Betriebliche Altersvorsorge: Mit Unterstützung des Arbeitgebers vorsorgen
Die gesetzliche Rente allein wird für viele Menschen später nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Deshalb wird die private und betriebliche Vorsorge immer wichtiger. Eine besonders attraktive Möglichkeit bietet die betriebliche Altersvorsorge (bAV), bei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber für die Zukunft vorsorgen.
Die betriebliche Altersvorsorge funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Während des Berufslebens werden Beiträge für die spätere Altersversorgung angespart. Im Ruhestand können diese als lebenslange zusätzliche Rente ausgezahlt werden. Je nach Tarif besteht oftmals auch die Möglichkeit, eine Kapitalauszahlung oder eine Kombination aus Rente und Einmalzahlung zu wählen. Darüber hinaus kann die bAV auch Leistungen bei Invalidität oder für Hinterbliebene im Todesfall vorsehen.
Ein großer Vorteil für Arbeitnehmer ist die sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Dadurch können Steuern und Sozialabgaben gespart werden. Seit 2002 haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, hierfür mindestens einen Durchführungsweg anzubieten.
Zusätzlich profitieren Beschäftigte von einem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss. Seit 2019 müssen Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung in vielen Fällen einen Zuschuss leisten, wenn sie durch die Beitragsumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dadurch erhöht sich der Sparbeitrag für die spätere Altersversorgung ohne zusätzlichen eigenen Aufwand.
Grundsätzlich gibt es zwei Formen der betrieblichen Altersvorsorge: die arbeitgeberfinanzierte bAV, bei der der Arbeitgeber die Beiträge vollständig übernimmt, sowie die arbeitnehmerfinanzierte bAV, bei der die Beiträge über die Entgeltumwandlung aus dem Bruttogehalt finanziert werden. In der Praxis kommen häufig Mischformen zum Einsatz, bei denen beide Seiten zur Altersvorsorge beitragen.
Besonders interessant ist die betriebliche Altersvorsorge für alle, die frühzeitig Vermögen für den Ruhestand aufbauen möchten. Durch die regelmäßigen Beiträge und mögliche Zuschüsse des Arbeitgebers entsteht über die Jahre eine wertvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente.
Die Allianz Generalvertretung Matthias Martius unterstützt Sie gerne dabei, die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge besser zu verstehen und die passende Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden. Gemeinsam prüfen wir Ihre bestehenden Versorgungsansprüche und zeigen Ihnen die Vorteile einer zusätzlichen Altersvorsorge über Ihren Arbeitgeber auf.
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