Was Du nicht über Elementar wusstest!
Heutzutage hat fast jeder schon mal von Elementar gehört, zum Beispiel für die Hausratversicherung oder die Gebäudeversicherung. Doch in den täglichen Kundengesprächen hat sich kristallisiert, dass es Inhalte gibt, die auch gut informierte Endkunden nicht wissen.
Vorabinfo: Was auf Dein Eigenheim zutrifft, trifft ebenso auf ein Mehrfamilienhaus zu, dass beispielsweise durch die WEG versichert wird und auch diese muss diese Themen checken. Ebenso gilt das auch für Dein Firmengebäude. Das, was auf Deinen Hausrat ztutrifft, trifft gewerblich auch auf Deine Maschinen, Waren, Möbel etc, zu.
Irrtum eins: "Die Klausel Elementar beim einen Versicherer ist identisch, wie die beim anderen Versicherer und wenn ich das im Vertrag drin habe, reicht es, dann nur noch den Preis zu vergleichen." Eben nicht! Man muss immer im Detail lesen oder es sich erklären lassen, gerade bei so etwas wertvollem, wie der eigenen Immobilie.
Ein Beispiel dür die Überschwemmung durch Starkregen. Im Standardfall verlangt der Vertrag, dass das gegeben ist:
Damit die Versicherung den Schaden reguliert, müssen nach dieser Klausel drei Dinge strikt erfüllt und im Idealfall nachgewiesen sein:
Witterungsniederschlag: Der Regen muss außergewöhnlich heftig gewesen sein (Starkregen).
Überflutung von Grund und Boden: Das Wasser darf nicht direkt durch Fenster, Kellertüren oder das Dach hineingelaufen sein, ohne vorher den Boden berührt zu haben. Es muss sich zuerst auf dem Grundstück (auf Rasen, Hof, Einfahrt) angesammelt haben und von dort aus ins Haus eingedrungen sein. Lies hier unbedingt den nachfolgenden Hinweis!
Erhebliche Mengen: Das Wasser muss sichtbar flächig auf dem Gelände stehen („See-Bildung“). Fließt das Wasser an einem Hang lediglich schnell über das Grundstück ab, ohne zu „stehen“, verweigern manche Versicherer unter Verweis auf die Klausel die Leistung.
Hinweis: Es gibt Versicherer, wie die Allianz, die im Vertrag für 1-/2-Familienhäuser bei Überschwemmung durch Starkregen nicht erst leistet, wenn der Grund und Boden überschwemmt ist, sondern auch, wenn nur Gebäuteteile überschwemmt sind, wie der Kellerabgang, der Kellerschacht, die Terrasse, der Balkon, die Loggia oder das Flachdach. Deise Erwähnung im Bedingungswerk Deines Gebäudeversicherungsvertrags kann im Leistungsfall viele tausend Euro wert sein. Bei Mehrfamilienhäusern oder Firmengebäuden auf die Klausel/Leistung "Unbenannte Gefahren" achten.
Irrtum zwei: "Wenn ich Elementar im Gebäudevertrag habe, brauche ich das bei Hausrat ja nicht noch mal mit rein nehmen." Falsch! Mit einem Gebäudeversicherungsvertrag versichert man sein Gebäude und nicht seinen Hausrat. Ein Schaden am Gebäude wird durch den Gebäudeversicherungsvertrag reguliert. Der Schaden am Hausrat, wie die teure Couch, die Einbauküche etc., wird durch den Hausratvertrag reguliert. Das bedeutet, wenn Du bei einem Elementarschaden den Gebäude- und den Hausratschaden reguliert haben möchtest, dann muss die Elementarklausel in beide Verträge. Und auch bei Hausrat gilt der Hinweis am Ende von Punkt 1).
Irrtum drei: "Mein Vertrag hat doch keine generelle Selbstbeteiligung, das gilt auch für Elementarschäden." Falsch! Ein Vertrag, ob Gebäude oder Hausrat, kann eine geenerelle Selbstbeteilung haben oder eben nicht - das stimmt. Aber es gibt vereinzelte Bausteine, die eigene Selbstbeteiligungen ausweisen - Elementar ist i. d. R. eine davon und hier ist die Selbstbeteiligung zum einen abhängig von Deinem Risikoort (z. B. altes Flussbett, nah am Bach etc.) und zum anderen gibt es bei den verschiedenen Anbietern unterschiedliche Handhabungen. Beispielsweise schreibt der eine "10% vom Schaden, mindestens € 500,-, max. € 5.000,-" und der andere schreibt mit absolutem Wert, wie z. B. "€ 500,-". Das sind im Ersntfall wieder ein paar tausend Euro, die Du am Ende bekommst oder eben nicht.
Irrtum vier: "Ich kann ja Elementar schnell mit einschließen, wenn Unwetter drohen." Falsch! Eine Versicherung kann nicht als Zweckabschluss vereinbart werden, was dies dann wäre. Um sich als Versicherung und auch die Gemeinschaft der eigenen Versicherten davor zu schützen, gibt es am Markt Wartezeiten auf Überschwemmung durch Starkregen, von teils ein paar Wochen, bis manchmal sogar mehreren Monaten. Die Allianz hat eine Wartezeit von 1 Woche im aktuellen Privatschutz 2.
Es gibt noch weitere Inhalte, die einen Vertrag schlecht oder gut machen, bzw. andersherum, die erklären, warum der eine Vertrag teurer ist, als der andere, obwohl man oberflächlich meint, gleiche Leistungen zu haben. Gerne beraten wir Dich individuell und persönlich.
Appell: Im Schadenfall ist die Dokumentation (Fotos, Zeugen etc.) sowie auch die Schadenminderung durch den Versuch, die Ursache zu unterbinden, zwar von großem Vorteil, doch niemals mit dem Risiko der Gesundheit. Fotos vom überschwemmten Keller sind hilfreich, aber niemals mit Dir selbst im Wasser und einem Stromschlag! Die Gesundheit geht immer vor.