🧒 Kinder alleine unterwegs – wer haftet im Schadenfall?
Die Sommerferien sind bald da – für viele Familien bedeutet das: mehr Zeit für die Kinder, aber auch mehr Verantwortung.
Denn wenn der Ball durchs Fenster fliegt oder das teure Smartphone eines Freundes zu Bruch geht, stellen sich viele Eltern, Großeltern oder Betreuungspersonen dieselbe Frage:
👉 Wer haftet, wenn Kinder einen Schaden verursachen?
👶 Ab wann haften Kinder eigentlich selbst?
Nach deutschem Recht gelten folgende Altersgrenzen:
Unter 7 Jahren: Kinder sind deliktsunfähig, haften also grundsätzlich nicht selbst.
- 7 bis 10 Jahre: Bei Unfällen im Straßenverkehr haften sie nur, wenn sie den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
- Ab 10 Jahren: Kinder sind in der Regel voll deliktsfähig – und können für Schäden haftbar gemacht werden, sofern sie die nötige Einsicht hatten.
- Ab 18 Jahren: Volle Eigenverantwortung – hier greift in der Regel die eigene Haftpflichtversicherung, falls vorhanden.
📝 Wichtig: Auch bei jüngeren Kindern kann eine Haftung entstehen – nicht beim Kind selbst, aber bei den Eltern oder Betreuungspersonen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
🧓 Wenn Oma aufpasst: Wer zahlt bei Schäden?
In den Ferien übernehmen oft Großeltern, Nachbarn oder Freunde die Kinderbetreuung.
Aber was, wenn beim Spielen bei Oma etwas zu Bruch geht? Oder das Kind beschädigt im Haushalt eines Freundes einen Gegenstand?
➡️ Die private Haftpflichtversicherung der Eltern springt in der Regel auch dann ein, wenn das betreute Kind bei Dritten einen Schaden verursacht – vorausgesetzt, es wurde keine grobe Aufsichtspflichtverletzung begangen.
➡️ Auch Großeltern oder Betreuungspersonen sollten über eine eigene Haftpflichtversicherung verfügen, falls sie selbst verantwortlich gemacht werden.
📱 Typische Alltagsschäden – was ist versichert?
Hier ein paar Praxisbeispiele – und was die Haftpflichtversicherung übernimmt:
Situation - versichert durch…
Ball fliegt durchs Nachbarfenster - Private Haftpflicht der Eltern/Betreuer (je nach Alter/Aufsicht)
Kind wirft Handy eines Freundes herunter - Haftpflicht der Eltern/Kind (je nach Alter/Einsichtsfähigkeit)
Oma passt auf – Vase geht zu Bruch - Haftpflicht von Oma (wenn sie verantwortlich gemacht wird)
Kind verkratzt Auto auf Parkplatz - Haftpflicht – je nach Alter/Einsicht, ggf. keine Zahlung
Schäden in fremder Wohnung bei Betreuung - Meist gedeckt durch elterliche Haftpflichtversicherung
✅ Unser Tipp: Jetzt Haftpflichtschutz prüfen!
Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Policen überhaupt – vor allem mit Kindern im Haushalt. Sie schützt vor hohen Kosten und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Gerade in der Ferienzeit, wenn Kinder viel unterwegs sind oder von anderen betreut werden, lohnt sich ein kurzer Versicherungs-Check.
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