oder dauerhaft, könnte theoretisch eintreten. Die Versicherung will jedenfalls das Risiko prüfen.

Auf jeden Fall gab der Kunde die Sportverletzung nicht an. Damit liegt natürlich eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung vor.

Und deshalb fragte er nun, was das für Auswirkungen hat und vor allem, wann er sich keine Sorgen mehr darüber machen muss?

Der Gesetzgeber hat dies klar geregelt. Der Versicherer muss seine Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen (§21 Abs. 1 S. 1. VVG). Ein ganzes Jahr hat er hingegen Zeit für die Anfechtung aufgrund einer arglistigen Täuschung.
Diese Fristen beginnen immer mit dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer von der falschen Beantwortung erfährt.

Darüber hinaus gilt, dass der Versicherer seine Rechte jedoch fünf Jahre nach Vertragsabschluss nicht mehr geltend machen kann, unabhängig von der Kenntnis der falschen Antwort. Es sei denn, es handelt sich um eine vorsätzlich oder arglistig falsch beantwortete Frage. Dann beläuft sich die Frist auf 10 Jahre (§21 Abs. 3 VVG).

In unserem Beispiel ist nun natürlich guter Rat teuer. Ob es eine vorsätzlich falsch beantwortete Frage war? Ich weiß, dass dies der Kunde wirklich nur aus Versehen und aus Unwissenheit so beantwortet hat, aber glaubt ihm das seine Versicherung? Was sagen die Gerichte dazu? Wie verhält er sich nun richtig? Soll er die 5 oder 10 Jahre abwarten und hoffen, dass er bis dahin nicht berufsunfähig wird, oder soll er dies sofort seiner Versicherung melden?

Einen unabhängigen Rat kann ich als Versicherungsvertreter schwer geben. Natürlich wäre es korrekt, dies sofort der Versicherung zu melden. Aus Sicht des Versicherungsnehmers ist es vielleicht aber ratsam, sich vorher mit einem spezialisierten Rechtsanwalt über die Vorgehensweise zu beraten.

Damit es gar nicht erst soweit kommt, empfehle ich Personenversicherungen immer mit Hilfe eines Versicherungsvertreters abzuschließen und niemals alleine im Internet. Alle Fragen und die Beratung bis hin zum Abschluss lassen sich heutzutage über das Internet abschließen, aber bitte eben immer mit einem persönlichen Berater, der die möglichen Fallen kennt, die beim Abschluss drohen, und entsprechende Hilfestellung geben kann.

Fragen? Vereinbaren Sie doch einfach einen kurzen Onlinetermin oder telefonischen Rückfruf. Klick Hier!

Allianz Versicherung Andreas Rohde Dresden - Allianz Andreas Rohde in Dresden Reick, Dobritz

Bei der Frage nach der Rechtsschutzversicherung scheiden sich wie so oft die Geister. Die einen sagen sofort, "das brauche ich nicht, das ist doch viel zu teuer." Die anderen, meistens Menschen, die ein größeres Absicherungsbedürfnis haben, meinen ohne zu zucken, dass man sie unbedingt braucht. "Ohne eine Rechtsschutzversicherung kann man doch gar nicht mehr auf die Straße gehen!"

Doch was stimmt denn nun? Klar, ich als Versicherungsvertreter bin hier natürlich nicht ganz neutral, denn meine Meinung sollte "theoretisch" klar sein. Trotzdem versuche ich mal ganz sachlich an die Frage heranzugehen. Braucht man sie denn wirklich?

Wer mich kennt, weiß eigentlich, dass ich, wenn ich etwas für nicht nötig erachte, es sofort und ohne Umschweife sage. Mir geht es nicht um irgendeinen Abschluss. Das ist mir sogar ziemlich egal. Wichtig ist, dass meine Kunden immer sicher sein können, eine ehrliche Antwort von mir zu erhalten.

Und nahezu bei allen Versicherungen gibt es daher gar keine Schwarz-Weiß-Lösung. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden.
Wozu braucht eine 80-jährige Rentnerin denn noch eine Rechtsschutzversicherung? Die Chance, dass sie diese in Anspruch nehmen muss, ist gering. Aber dennoch ist die Möglichkeit gegeben, zum Beispiel bei Streitigkeiten mit der Krankenkasse um die richtige Pflegestufe.
Wer will gerne ohne Verkehrsrechtsschutz im Chaos der Rushhour unterwegs sein? Und doch geht es in vielen Fällen auch ohne gut.

Je jünger die Kunden werden, desto größer ist natürlich auch die Chance, sie tatsächlich einmal in Anspruch zu nehmen. Eine Beratung zur Rechtsschutzversicherung und den vielen Leistungsbereichen ist so umfassend, dass es diesen Artikel hier komplett sprengen würde. 

Daher komme ich zu dem einen Fall, wo ich die Rechtsschutzversicherung nahezu ausnahmslos empfehle!

Es betrifft die angestellten Arbeitnehmer/innen und den Arbeitsrechtsschutz.
Die wenigsten wissen, dass im Falle von Rechtsstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber die Kosten der ersten Instanz fest geregelt sind. Was eigentlich gut gemeint ist, geht viel zu oft nach hinten los.
In der ersten Instanz trägt im Arbeitsrecht jede Partei ihre entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst, unabhängig davon, wer den Rechtsstreit am Ende gewonnen oder verloren hat.
Normalerweise muss die vor Gericht unterlegene Partei die Kosten des anderen übernehmen. Doch das schreckt viele Arbeitnehmer ab, überhaupt vor Gericht zu gehen. Ob die jetzige Lösung besser ist? Ich zweifle das an, denn wer kann sich ein paar tausend Euro Anwaltskosten leisten, wenn er den Ausgang des Prozesses selber nicht einschätzen kann? Und wie oft sind Fälle nicht eindeutig?
Oft jedoch lassen sich gerade bei ungerechtfertigten Kündigungen oder ungerechten Zeugnissen die Dinge vor Gericht zugunsten des Arbeitnehmers  erstreiten.


Der Arbeitgeber muss dann das Arbeitszeugnis neu ausstellen. Schöne Sache, aber war es ein paar tausend Euro wert?

Hier kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel.

"Aber die ist doch viel zu teuer."
Wie fast alles im Leben ist das natürlich relativ. Es kommt natürlich auf den Rechtsschutzumfang an. Zudem ist es entscheidend, ob es für eine Person  oder die gesamte Familie sein soll.  Wenn man dann noch die monatlichen Kosten zu den eventuellen Rechtsanwaltskosten gegenüberstellt, relativiert sich das meist sehr schnell zu Gunsten der Rechtsschutzversicherung. 


Am besten fragen Sie bei mir unverbindlich an. Gerne erstelle ich auch während der Onlineberatung ein Angebot, bei der Sie mir 1:1 via Internet über die Schulter blicken können. (Klick hier!)

Hier können Sie natürlich auch schon mal selber nachschauen, was es für Sie kosten würde. Zum Onlinerechner der Allianz Rechtschutzversicherung

Allianz Versicherung Andreas Rohde Dresden - Allianz Andreas Rohde Dresden Reick Dobritz

Diesen Fehler müssen Sie unbedingt vermeiden!

Bald ist es wieder soweit. Die Wechselsaison in der Kfz-Versicherung beginnt. Von allen Seiten werden die Versicherer nun wieder um Kunden in der Kfz-Versicherung werben.

Ein tolles Angebot jagt das nächste, und irgendwann ist jeder mal soweit zu schauen, ob es nicht doch etwas günstiger geht.

Doch Vorsicht, hier lauern viele Gefahren. Die erste große Falle liegt im Vergleich selbst, oft ist günstig eben nicht gleich gut. Wer wirklich vergleichen möchte, sollte keinesfalls Äpfel und Birnen in einen Topf werfen.

Dinge wie grobe Fahrlässigkeit, Werkstattbonus, Schutzbrief, Rabattschutz, Beitragsschutz und faire Hochstufung im Schadensfall sind Aspekte, die beachtet werden sollten, um nur einige davon zu nennen.

Aber es gibt noch eine viel größere Falle, in die Jahr für Jahr Kunden tappen.

Um diese Falle zu verstehen, müssen wir ein wenig ausholen. Warum ist der 30. November denn so ein entscheidender Stichtag?

Klassisch läuft eine Kfz-Versicherung vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Bei der gesetzlichen Kündigungsfrist von einem Monat ist also der 30. November der letzte Tag, an dem die Kündigung beim alten Versicherer eingegangen sein muss, damit zum 01. Januar des neuen Jahres eine neue Versicherung abgeschlossen werden kann.

Im Preis- und Angebotsrausch entgeht vielen Versicherungsnehmern jedoch, dass ihr Vertrag gar nicht mehr klassisch vom 1. Januar bis 31. Dezember läuft.

Warum ist das so?

Seit ein paar Jahren werden wieder sogenannte unterjährige Verträge abgeschlossen. Das bedeutet konkret, wer sein Auto am 05. Mai kauft und zulässt, kann selbst wählen, ob er einen unterjährigen Vertrag vom 05. Mai bis 04. Mai des Folgejahres haben möchte oder klassisch das Kalenderjahr Vertragsbestandteil bleiben soll.

Da den meisten in der Vorfreude auf das neue Auto solche scheinbar nebensächlichen Dinge ziemlich egal sind, merken sie gar nicht, dass ihr Versicherungsjahr nun eben beispielsweise von Mai bis Mai läuft.

Wird nun aber zum 31. Dezember der Vertrag gekündigt, so wird die alte Versicherung diese Kündigung in der Regel akzeptieren, aber mit dem Hinweis, dass die Kündigung (in unserem Beispiel) zum 04. Mai angenommen wurde. Die neue Versicherungsgesellschaft, deren Vertrag zum 01. Januar beginnen sollte, wird den Vertrag aber stornieren, da es nicht möglich ist, ein Fahrzeug gleichzeitig mit zwei Kfz-Versicherungen zu versichern.

Nun droht das Fiasko. Vergisst der Versicherungsnehmer jetzt aber nochmals eine neue Versicherung mit Beginn zum 05. Mai abzuschließen, steht er unter Umständen ganz ohne eine Kfz-Versicherung da. Und zumindest die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nun einmal eine Pflichtversicherung.

Die Folgen können dramatisch sein. Im schlimmsten Fall ist das Fahrzeug ohne Versicherung in einen Unfall verwickelt. In weniger schlimmen Szenarien droht "nur" Zwangsstillegung, und auch eine Verfolgung durch die Behörden ist denkbar.

Trotzdem lohnt sich der Versicherungsvergleich häufig. Nur sollte dieser von einem Versicherungsfachmann begleitet sein. So vermeiden Sie, im nächsten Jahr schlechter versichert zu sein. Sie möchten von uns ein Angebot? Klicken Sie für ein kurzen Onlinetermin oder Telefonat.

Allianz Versicherung Andreas Rohde Dresden - Allianz Onlineberatung Andreas Rohde

Es ist der Albtraum eines jeden Autofahrers. Man steht an der roten Ampel und denkt an nichts Schlimmes, als plötzlich ein mörderischer Krach ertönt, der Körper einmal kurz durchgerüttelt wird und man im Rückspiegel sieht, dass ein anderes Fahrzeug hinten hängt und qualmt.

Gut, wenn zumindest niemand körperlich verletzt ist. Der Fall scheint klar. Ein Auto stand, das andere ist hineingefahren. Die Schuldfrage geklärt?

Eigentlich schon. Doch nun beginnt der ganze Ärger. Das Fahrzeug wird abgeschleppt, die Versicherung des Gegners sollte zügig informiert werden, der Gutachter muss kommen und irgendwann möchte die Werkstatt dann den Schaden reparieren. Aber was ist, wenn die gegnerische Versicherung bis dahin noch gar nicht reagiert hat?

Was ist, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nicht reguliert und/oder der Werkstatt keine Reparaturfreigabe erteilt?

Gerade in Zeiten von Onlineversicherungen kann es hier frustrierend sein, die gegnerische Versicherung ans Telefon zu bekommen. Oft wird man auf die E-Mail verwiesen. Diese ist bekanntlich geduldiger als Papier.

Die eigene Vollkasko kann helfen

Wenn es um den Schutz Ihres Fahrzeugs geht, ist eine Vollkaskoversicherung eine sinnvolle Investition. Insbesondere wenn die gegnerische Versicherung im Schadensfall ausfällt, kann eine gute und schnell reagierende Vollkaskoversicherung von unschätzbarem Wert sein. Aber wann genau tritt die Vollkaskoversicherung ein?

Die Vollkasko deckt nicht nur Schäden ab, die durch eigene Fehler verursacht werden, sondern auch Schäden, die durch andere verursacht werden, wenn die gegnerische Versicherung zahlungsunfähig ist oder den Schaden nicht reguliert. In solchen Fällen übernimmt Ihre eigene Vollkaskoversicherung die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz Ihres Fahrzeugs.

Schadenminderungspflicht beachten!

Der Ausfall der gegnerischen Versicherung kann verschiedene Gründe haben. Es kann sein, dass die Versicherungsgesellschaft sich weigert, den Schaden anzuerkennen. Auch wenn der Fall scheinbar klar ist, kommt so etwas durchaus vor.

Wer Recht hat und wer nicht, das müssen dann die Gerichte klären. Doch das Auto muss repariert werden und die Werkstatt möchte es nicht ewig auf dem Hof stehen haben. Das verursacht weitere Kosten und der Fahrzeughalter ist zur Schadenminderung verpflichtet. Angemessene Maßnahmen müssen nun ergriffen werden müssen, um den Schaden zu begrenzen. Wenn das Fahrzeug also repariert werden muss und die gegnerische Versicherung nicht reagiert oder noch keine Reparaturfreigabe erteilt hat, sollte nicht untätig abgewartet werden.

In solchen Situationen ist es wichtig, dass Sie eine Vollkaskoversicherung haben, die schnell reagiert und Ihnen bei der Schadenregulierung hilft.

In vielen Fällen wird die eigene Versicherung die Reparaturkosten übernehmen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Das ist natürlich unangenehm, denn es führt zu bürokratischem Aufwand. Die Vollkaskoversicherung wird nach Leistungserbringung die SF-Klassen zurückstufen und je nach Vertrag fällt eine Selbstbeteiligung an. Und dennoch ist es gut, wenn man sich hier auf einen Partner verlassen kann, der im Gegensatz zur gegnerischen Versicherung schnell reagiert und der Werkstatt die Reparaturfreigabe erteilt.

Wer ohne die Freigabe der Versicherung die Reparatur ausführen lässt, läuft Gefahr, auf einem Teil der Kosten sitzen zu bleiben. Die Reparaturfreigabe dient dazu, sicherzustellen, dass die Werkstattkosten angemessen sind und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.

Was ist, wenn die Versicherung doch noch bezahlt?

In vielen Fällen ist die gegnerische Versicherung einfach nur zu langsam. Letztlich wird sie irgendwann den Schaden bearbeiten und wahrscheinlich auch so bezahlen, wie beantragt. Sollte dies der Fall sein, wird die in Anspruch genommene Vollkaskoversicherung natürlich auch Ihr Geld zurückerhalten und der Kunde bekommt den Schadensfall komplett rückabgewickelt.
Das betrifft natürlich auch die Selbstbeteiligung und die Schadensfreiheitsklassen.

Rechtsschutzversicherung immer sinnvoll

Da niemand wirklich Routine im Umgang mit Kfz-Unfällen, der Versicherung und der Werkstatt hat, ist es immer empfehlenswert, einen Verkehrsrechtsanwalt einzuschalten. Wer Angst hat, auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollte sich um eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bemühen. Diese übernimmt in solchen Fällen nicht nur die Anwaltskosten und Beratungskosten, sondern auch die Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung vor Gericht.

Wir beraten Sie dazu! Kommen Sie vorbei, rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Onlinetermin (Hier klicken). Das Team der Allianz Andreas Rohde in Dresden Dobritz auf der Breitscheidstrasse hilft ihnen die richtige Absicherung für Ihr Fahrzeug zu finden und ist auch nach einem Unfall als Berater vor Ort erreichbar.

Allianz Versicherung Andreas Rohde Dresden - Allianz Andreas Rohde Onlineberatung

„Endlich Regen! Das wird dem Garten guttun!“ So fängt es meist ganz harmlos an. Wenigstens die Kleingärtner und die Landwirte sind nach langer Trockenheit hocherfreut über das Wasser von oben.

Doch was, wenn es einfach nicht aufhören will zu regnen?

Ein paar Tage später ist die Freude schon nicht mehr so groß, der Garten ist völlig überflutet, die Erde kann die scheinbar endlosen Wassermassen nicht mehr aufnehmen, alles ist nur noch Matsch. Ein Blick aus dem Fenster auf den kleinen Fluss, wo sonst um die Jahreszeit ein paar Kinder planschen und kaum Wasser haben, was bis zu den Knien reicht, verheißt nichts Gutes.

Noch ein paar Zentimeter, dann wird er übertreten und die Straße muss gesperrt werden. Spätestens jetzt fangen die ersten Hausbesitzer an, den Keller zu sichern, das wertvollste nach oben zu bringen, die Hochwasserschutzwände, wenn vorhanden, zu montieren.

Was folgt, ist hoffen. Hoffen und bangen, dass der Regen noch rechtzeitig aufhört, doch er tut es nicht. Die Straße steht längst unter Wasser und der Regen wird immer stärker. Die ersten Meldungen vom Hochwasser der großen Flüsse in der Umgebung bereiten langsam große Sorgen, die ersten Sandsäcke werden vom THW gebracht und vor den Eingängen der Häuser hochgestapelt. Falls dafür überhaupt noch Zeit ist. Bei extremen Starkregenfällen geht alles noch viel schneller als bei einem „normalen“ Hochwasser.

Die Gummistiefel sind längst dem Sommerschuhwerk gewichen und weiter wird gehofft. Doch auch die Sandsäcke können die Wassermassen nicht aufhalten, es dringt durch, der Keller läuft voll und reißt alles um. Das Wasser bahnt sich unaufhaltsam seinen Weg.

Wenn das Wasser weg ist, bleiben der Schlamm und der Moder. Wer noch kann, versucht den Schlamm so schnell wie möglich aus dem Haus zu bekommen, denn der wird ein paar Tage später fest wie Beton.

Ein Bild der Verwüstung bleibt zurück, abgelöste Tapeten hängen von den Wänden, die Möbel liegen wild verteilt, durchweicht und zerstört.

Fast jeder kennt diese Erzählungen, denn Hochwasser und Starkregen sind auch in Deutschland längst keine Seltenheit.

Trotzdem glauben ca. 50 % immer noch, sie müssten sich dagegen nicht versichern!

Eine Elementarversicherung kann die zerstörten Erinnerungen, wie Fotoalben, Erbsachen, Lieblingskleidung nicht ersetzen, aber sie kann für den finanziellen Schaden aufkommen, sodass alles wieder so aufgebaut werden kann, wie es einmal war.

Eine Elementarversicherung sollte sowohl in die Wohngebäude- als auch Hausratversicherung eingeschlossen werden. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Überschwemmung, Starkregen, Erdrutschen und auch Erdbeben. In den Zeiten von Klimaveränderung sind wir diesen Gefahren leider immer häufiger ausgesetzt.

Wer zu den 50 % ohne Elementarversicherung gehört, sollte handeln und zeitnah mit seinem Versicherungsvertreter die richtige Absicherung besprechen.  Wir beraten Sie persönlich vor Ort oder per Onlineberatung. Vreeinbaren Sie doch einfach gleich per Internet einen Termin (Hier klicken)

Allianz Versicherung Andreas Rohde Dresden - Wüstenrot bei Allianz Andreas Rohde

Ein Eigenheim zu besitzen, ist für viele Menschen ein langgehegter Traum. Die Realisierung dieses Traums erfordert häufig eine gut durchdachte Finanzierungsstrategie.

Das Bausparen erweist sich als eine bewährte Methode, um systematisch Vermögen aufzubauen und gleichzeitig von attraktiven Zinsen zu profitieren.

Für den Bau, Kauf oder die Modernisierung einer Immobilie sollte Bausparen daher immer noch mit in Betracht gezogen werden.  Gerade in diesen turbulenten Zeiten sind Bausparverträge wieder beliebter denn je, denn niemand weiß, wie sich die Zinsen für Baudarlehen entwickeln werden.

Noch vor wenigen Monaten waren die Zinsen extrem niedrig und Bauherren konnten sich die Rosinen aus dem Kuchen herauspicken.

Nicht selten wurden da um 0,1 % Zinsunterschiede in der Finanzierung verhandelt. Die Sachlage hat sich inzwischen verändert. Die Zinsen für Baukredite sind stark schwankend. Und vor allem sind die Zinsen stark gestiegen.

Waren vor wenigen Monaten noch Zinsen ab sagenhaften 0,69 % möglich, reden wir jetzt von ca. 3-4 % (Sollzins p.a. Stand 06/2023)!

Eine Familie, welche den Wunsch hat in 10 -15 Jahren ein Eigenheim zu bauen, steht vor einer ungewissen Zukunft.

  • Wie werden sich die Zinsen in den nächsten Jahren entwickeln?
  • Können sie sich dann die Finanzierung überhaupt noch leisten?

Gerade deshalb ist der Bausparvertrag wieder sehr attraktiv geworden. Bausparkassen werben aktuell mit effektiven Jahreszinssätzen von ca. 2,25 %. (Je nach Tarif gibt es da Unterschiede. Stand 06/23)

Die Familie kann sich den Zinssatz für die Zukunft bereits heute sichern. Ob das letztlich ein gutes Geschäft ist, wird sich erst in 10 Jahren zeigen, wenn die Bauzinsen tatsächlich weiter gestiegen sind.

Tun sie das nicht, ist es aber auch nicht schlimm. Ein Bausparvertrag verpflichtet letztlich ja nicht den Baukredit in Anspruch zu nehmen. Das angesparte Geld kann genauso gut auch aus dem Vertrag herausgenommen und die Finanzierung zu einem günstigeren Zinssatz bei der Bank abgeschlossen werden.

Der Bausparvertrag gibt jedoch große Planungssicherheit. Die Familie weiß heute schon, zu welchen Zinsen sie bauen kann und welche Summe sie dafür ansparen muss. Eine Beratung ist jedoch unerlässlich, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Natürlich hat ein Bausparvertrag auch Kosten. In der Ansparphase sind die Zinsen meist niedriger als in anderen Investmentanlagen. Wer sich aber trotz der ungewissen Zeiten mit dem Gedanken trägt, ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen, sollte sich ganz individuell zum passenden Bauspartarif beraten lassen.

Als Vertreter der Wüstenrot Bausparkasse stehen wir als Allianz Andreas Rohde für Ihre Fragen zum Bausparen zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt gleich einen ganz unverbindlichen Gesprächstermin (klick hier). Sie finden und in Dresden Dobritz an der Pferderennbahn auf der Breitscheidstr. 17.

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Über uns

Allianz Hauptvertretung Andreas Rohde

Versicherung, Vorsorge, Vermögen – Das sind schnell dahingesagte Floskeln und doch sind es neben der Gesundheit und der Familie wohl die wichtigsten Dinge im Leben.

Bauen Sie auf die langjährige Erfahrung eines der stärksten Versicherungsunternehmen weltweit.

Von der günstigen Kfz Versicherung über die Hausratsversicherung bis zur privaten Altersvorsorge halten wir ein breites Spektrum intelligenter Antworten für Ihre finanzielle Vorsorge bereit. Die maximale Zufriedenheit unserer Versicherten ist für uns die oberste Priorität. Daher geht jedem Versicherungsvertrag eine ausführliche und sorgfältige Beratung voraus.

Onlineberatung oder Beratung vor Ort - wir gehen mit der Zeit und bieten Ihnen beide Möglichkeiten. 

Auch für die Versicherung Ihrer Firma sind wir der richtige Partner. Die oft sehr individuelle Absicherung kleiner und mittelständiger Unternehmen gehört wie die betriebliche Krankenversicherung (BKV) oder betriebliche Altersvorsorge (BAV) zu unserem Tagesgeschäft. Gern beraten wir dazu natürlich auch Arbeitnehmer zu den oft sehr kompliziert dargestellten Absicherungsmöglichkeiten über die eigene Firma.

Sprechen Sie uns dazu an, wir bringen Klarheit in diese Themen! Die Allianz Versicherung Andreas Rohde in Dresden auf der Breitscheidstrasse ist nicht nur regional im Gebiet Dresden Reick, Prohlis, Stehlen, Seidnitz aufgestellt. Seit Jahren betreuen wir per Onlineberatung private Kunden und Firmen deutschlandweit.

Unser Versprechen - Es bleiben keine Fragen offen! Bei kniffligen Fragen und speziellen Absicherungswünschen können wir auf die Erfahrung und Expertise zahlreicher Spezialisten innerhalb der Allianz zurückgreifen. 

Selbstverständlich freuen wir uns aber nach wie vor über jeden persönlichen Kontakt in unserer Agentur. Sie finden uns stadtauswärts gleich hinter der Dresdner Pferderennbahn in Dresden Dobritz. Kommen Sie vorbei. Lassen Sie uns mal über Ihre Versicherungen und Finanzen ganz unverbindlich reden. 

Unser Büro vor Ort

Wir stehen Ihnen nicht nur in der Onlineberatung sondern auch vor Ort in unserem Büro auf der Breitscheidstrasse 17 in 01237 Dresden mit Rat und Tat zur Seite.

Aktuell haben wir keine Mitarbeiter hinterlegt. Gern können Sie uns aber eine Nachricht senden.

 
 
Allianz Versicherung Andreas Rohde Dresden - Marlén Rasche

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