ASP: Erstmalig bei Hausschweinen in Deutschland 23.07.2021
In Deutschland wurden erstmals Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Hausschweinen bestätigt. Rund um die Betriebe werden nun Restriktionszonen eingerichtet. In diese Gebiete dürfen weder Tiere hinein noch hinaus transportiert werden. Die Schweine der betroffenen Betriebe wurden getötet und die Betriebe für die Schweinehaltung zunächst gesperrt.
Nachdem im September 2020 in Deutschland die ASP bei Wildschweinen festgestellt wurde, kam es jetzt erstmalig zum Ausbruch in Hausschweinebeständen. Die Eintragswege in diese drei Schweinebestände werden derzeit untersucht.
So schützen Sie und andere!
Strikter Kleidungs- und Schuhwechsel vor dem Betreten der Schweineställe keine fremden Personen (außer den Tierarzt) in die Ställe lassen keine Speiseabfälle füttern konsequente Schadnagerbekämpfung, Kontaktmöglichkeiten zwischen Schwarzwild und Hausschweinen vermeiden.
Auf den Hofstellen sollten mindestens die Rampen und Futtersilos wildschweinesicher eingezäunt sein. Jeder Schweinehalter kann das Risiko der ASP für sich und seine Berufskollegen durch eigene Prävention vermindern. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat alle wichtigen Maßnahmen, wie sich Landwirte schützen können, ausführlich zusammengestellt. Hier finden Sie eine Broschüre des BMEL und eine Übersicht der Präventions-Maßnahmen.
Absicherungsmöglichkeiten für den Ernstfall
Ein Seuchenausbruch kann schnell zu existenzbedrohenden Ertragsausfällen führen. Vor diesen Fällen schützt die Ertragsschadenversicherung der
Allianz Agrar AG. Unsere Außendienstmitarbeiter beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Hier finden Sie ganz einfach Ihren Ansprechpartner, der Ihnen bei der passenden Absicherung Ihres Betriebes hilft.
Ein Wildschwein das gefunden wird und nachweislich an der Afrikanischen Schweinepest gestorben ist, dann kann ein sogenanntes gefährdetes Gebiet, eine Schutzzone, errichtet werden. Diese Schutzzone kann einen Radius von bis zu 15 Kilometern haben – das sind etwa 70.000 Hektar, eine riesige Fläche also. In dieser Zone ist es nicht mehr erlaubt landwirtschaftliche Flächen zu bearbeiten oder abzuernten. Das bedeutet, das der Landwirt seine Felder so belassen muss, wie es zum Zeitpunkt der Sperre ist.
Eine Bewirtschaftung ist nicht möglich. Der Landwirt darf nicht düngen, bewässern, pflügen oder ernten. Das hat vielen Wachstumsphasen selbstverständlich katastrophale Auswirkungen und die Sperre kann über mehrere Monate hinweg erhalten bleiben kann. Das ist durchaus existenzbedrohend sein. Exat für Fälle dieser Art bieten wir eine Versicherung an.
Die Allianz Agrar AG ist derzeit der einzige Anbieter!
In der Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes vom November 2018 ist die Errichtung eines Ernteverbots festgeschrieben. Seither gibt es ganz klar ein weiteres Risiko für unsere Kunden, denn die Gefahr eines Seuchenausbruchs ist auch in Deutschland extrem hoch ist. Wir haben dieses Risiko erkannt und deshalb möglichst schnell dieses neue Angebot entwickelt.
Ab wann besteht Anspruch auf Leistung aus der Versicherung?
Wenn die landwirtschaftlichen Flächen innerhalb eines Risiko- oder Gefährdungsbezirks liegen und deshalb nicht bewirtschaftet werden dürfen. Jeder Einschränkungs- oder Sperrtag wird dem Landwirt pauschal mit 1/365 der Versicherungssumme für maximal 20 Wochen entschädigt. Die ersten sieben Tage ist der vereinbarte Selbstbehalt.
Gibt es staatliche Entschädigung?
Es sind Entschädigungen der Bundesländer geplant. Es aber leider noch nicht fest, wie die Regelungen aussieht. Das hat keinerlei Einfluss auf die Auszahlung der Allianz Agrar AG. Wir zahlen unabhängig einer eventuellen, staatlichen Entschädigung.
Welche Kulturen können versichert werden?
Unsere Versicherung ist ein zusätzlicher Baustein der Hagelversicherung. Es können alle Pflanzen, die auch gegen Hagel versicherbar sind, also alle Kulturen versichert werden. Beispiele: alle Getreidearten, Gemüse, Obst, Mais, Kartoffeln aber auch Hopfen und Wein.
Nachbarländer errichten Zäune und große Sperrbezirke, damit eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vermindert oder sogar verhindert wird.
Wir von der Allianz Agrar AG verfolgen tagesaktuelle Meldungen genauso wie es Landwirte tun. Wir haben großen Respekt vor der Tierseuche, die Folgen eines Ausbruchs können sehr hoch sein. Wir sind aber vorbereitet, für den den Ernstfall bestehen genaue Ablaufpläne und Szenarien die wir dazu entwickelten. Damit wir unserer Aufgabe nachkommen können und dann für unsere Kunden da zu sein, wenn sie uns am meisten brauchen.
Eine Absicherung ist auch für Betreiber von Biogasanlagen möglich.
Wie beraten Sie individuell in Himbergen, Weste, Weste Bahnhof, Göhrde, Nahrendorf, Bad Bevensen, Barum, Rosche, Suhlendorf, Natendorf, Zernien, Waddeweitz, Küsten und Uelzen. Sie erreichen uns über unsere Homepage.