Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung wird allen privaten Personen angeboten. Sie bietet Schutz vor finanziellem Schaden und sichert in Schadenfall das finanzielle Risiko ab.
Wozu brauche ich eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Auch bei höchster Umsicht können Sie nicht mit Sicherheit verhindern, dass Ihr Hund oder Pferd Schäden bei anderen verursacht. Das liegt nicht unbedingt an schlechter Erziehung, sondern gehört zum Leben eines Tieres genauso dazu wie bei uns Menschen.
Versicherungspflicht innerhalb der Tierhalter-Haftpflichtversicherung gilt für derzeit alle Bundesländer in Deutschland.
Hunde können sich nicht selbst versichern, die Verantwortung liegt also bei Ihnen: Auch ohne eigenes Verschulden nimmt das Gesetz Sie als Halter dafür in die Pflicht, denn laut Gesetz stellt bereits das Halten eines Tieres eine Gefahr da.
Um also im Fall der Fälle nicht alleine auf dem Schadenersatz sitzen zu bleiben, übernimmt die Tierhalter-Haftpflichtversicherung berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. So sind Sie vor diesem Risiko geschützt. Versichert ist dabei die gesetzliche Haftpflicht des Halters von Pferden, Eseln, Maultieren oder von Hunden. Außerdem sind Miteigentümer; Mithalter; Hüter; Reiter und Reitbeteiligte mitversichert. Das gilt also auch bei Personen die den versicherten Hund beaufsichtigen oder bei Personen die das versicherte Pferd gelegentlich oder aufgrund einer Reitbeteiligung reiten.
Der Tierhalter haftet im Rahmen der Gefährdungshaftung, wenn das Tier nicht dem Beruf oder seiner Erwerbstätigkeit dient, das heißt er haftet auch ohne Verschulden. Wenn zum Beispiel …
… beim Ausritt der Gruppe ein Pferd nach einem anderen schlägt und dabei das Bein eines Reiters trifft.
… ein entlaufener Hund oder ein durchgehendes Pferd eine Straße quert und dabei einen Verkehrsunfall verursacht.
Das sollten Sie wissen: Nicht alle Fälle sind versichert. Nicht mitversichert sind …
… Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer von mitversicherten Personen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
… Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen mitversicherte Personen.
… Ansprüche von mitversicherten Personen untereinander.
Highlights der Tierhalter-Haftpflichtversicherung
- einheitliches Bedingungswerk für Hunde und Pferde
- bis zu 10 Tiere können in der Tierhalter-Haftlicht versichert werden
- keine versteckten Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen
- verbesserte Vorsorge
- weltweiter Versicherungsschutz
- Verzicht auf Anrechnung bei Mithaftung (Premium)
- Welpen und Fohlen sind ab der Geburt bis zum Ende des nächsten Versicherungsjahres automatisch über das Muttertier mitversichert
- Versicherungsschutz für Schäden durch den gewollten oder ungewollten Deck-Akt
- Beschädigungen an gemieteten oder gepachteten Immobilien sowie Teilen davon, wie z.B. in der eigenen Mietwohnung oder an Stall- oder Pferdeboxen und Koppelzäunen, werden übernommen, sofern sie nicht auf normale Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind.
Lassen Sie sich gerne von uns beraten, um sich und Ihren Vierbeiner zu schützen.
Ihr Allianz-Team der Hauptvertretung Patrick Slomski aus Ahaus
Patrick Slomski, Andrea Nießing und Ludger Nöring
Zusatzinformation: In einigen Bundesländern, wie Hamburg oder Berlin, ist eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben. In Bayern können Behörden einen Nachweis über den Versicherungsschutz verlangen. In den meisten Bundesländern besteht eine Versicherungspflicht für gefährliche Hunde.