Wie lange sind Studenten bei den Eltern noch haftpflichtversichert
Als Lisa an einem sonnigen Tag beschloss, eine kleine Fahrradtour zu machen, konnte sie nicht ahnen, wie schlimm dieser Tag enden würde. Sie war neu in der Stadt und im ersten Semester ihres Medizinstudiums an der Universität. Der Umzug in eine Studenten-WG, die fast 700 Kilometer von ihrem elterlichen Zuhause entfernt lag, war unvermeidbar gewesen.
In den ersten Tagen hatte sich Lisa gut eingelebt und beschloss nun, die Stadt mit dem Fahrrad näher zu erkunden. Doch der Ausflug sollte abrupt enden. Lisa musste einem Fußgänger ausweichen, verlor die Kontrolle über ihr Fahrrad und prallte gegen ein am Straßenrand geparktes Auto. Vom Fußgänger war natürlich keine Spur mehr zu sehen, und so stand sie da, neben einem verbeulten Kotflügel und einem verbogenen Fahrrad.
Der Besitzer des Autos, der nur kurz im Laden war und alles gesehen hatte, kam wütend herbeigeeilt und machte Lisa schwere Vorwürfe. Er bestand darauf, dass sie die Unfallkosten übernehmen müsse.
Später stellte sich heraus, dass die Kosten auf über 4.000 Euro beliefen, Geld, das Lisa als Studentin nicht hatte. Doch Moment mal, könnte ihre private Haftpflichtversicherung nicht helfen?
Die Antwort ist ja, vorausgesetzt, Lisa hätte eine solche Versicherung gehabt. Aber Lisa hatte natürlich an vieles gedacht, nur nicht an Versicherungen.
Glücklicherweise musste sie das in diesem Fall auch nicht, denn ihre Eltern konnten den Schaden über ihre Familienhaftpflichtversicherung bei ihrer Versicherung geltend machen. Der geschädigte Autofahrer erhielt die 4.000 Euro von der Versicherung erstattet.
Glück im Unglück für Lisa. Aber was wäre passiert, wenn ihre Eltern keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hätten oder Lisa nicht mehr mitversichert gewesen wäre?
Wie lange sind Studenten bei den Eltern noch mitversichert?
Hier ist es wirklich wichtig, das Kleingedruckte in der Versicherungspolice zu lesen oder sich von einem Versicherungsvertreter vor Ort beraten zu lassen, und das möglichst vor Beginn des Studiums.
In den meisten Fällen sind die Kinder noch bei den Eltern versichert, solange der Hauptwohnsitz noch bei den Eltern liegt.
Aufgrund möglicher hoher Zweitwohnsitz-Gebühren melden viele Studenten ihren Erstwohnsitz in der Stadt ihrer Universität an, was die Dinge komplizierter machen kann.
Einige Versicherer kommen da den Studenten entgegen und verlangen lediglich, dass zumindest die noch die Absicht besteht, ins elterliche Zuhause zurückzukehren. Bei anderen Versicherern wird jedoch nur das Erststudium oder die Erstausbildung anerkannt, und die Altersgrenze liegt oft bei 25 Jahren. Es gibt keine einheitlichen Regeln, es kommt auf den Versicherer und den jeweiligen Tarif an. Ein Anruf beim Versicherungsvertreter schafft Klarheit!
Wer absolut sicher gehen möchte und wirklich keine Informationen zum vereinbarten Familienschutz bekommt, sollte eine eigene private Haftpflichtversicherung im Single-Tarif abschließen.
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