- Invaliditätsleistung ab 1%
- Lebenslange Unfallrente ab 50% Invalidität
- Sofortige Kapitalleistung bei Knochenbruch, Beckenbruch, Sehnenriss, etc.
Invaliditätsleistung ab 1%: Wenn nach einem Unfall Dauerfolgen bleiben, wird ein Kapital aus der vereinbarten Invaliditätssumme fällig. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung, also danach, ob nach einem Unfall Teil- oder Vollinvalidät besteht. Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit von bestimmten Körperteilen oder Sinnesorganen gelten feste Werte nach der Gliedertaxe, beispielsweise:
Daumen 20%
Arm 70%
Bein 70%
Auge 50%
Durch den TOP-Schutz sind Sie optimal abgesichert. Schon im Falle eines Invaliditätsgrades von 50% stehen Ihnen 500% der Invalitätssumme zur Verfügung. Zusätzlich zur Kapitalleistung können Sie eine lebenslange Unfallrente wählen. Diese erhalten Sie bereits ab einem Invaliditätsgrad von 50%.
Sportler aufgepaßt:
Akutleistung: Wenn die versicherte Person durch einen Unfall oder Knochenbruch oder eine vollständige Zerreißung eines Muskels, einer Sehne, eines Bandes oder einer Kapsel erleidet, wird die Akutleistung fällig!
Das heißt, Sie erhalten sofort eine Geldleistung zwischen 300 € und 3000 € je nach Art des Bruchs.
Zusätzlich zu den bereits erwähnten Leistungen bietet die Allianz noch weit mehr:
Sofortleistung bis zu 25.000 € bei schweren Verletzungen, z. Bsp. Schädelhirntrauma
Kosmetische Operationen 100.000 €
Bergungskosten 100.000 €
Rundumservice - umfassende Hilfs- und Pflegeleistungen nach einem Unfall wie Unterstützung im Haushalt, Menüservice, Reinigung der Wohnung, Fahrten zum Arzt/Behörden, Unterstützugn bei der Grundpflege u. v. m.