Berufsunfähigkeit und Pflegevorsorge eine clevere Kombination
Pflegebedürftigkeit
Als pflegebedürftig gelten alle Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Ablauf des täglichen Lebens fremder Hilfe bedürfen. Entscheidend für die Pflegebedürftigkeit ist der individuelle Grad, den eigenen Alltag selbstständig bestreiten zu können. Danach erfolgt eine Einstufung in fünf Pflegegrade, um einen Grundbedarf an Behandlungs- oder Pflegekosten abzudecken.
Berufsunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen erbringt immer dann eine Leistung, wenn Sie für mindestens 6 Monate bei der BU Plus (BU Basis: 36 Monate) aus gesundheitlichen Gründen Ihrer bisherigen Arbeit gar nicht mehr oder nur noch bis zu 50% nachgehen können. Können Sie Ihren Beruf allerdings nur kurzfristig nicht ausüben, handelt es sich lediglich um eine Arbeitsunfähigkeit, die je nach Dauer entweder ganz oder teilweise durch die Krankenkasse oder eine optionale Krankentagegeld-Versicherung abgedeckt ist. Bei unserem Tarif BU Plus erhalten Sie eine Leistung in Höhe der Berufsunfähigkeitsrente bei ununterbrochener Krankschreibung von mindestens sechs Monaten auch bei Nichtanerkennung einer Berufsunfähigkeit.