+ Persönlich. Digital. Ihr persönlicher Ansprechpartner steht Ihnen bei allen Fragen zur Seite
+ Wo keiner haftet, springen wir ein – etwa bei Schäden durch frei laufende Tiere oder durch Marderbiss.
+ Keine versteckten Kosten in Ihrem Vertrag. Auf die Allianz können Sie sich verlassen.
+ Kunden belohnen unsere Schadensbearbeitung mit 4,6 von 5 Sternen.
Was ist mit der Kfz-Versicherung, wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe?
Sie müssen den Wagen neu versichern. Mit dieser Gebrauchtwagen Versicherung in der Tasche erhalten Sie eine eVB-Nummer, mit der Sie das Auto bei der Zulassungsstelle ummelden können.
Außerdem brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bei älteren Fahrzeugen Fahrzeugschein und -brief), neue Kfz-Kennzeichen, Ihren Personalausweis oder Reisepass, eine SEPA-Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer sowie einen Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung.
Die alte Versicherung wird bei der Ummeldung automatisch gekündigt, die alten Kennzeichen werden ungültig.
In welchen Ländern gilt die Kfz-Versicherung?
Versicherungsschutz besteht innerhalb der geografischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Hat die Allianz Ihnen eine internationale Versicherungsbescheinigung („Grüne Karte“) ausgehändigt, erstreckt sich Ihr Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nicht-europäischen Länder.
Hierzu zählen Israel, Marokko, Tunesien sowie die außereuropäischen Teile der Türkei, Spaniens (Kanarische Inseln) und Portugals (Madeira-Inseln).
Was passiert, wenn ich meinen Versicherungsbeitrag nicht bezahlt habe?
Wird der Erstbetrag nicht bezahlt, kann der Versicherer den Vertrag rückwirkend aufheben.
Das führt zur Zwangsstilllegung des Autos. Die Folgebeiträge müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Fälligkeit bezahlt haben, danach verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Nach vier Wochen kündigt der Versicherer Ihren Vertrag.
Wie lange kann ich keine Kfz-Versicherung ruhen lassen?
Bis zu zehn Jahre kann der Vertrag ruhen. Dabei wird die Schadenfreiheitsklasse, in der Sie bei Vertragsbeendigung waren, sozusagen eingefroren.
Danach verfällt Ihr Schadenfreiheitsrabatt.