Schulranzen gepackt - aber wie sind Kinder eigentlich versichert?
Unterricht, Schulweg, Fußballtraining oder Spielplatz: Kinder sind gesetzlich unfallversichert - allerdings längst nicht überall. Zum Schulstart erklären wir, wann der Schutz greift und wann nicht.
Zurück in die Schule - und zurück in den Alltag
Die Ferien sind vorbei. Brotdosen werden wieder gefüllt, Wecker klingeln erstaunlich früh und irgendwo wird morgens garantiert noch ein Turnbeutel gesucht.
Ein guter Zeitpunkt für eine Frage, die sich viele Eltern vermutlich noch nie genauer gestellt haben: Wann ist mein Kind gesetzlich unfallversichert?
Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler während des Schulbesuchs und auf dem Weg zur Schule beziehungsweise zurück nach Hause gesetzlich unfallversichert. Auch von der Schule organisierte Veranstaltungen wie Klassenfahrten, Ausflüge, Schulfeste oder Projektarbeiten gehören dazu. Entscheidend ist, dass sie im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule stattfinden.
Und nach Schulschluss?
Hier liegt der entscheidende Unterschied.
Beim privaten Fußballtraining, auf dem Spielplatz, beim Fahrradfahren mit Freunden, im Urlaub oder am Wochenende greift die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung grundsätzlich nicht einfach weiter. Auch ein privater Abstecher auf dem Heimweg kann den gesetzlichen Schutz unterbrechen.
Und wenn wir ehrlich sind: Gerade in der Freizeit kommen Kinder häufig auf ihre kreativsten Ideen.
Eine private Unfallversicherung kann deshalb den gesetzlichen Schutz ergänzen. Sie gilt - abhängig vom Vertrag - rund um die Uhr und weltweit. Bei dauerhaften Unfallfolgen kann beispielsweise eine Kapitalisierung helfen, notwendige Therapien, Hilfsmittel oder Umbauten zu finanzieren. Bei der Allianz Kinderunfallversicherung gehört eine Progression von 500 Prozent zum Schutz; bei Vollinvalidität kann dadurch das Fünffache der vereinbarten Grundsumme zur Verfügung stehen.
Unser Tipp zum Schulstart
Keine Panik und kein zusätzlicher Punkt auf der ohnehin schon langen Eltern-To-do-Liste. Aber vielleicht ist der Schulstart ein guter Anlass, einmal nachzusehen, wie das eigene Kind eigentlich abgesichert ist.
Denn Pflaster und Kühlpack gehören vermutlich zu jeder Kindheit. Bei ersten Unfallfolgen ist es beruhigend, vorher über die Absicherung nachgedacht zu haben.
Wenn Sie unsicher sind, was bereits besteht oder wo der gesetzliche Schutz endet, fragen Sie uns einfach. Wir erklären es Ihnen gerne - verständlich und ohne Versicherungsunterricht nach Schulschluss.