Gesetzliche Krankenversicherung ab 01.01.2027: Das ändert sich für dich!
Durch das neue Beitragssatzstabilisierungsgesetz, welches ab 01.01.2027 in Kraft tritt, steigen Einkommensgrenzen und daher die Beiträge deutlich an. Gleichzeitg werden verscheidene Leistugnen angepasst oder gekürzt.
In der Familienversicherung sind Ehegatten teilweise kostenpflichtig.
Festzuschuss für Zahnersatz sinkt von 60% auf 50%
Höhere Zuzahlungen für Medikamente
keine Leistungen mehr für Homöopathie
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt zusätzlich zur regulären Anpassung mit einer außerordentlichen Erhöhung deutlich an.
Du bist freiwillig gesetzlich versichert? Dann prüfe den Wechsel in die private Krankenversicherung und sichere dir "Bestandsschutz" mit der aktuellen Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wichtig: Frist Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist der 30.09.2026.
Du bist gesetzlich versichert? Schließe Versorgungslücken mit einer Krankenzusatzversicherung - insbesondere für Zahn und Ambulant.
Du bist Arbeitgeber? Mit einer betrieblichen Krankenversicherung kannst du deinen Mitarbeitern attraktive Gesundheitsleistungen bieten.
Du möchtest wissen, welche Absicherung am besten zur dir passt? Melde dich gerne bei uns. Wir vereinbaren einen Termin und beraten dich individuell.