Die Betriebliche Altersvorsorge ermöglicht es Arbeitnehmern und Gesellschafter-Geschäftsführern, kontinuierlich Kapital für ihren Ruhestand anzusparen. Das Gesetz sieht vor, dass Sie die Beiträge durch eine Entgeltumwandlung aus Ihrem Bruttogehalt erbringen. Folglich sind die Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge steuerfrei und von der Sozialversicherung befreit. Eine Besteuerung fällt erst in der Auszahlungsphase an. Und in den meisten Fällen ist durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz geregelt, dass sich Ihr Arbeitgeber mit mindestens 15 Prozent Zuschuss an Ihrer Betriebsrente beteiligen muss.
Unsere Experten beraten selbstverständlich auch Firmen und Freiberufler, welche Vorteile das Angebot einer betrieblichen Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht für Arbeitgeber hat. Beispielsweise verstärkt sie die Bindung der Mitarbeiter an den Betrieb, wenn zum Beispiel der Arbeitgeber mehr als die gesetzlichen 15 Prozent als Zuschuss an den Arbeitnehmer weiterreicht.
Für diese Vorsorgeform stehen verschiedene Durchführungswege zur Verfügung. Die bekannteste Form ist die Direktversicherung. Alle Varianten bieten Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit, da Ihre geleisteten Beiträge plus Überschussbeteiligungen vollständig durch die Allianz bzw. den Pensionssicherungsverein abgesichert sind. Ebenso unterliegen alle Lebensversicherungen sehr strengen Kontrollen durch die Versicherungsaufsicht.
Wir bieten Ihnen kostenlose Beratung und erstellen mit Ihnen gemeinsam individuelle Konzepte zur betrieblichen Altersvorsorge. Dabei beantworten wir alle Fragen zu dieser Form der Rentenvorsorge. Möchten Sie nachvollziehen, wie sich der Zuschuss Ihres Arbeitgebers auf die betriebliche Altersvorsorge auswirkt, nutzen Sie unseren Online-Rechner. Dieser zeigt Ihnen in der Kalkulation, wie sich Ihre betriebliche Rente zusammensetzt. Gerne klären wir auch, ob sich vermögenswirksame Leistungen im Vertrag berücksichtigen und einbringen lassen.
Übrigens müssen Sie Ihren Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel nicht stilllegen, sondern können ihn ganz einfach zu Ihrem neuen Arbeitgeber mitnehmen. Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung bei uns in Olching. Wir sind Ihre Spezialisten für Versicherung und Vorsorge und helfen Ihnen selbstverständlich auch weiter, wenn es um Ihre persönliche Altersvorsorge als Freiberufler oder Selbständiger geht!