Cyber Schutz Konzepte
Wenn es passiert, genügen meist wenige Sekunden: Ein Trojaner in einer E-Mail, ein ungeprüfter USB-Stick mit Viren und schon ist Ihr Betrieb lahmgelegt. Leider reicht es oft nicht, die Mitarbeiter zu sensibilisieren, denn Hacker- oder Phishing-Angriffe werden immer raffinierter.
Die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen sind beträchtlich.
Der europäische Gesetzgeber hat mit der neuen Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung einen Rahmen geschaffen, der ab Mai 2018 den Schutz personenbezogener Daten neu regelt.
Neben der Durchführung von Präventionsmaßnahmen und dem Aufbau absichernder Strukturen, wird der Unternehmer verpflichtet, Angriffe und Verstöße gegen den Datenschutz zu melden
Was bedeutet das für die Geschäftsleitung? Die Beweislast bei Ansprüchen Dritter trägt hier gem. Art. 82 II EU-DSGVO der verantwortliche Geschäftsleiter (Umkehr der Beweislast). Dadurch wird die Implementierung adäquater Kontrollmechanismen entscheidend.
Welche Konsequenzen drohen bei mangelhaftem Datenschutz? Die Kontrollbehörden setzen die Abhilfemaßnahmen durch. Darüber hinaus können Geldbußen
bei Ordnungswidrigkeiten (bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes, max. 20 Mio. €)
verhängt werden und weitere Sanktionen, die
bis zur Stilllegung des Betriebs führen können.
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