BETRIEBLICHE KRANKENVERSICHERUNG IM RAHMEN
DER SACHBEZUGSRENZE
Gute Mitarbeiter sind auf dem Arbeitsmarkt äußerst gefragt. Ein Grund dafür ist der demografische
Wandel. Gleichzeitig stellen qualifizierte Mitarbeiter heute andere Ansprüche an ihren Arbeitgeber
als noch vor einigen Jahren.
Ein wichtiges Argument für die Attraktivität Ihres Unternehmens als Arbeitgeber könnte die
betriebliche Krankenversicherung im Rahmen der Sachbezugsgrenze darstellen.
Was ist ein Sachbezug?
Sachbezüge sind Zuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die nicht in Geld, sondern
in Geldwert bestehen und im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen.1 Typische Beispiele sind
u.a. Bücher, Blumen und Tankgutscheine.
Die bKV wird nur dann als Sachbezug gewertet, wenn der Arbeitgeber die Beiträge für die bKV seiner
Mitarbeiter übernimmt und diese ausschließlich den Versicherungsschutz verlangen können, nicht
aber eine Geldzahlung.
Dies sollte entsprechend in einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung definiert sein. Ansonsten stellt
die bKV Barlohn dar und muss als solcher versteuert werden.
Die Beiträge zur bKV sowie vom Arbeitgeber getragene Steuern und
SV-Beiträge können gewinnmindernd als Betriebsausgaben angesetzt werden.
Betragen die Sachbezüge je Mitarbeiter und Monat zusammen mit der bKV maximal 44 EUR, sind
diese Sachbezüge steuerfrei und stellen kein SV-beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar. Wird die
Grenze überschritten, fallen grundsätzlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.
Laut einer GfK Umfrage aus 2015 steigt die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter mit ihrem Arbeiter um 12% bei bestehen
einer betrieblichen Krankenversicherung. Laut dieser Umfrage sinkt die Fluktationsquote um 4,3% (Quelle:
Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Befragung von ca. 2.600 Arbeitnehmern und 600 Arbeitgebern, GfK 2015).
FÜR SIE ALS ARBEITGEBER
- Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
- Steigerung der Weiterempfehlungsbereitschaft
- Sofort erlebbarer Mehrwert
- Kostengünstige Personalzusatzleistung mit hoher Akzeptanz bei Mitarbeitern
- Positionierung als attraktiver und sozialer Arbeitgeber
- geringere Ausfallzeiten durch Prävention
FÜR IHRE MITARBEITER
-Bietet Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden
-Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten
-Beiträge werden durch Arbeitgeber finanziert
-Sofort erlebbarer Mehrwert