Entscheidung für eine sichere Rente: Betriebliche Altersvorsorge
Jeder versicherungspflichtige Arbeitnehmer hat seit Anspruch auf eine Betriebsrente durch Entgeltumwandlung. Der Staat fördert die betriebliche Altersvorsorge per Gesetz über Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse. Das bedeutet: Bis zur Beitragsbemessungsgrenze sind die Beiträge sozialversicherungs- und steuerfrei. Zudem ist der Arbeitgeber zu einem Zuschuss von 15% verpflichtet. Auf der Lohnabrechnung sinkt das zu versteuernde Einkommen, da die Beiträge vom Bruttoeinkommen abgezogen werden. Auch lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung integrieren, in der Sie sich bei voller Leistung zum halben Preis versichern können! Im Rahmen von Gruppenverträgen kann die BU zudem mit nur drei Fragen zur Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.
Ihre kompetenten Ansprechpartner für eine fundierte Beratung zur Altersvorsorge finden Sie im Team der Agentur Stuhlmann. Da Bad Wildungen Heilbäderzentrum mit 21 Großkliniken ist, ist das Fachteam besonders auf die Klinikrenten spezialisiert. Fragen Sie uns nach den attraktiven Sonderkonditionen Ihres Versorgungswerks! Die Mitarbeiter beraten Sie auch gerne zur Altersvorsorge für Freiberufler und Beamte.
Tipp: Kündigen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen nicht, sondern verwenden Sie diese für die bAV. Zur Berechnung der Altersvorsorge stehen unseren Beratern von der Direktversicherung bis zum Pensionsfonds flexiblen Vorsorge-Konzepte zur Verfügung. Fragen Sie Ihren persönlichen Termin an!