Das Altersvorsorgedepot: Der Nachfolger von Riester ab 2027
Zum 1. Januar 2027 tritt in Deutschland eine grundlegende Reform der geförderten privaten Altersvorsorge in Kraft. Die bekannte Riester-Rente wird durch ein neues Produkt abgelöst: das Altersvorsorgedepot. Ziel der Reform ist es, die private Vorsorge einfacher, kostengünstiger und renditestärker zu gestalten.
Wir erklären Ihnen, was sich ändert, was mit bestehenden Riester-Verträgen passiert und worauf Sie jetzt achten sollten.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt, das Sie bei einem zugelassenen Anbieter – z.B. der Allianz – abschließen können.
Der wesentliche Unterschied zu Riester: Es entfällt die Pflicht zur vollen Beitragsgarantie. Dadurch kann Ihr Kapital stärker in Fonds und ETFs am Kapitalmarkt angelegt werden, was langfristig höhere Renditechancen eröffnet – allerdings verbunden mit größeren Kursschwankungen. Für sicherheitsorientierte Sparerinnen und Sparer wird es weiterhin Varianten, den sog. Altersvorsorgevertrag, mit teilweiser oder vollständiger Garantie geben.
Zusätzlich sind die Kosten der neuen Standardprodukte gedeckelt: Die jährlichen Effektivkosten dürfen maximal 1 % betragen – deutlich weniger, als bei vielen bestehenden Riester-Verträgen üblich.
Die staatliche Förderung im Überblick
Die neue Förderung orientiert sich an Ihren eigenen Einzahlungen:
- Bis 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr: 50 Cent Zulage je eingezahltem Euro (maximal 180 Euro)
- Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro: 25 Cent je Euro (bis zu 360 Euro zusätzlich)
- Maximale Grundzulage: bis zu 540 Euro pro Jahr
- Mindesteinzahlung: 120 Euro pro Jahr (10 Euro monatlich)
- Kinderzulage: bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr
Neu ist auch, dass Selbstständige künftig direkt förderberechtigt sind – ein wichtiger
Unterschied zur bisherigen Riester-Regelung, die diese Gruppe weitgehend ausschloss.
Darüber hinaus können die Beiträge weiterhin als Sonderausgaben steuerlich geltend
gemacht werden. Im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung kann sich daraus je nach
persönlicher Steuersituation ein zusätzlicher Vorteil ergeben.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Für alle Riester-Verträge, die bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen wurden, gilt ein
umfassender Bestandsschutz. Das bedeutet:
- Sie können Ihren Vertrag unverändert mit den bisherigen Konditionen und Zulagen weiterführen.
- Ab 2027 können keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden.
- Sie haben die Wahl, Ihren bestehenden Vertrag komplett in ein neues Altersvorsorgedepot zu übertragen – bereits erhaltene Zulagen und Steuervorteile gehen dabei nicht verloren.
- Alternativ ist es möglich, nur in die neue Fördersystematik zu wechseln, während die übrigen Vertragsbedingungen bestehen bleiben.
Ob eine Übertragung sinnvoll ist, hängt stark vom individuellen Vertrag ab – etwa von den bisherigen Kosten, eventuellen Garantiewerten und der verbleibenden Laufzeit. Eine pauschale Empfehlung gibt es hier nicht.
Mehr Flexibilität in der Auszahlphase
Auch bei der Auszahlung bringt das Altersvorsorgedepot Neuerungen mit sich:
- Der Beginn der Auszahlung kann zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr gewählt werden.
- Zu Beginn der Auszahlphase können bis zu 30 % des angesparten Vermögens als Einmalbetrag entnommen werden.
- Bei vereinbarter Rentengarantiezeit (10 oder 20 Jahre) ist das Vermögen für Hinterbliebene vererbbar.
- Je nach Vertrag kann das Kapital auch für die energetische Sanierung oder den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums verwendet werden.
Für wen lohnt sich der Wechsel?
Die Antwort hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Einkommen, Familienstand, Risikobereitschaft und die Konditionen eines bestehenden Riester-Vertrags spielen alle eine Rolle.
Wer beispielsweise noch bis Ende 2026 einen Riester-Fondssparplan abschließt,
sichert sich Flexibilität für einen späteren Wechsel.
Wer bereits einen laufenden Vertrag hat, sollte vor einer Entscheidung genau prüfen, ob sich eine Übertragung lohnt oder ob der bestehende Vertrag zunächst weitergeführt werden sollte.
Unser Rat: Lassen Sie sich persönlich beraten
Die Reform ist komplex, und einzelne Details – etwa zur konkreten Produktausgestaltung der Anbieter – werden erst mit dem Start am 1. Januar 2027 vollständig sichtbar.
Als Ihre Allianz-Agentur vor Ort begleiten wir Sie gerne durch diesen Übergang: von der Einordnung Ihres bestehenden Riester-Vertrags bis zur Frage, ob und wann sich ein Wechsel in das neue Altersvorsorgedepot für Sie lohnt.
Vereinbaren Sie jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin – wir informieren Sie
frühzeitig über die konkreten Produktangebote und finden gemeinsam die passende Lösung
für Ihre Altersvorsorge.
Hinweis: Die dargestellten Informationen basieren auf dem Gesetzgebungsstand zur Reform
der geförderten privaten Altersvorsorge (Stand: Juli 2026). Da einzelne Details bis zum
Start am 1. Januar 2027 noch konkretisiert werden können, empfehlen wir vor jeder
Entscheidung ein persönliches Beratungsgespräch. Diese Informationen stellen keine
steuerliche oder rechtliche Beratung dar.