Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Das Prinzip ist einfach:
Ihr Arbeitgeber schließt für Sie eine betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung ab. Sie vereinbaren mit ihm,dass Sie einen Teil Ihres Entgelts in Beiträge zu einer Rentenversicherung umwandeln.
Ihre Vorteile:
- Ein Teil Ihrer Beiträge wird aus Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen
finanziert.
- Die Besteuerung Ihrer Leistungen erfolgt im Rentenbezug mit einem in der Regel
deutlich geringeren Steuersatz als im Arbeitsleben.
- Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind,
haben Sie aus den Leistungen der Direktversicherung Beiträge in die GKV und die
gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten.
Für freiwillig in der GKV Versicherte gilt grundsätzlich dasselbe.
- Sie können sich zwischen einer lebenslangen Rente und einer Kapitalzahlung
entscheiden.
- Die Leistungen stehen ausschließlich Ihnen zu;
weder Arbeitgeber noch Staat haben Zugriff.
- Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ist eine private Fortführung oder eine
Fortführung über den neuen Arbeitgeber möglich.
- Bei neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab dem 01. Januar 2019 kann der
Arbeitgeber verpflichtet sein, einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von bis zu 15 %
des Entgeltumwandlungsbetrags zu leisten, soweit Sozialversicherungsbeiträge
gespart werden. Der Arbeitgeberzuschuss ist tarifvertraglich abdingbar.
Sprechen Sie mich an und ich spreche mit Ihrem Chef!